Medieninformation Donnerstag, 25.09.2025, 14:39 Zwei Gesetzesänderungen gehen in Begutachtung Änderungsvorschläge bis 22. Oktober 2025 möglich

Bregenz (VLK) – Die Landesregierung hat zwei Gesetzesentwürfe in die Begutachtungsphase geschickt: Das Gesetz über eine Änderung des Fischereigesetzes sowie ein Gesetz über eine Änderung des Bodenseefischereigesetzes. Bis Mittwoch, 22. Oktober 2025, sind die Entwürfe auf dem Veröffentlichungsportal des Landes im Internet (www.vorarlberg.at/gesetzesentwurf) einsehbar. Zudem kann bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und dem Amt der Landesregierung Einsicht genommen werden. Jede Person hat während der Begutachtungsfrist die Möglichkeit, Änderungsvorschläge über das im Veröffentlichungsportal des Landes abrufbare Online-Formular abzugeben.

Mit den Gesetzesentwürfen sollen das Fischereigesetz und das Bodenseefischereigesetz technologieneutral ausgestaltet werden. Es soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass die im jeweiligen Gesetz vorgesehenen Berechtigungen und Dokumente (z.B. Angelerlaubnis, Fischerausweis, Dienstausweis) auch elektronisch ausgestellt werden können. Somit können die Vorteile der Digitalisierung entsprechend genutzt werden.
Redaktion
Lucas Rührnschopf

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