Medieninformation Mittwoch, 16.07.2025, 17:43 Bezirkshauptmannschaften erlassen Maßnahmeverordnungen zur Entnahme des Schadwolfes LR Gantner begrüßt klare und konsequente Antworten der Bezirkshauptmannschaften Bludenz und Feldkirch
Bregenz (VLK) – Die Bezirkshauptmannschaften Bludenz und Feldkirch haben Maßnahmeverordnungen zur Entnahme eines Wolfs erlassen. Die Verordnungen treten heute Mittwoch, 16. Juli 2025, mit Kundmachung in Kraft und gelten bis 30. September 2025. Sie betreffen 53 Jagdgebiete der Wildregionen 1.1 (Großes Walsertal) und 1.2 (Frödischtal-Laternsertal-Dünserberg). Grundlage ist die Wolfsmanagementverordnung (WMVO) des Landes Vorarlberg.
Anlass für die Maßnahmeverordnungen waren mehrere bestätigte Rissereignisse von Nutztieren am vergangenen Wochenende (12. und 13. Juli) in den Gemeindegebieten St. Gerold und Thüringerberg. Auf zwei Alpen wurden insgesamt vier Schafe und Ziegen getötet, ein Tier notgeschlachtet, fünf weitere verletzt und drei Tiere gelten derzeit als abgängig. An den betroffenen Tieren wurden Biss- und Kratzverletzungen sowie Fraßbilder dokumentiert, die hinsichtlich Lokalisation, Tiefe und Art der Wunden eindeutig auf einen Angriff durch einen Wolf zurückzuführen sind.
Bereits am Sonntag waren die Mitarbeiter des Landes vor Ort. Ein landwirtschaftliches sowie ein wildökologisches Gutachten wurden erstellt und den Bezirkshauptmannschaften übermittelt. Diese führten eine Einzelfallbewertung samt Alternativenprüfung durch und entschieden gemäß der WMVO, dass die Voraussetzungen für eine Entnahme vorliegen.
Verantwortung wird gemeinsam getragen
„Wir danken den Bezirkshauptmannschaften für ihre zuverlässige Arbeit. Es zeigt sich einmal mehr, wie wichtig ein strukturiertes Wolfsmanagement ist. Die Entnahme ist kein Selbstzweck – aber sie wird notwendig, wenn wiederholt Tiere gerissen werden und dadurch Gefahren für die Alpwirtschaft auftreten. Nicht der Wolf ist in Gefahr, sondern die Alpwirtschaft“, betont Landesrat Christian Gantner.
Das Land Vorarlberg steht klar hinter den Bezirkshauptmannschaften, die im Rahmen der rechtlichen und fachlichen Möglichkeiten schnell und gewissenhaft gehandelt haben. Die Entscheidung basiert auf den vorliegenden Gutachten sowie den rechtlichen Vorgaben der WMVO. Mit Inkrafttreten der Maßnahmeverordnungen liegt der Vollzug nun im Verantwortungsbereich der zuständigen Jagdnutzungsberechtigten. „Für diese herausfordernde und verantwortungsvolle Aufgabe bereits jetzt ein großes Dankeschön. Die Jagd ist jetzt gefordert – und wir wissen, dass wir uns auf sie verlassen können“, unterstreicht Landesrat Gantner die Rolle der Jägerschaft.
Rechtliche Grundlagen weiterentwickeln
„Die Diskussionen in den vergangenen Tagen zeigen, wie wichtig klare rechtliche Rahmenbedingungen und nachvollziehbare Abläufe sind. Das Land Vorarlberg und die Bezirkshauptmannschaften haben im Rahmen der geltenden Rechtslage rasch reagiert und die erforderlichen Schritte eingeleitet. „Wir stehen weiterhin verlässlich hinter unseren Älplerinnen und Älplern – aber am Ende nützen nur Maßnahmen, die auch rechtlich halten. Genau deshalb setzen wir uns als Landesregierung weiterhin mit Nachdruck auf allen Ebenen dafür ein, dass künftig auch präventive Maßnahmen rechtlich möglich werden“, macht der Landesrat deutlich.
„Der Unmut unserer Älplerinnen und Älpler ist für mich absolut nachvollziehbar – auch mir geht vieles immer noch zu langsam. Wir haben in Vorarlberg eine klare Rechtsgrundlage geschaffen, die uns im Rahmen des strengen Schutzstatus des Wolfs überhaupt Maßnahmen erst erlaubt. Aber jede Maßnahmeverordnung ist aufwändig, braucht Personal und dauert. Genau deshalb arbeiten wir intensiv daran, die rechtlichen Möglichkeiten weiterzuentwickeln – damit wir in Zukunft noch schneller und auch präventiv handeln können. Es kann nicht sein, dass immer erst etwas passieren muss, bevor wir handeln können. Jeder, der immer noch glaubt, dass wir ganze Alpen einzäunen können, war noch nie höher als im 10. Stock eines Hochhauses. Unser Ziel ist es, unsere Tiere, unsere Alpwirtschaft und letztlich auch die Menschen in unserem Land zu schützen und wieder für ein Gleichgewicht in der Natur zu sorgen“, hält Landesrat Christian Gantner abschließend fest.
- Redaktion
- Mathias Bertsch