Medieninformation Freitag, 01.08.2025, 13:04 Wolfsabschussverordnung räumlich ausgeweitet LR Gantner: Weitere mögliche Wolfsangriffe auf Nutztiere und untypisches Verhalten machen räumliche Ausweitung notwendig

Bregenz (VLK) – Die am 16. Juli 2025 in Kraft getretene Maßnahmeverordnung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz zur Entnahme des Schadwolfes, die gemeinsam mit der Maßnahmeverordnung der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch ursprünglich für 53 Jagdgebiete der Wildregionen 1.1 (Großes Walsertal) und 1.2 (Frödischtal-Laternsertal-Dünserberg) galt, wurde aufgrund weiterer Rissereignisse von Nutztieren innerhalb der letzten Tage räumlich ausgeweitet. Die Maßnahmeverordnungen umfassen nun Jagdgebiete der Wildregionen 1.1 (Großes Walsertal), 1.2 (Frödischtal-Laternsertal-Dünserberg), 2.2 (Klostertal) und 2.3 (Lech). Die Ausweitung der Maßnahmeverordnung ist heute (Freitag, 1. August) mit Kundmachung in Kraft getreten und gilt bis 30. September 2025. „Genau dieses rasche und konsequente Handeln aller Beteiligten ist entscheidend, um unsere Menschen, Tiere und Alpwirtschaft zu schützen“, betont Landesrat Christian Gantner.

Die räumliche Ausweitung der Maßnahmeverordnung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz beruht auf weiteren Rissereignissen von Nutztieren in den Gemeindegebieten Sonntag, Dalaas und Raggal nach den bereits dokumentierten Rissereignissen vom 12. und 13. Juli in den Gemeindegebieten St. Gerold und Thüringerberg. Die damaligen Rissereignisse und Maßnahmeverordnungen sind in einer eigenen Medieninformation vom 16. Juli nachzulesen: https://presse.vorarlberg.at/land/public/Bezirkshauptmannschaften-erlassen-Ma-nahmeverordnungen-zur-Entnahme-des-Schadwolfes  

Auf drei weiteren Alpen in den Gemeindegebieten Sonntag, Dalaas und Raggal wurden folgende Rissereignisse dokumentiert: Auf der Alpe im Gemeindegebiet Sonntag musste ein verletzter Ochse eingeschläfert werden. Auf der Alpe im Gemeindegebiet Dalaas wurde eine verletzte Ziege notgetötet und zwei verweste Ziegen aufgefunden, zudem gelten dort derzeit drei Ziegen als abgängig. Auf der Alpe im Gemeindegebiet Raggal wurden ein verletztes Rind und ein totes Rind aufgefunden.

An den betroffenen Tieren wurden Biss- und Kratzverletzungen sowie Fraßbilder dokumentiert, die hinsichtlich Lokalisation, Tiefe und Art der Wunden auf einen Wolf zurückzuführen sind. Die mittlerweile vorliegenden Ergebnisse der DNA-Proben der betroffenen Tiere auf den Alpen in den Gemeindegebieten St. Gerold, Thüringerberg, Sonntag und Dalaas weisen alle auf einen für Westösterreich und die Schweiz sehr seltenen Wolf der östlich-dinarischen Quellpopulation (Haplotyp Montana W-17) hin. 

Es ist daher mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass es sich um dasselbe Tier handelt, das auch für das jüngste Rissereignis auf der Alpe im Gemeindegebiet von Raggal verantwortlich ist. Zwar liegt dort das Ergebnis der DNA-Probe noch nicht vor, doch sprechen die räumliche und zeitliche Nähe sowie die Art des Angriffs für denselben Wolf. Ein weiterer Nachweis liegt in Form eines Fotonachweises vom 26. Juli vor. Dieser steht in zeitlicher und räumlicher Nähe zu den Rissereignissen auf der Alpe im Gemeindegebiet Raggal und lässt die Experten der Koordinationsgruppe Großraubwild im Amt der Vorarlberger Landesregierung mit hoher Wahrscheinlichkeit auf denselben Wolf schließen.

Ähnlich der Vorgehensweise am 16. Juli wurde rasch gehandelt und nach den aktuellen Rissereignissen die zuständige Bezirkshauptmannschaft, die Jagdnutzungsberechtigten sowie die Verantwortlichen auf den betroffenen Alpen umgehend informiert und auf die vorherrschende Situation sensibilisiert.

„Eine Entnahmeanordnung ist für alle Beteiligten eine äußerst große Herausforderung – für die Behörde ebenso wie für die nun geforderte Jägerschaft. Umso mehr danke ich unserer Koordinationsgruppe Großraubwild im Amt der Vorarlberger Landesregierung sowie der Bezirkshauptmannschaft Bludenz für das rasche und entschlossene Handeln sowie den Jägerinnen und Jägern für ihre Einsatzbereitschaft. Gerade im Sommer ist ein einzelner Wolf jagdlich schwer kalkulierbar – durch seine hohe Mobilität und seine Nachtaktivität. Unsere Älplerinnen und Älpler können sich darauf verlassen, dass wir gemeinsam an einem Strang ziehen und so schnell wie möglich reagieren, wenn Gefahr für Mensch, Tier und unsere Alpwirtschaft besteht“, betont Landesrat Christian Gantner abschließend.

Redaktion
Martina Hämmerle

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