Presseaussendung · 20.09.2023 Wichtige Anpassung der Verrechnungskosten für Grundversorgungsleistungen LR Gantner bei der FlüchtlingsreferentInnen-Konferenz in Kärnten

Veröffentlichung
Mittwoch, 20.09.2023, 15:02 Uhr
Themen
Integration/Asyl/Länder/Gantner
Redaktion
Thomas Mair

Oberaichwald (VLK) – Bereits in mehreren vorangegangenen Sitzungen hat sich die Konferenz der für das Flüchtlingswesen zuständigen Landesrätinnen und Landesräte der Bundesländer mit der Anpassung der Kostenhöchstsätze, welche mit dem Bund gegenverrechnet werden können, befasst. Während mit Wirksamkeit 1. März 2023 bereits eine Anpassung bei ausgewählten Kostenhöchstsätzen geschehen ist, konnten sich die Bundesländer heute mit dem zuständigen Innenminister Gerhard Karner in einem wichtigen Schritt auf eine weitere Anpassung der Kostenhöchstsätze Richtung Realkostenmodell einigen. Die LändervertreterInnen forderten zudem vom Bund eine Klarstellung hinsichtlich der mittelfristigen Perspektive für die auf Grundlage der Vertriebenen-Verordnung bei uns aufhältigen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Ebenso wurde eine Prüfung, ob Asylwerbende zu gemeinnützigen Arbeiten verpflichtet werden können, einstimmig verabschiedet.

Während das Innenministierium mit der Stadt Wien ein Pilotprojekt gestartet hat, bei dem es darum geht, die im Bereich der Grundversorgung und Unterbringung von Asylsuchenden und Kriegsflüchtlingen anfallenden Kosten über ein sogenanntes Realkostenmodell abzurechnen, konnten sich die Bundesländer mit Innenminister Gerhard Karner bei der heutigen Konferenz auch auf eine angemessene Valorisierung der Kostenhöchstsätze für die Flüchtlingsbetreuung einigen. Für die Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen werden derzeit Tagsätze von 95 Euro bezahlt. Diese sollen auf 112 bzw. 130 Euro in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (unter anderem mit einem besseren Betreuungsschlüssel) angehoben werden. Für „Menschen mit Sonderbetreuungsbedarf“, also Asylwerbende mit Behinderungen, Kranke oder Pflegebedürftige, soll der monatliche Kostenersatz von 2.480 Euro auf 3.360 Euro steigen. „Wir haben in den vergangenen Monaten eine Steigerung der Kosten bei der Flüchtlingsunterbringeung zu verzeichnen. Neben einer mit 1. März 2023 wirksamen Erhöhung der Abgeltungen durch den Bund ist uns heute ein wichtiger und großer Schritt gelungen, indem wir es geschafft haben, die verrechenbaren Kosten weiter Richtung Echtkosten anzupassen. Dies nicht nur für die Zukunft, sondern rückwirkend für das gesamte Jahr 2023“, freut sich Landesrat Gantner über diesen sprichwörtlichen Durchbruch in den Verhandlungen zwischen Bund und den Ländern. Das Pilotprojekt mit der Bundeshauptstadt Wien wird von ihm ebenso begrüßt.

Perspektive für Kriegsvertriebene am Arbeitsmarkt

Die Vertriebenen-Verordnung wurde im März 2022 in Umsetzung einer EU-Richtlinie erlassen und gewährte zunächst ein Aufenthaltsrecht für Menschen aus der Ukraine bis 3. März 2023. In der Folge wurde die österreichische Verordnung angepasst und der Aufenthaltstitel bis 4. März 2024 gewährt. Der Krieg in der Ukraine zeigt insgesamt keine wesentlichen Veränderungen. Aus heutiger Sicht ist ein langfristiger Abnützungskrieg nicht unwahrscheinlich. Es bedarf daher schon jetzt einer zeitnahen bundesseitigen Klarstellung hinsichtlich einer generellen Regelung, was den Aufenthalt für die in Österreich aufhältigen Vertriebenen betrifft. „Gerade aus dem Bereich der Kriegsvertriebenen haben wir in Vorarlberg einen besonders hohen Anteil an Personen, die bereits am Arbeistsmarkt Fuß gefasst haben. Diese Personen werden wir mit hoher Warhscheinlichkeit auch in Zukunft am Vorarlberger Arbeitsmarkt brauchen. Uns ist es wichtig, Menschen, die arbeiten wollen, bei uns auch eine Perspektive zu bieten, so Integrationslandesrat Gantner.

Freiwilligenarbeit ausbauen

Bereits jetzt ist es für Asylwerbende möglich, in einem sehr eingeschränkten Bereich freiwillig gemeinnützige Hilfstätigkeiten zu verrichten. Die FlüchtlingsreferentInnen der Bundesländer haben das Innenministerium einstimmig ersucht, zu prüfen, ob Asylwerbenden diese Hilfstätigkeiten – sogenannte Remunerationstätigkeiten – oder andere Sozialleistungen, insbesondere im Vereins-, Sozial- und Freiwilligenbereich, aber auch im Bereich der Daseinsvorsorge, verpflichtend vorgeschrieben werden können. Auch soll der Leistungskatalog für diese gemeinnützigen Hilfstätigkeiten evaluiert und erweitert werden. „Wir sehen in einem geregelten Tagesablauf, aber vor allem auch bei Tätigkeiten mit und für die Allgemeinheit und Gesellschaft einen großen Schlüssel zur gelingenden Integration“, unterstreicht Landesrat Gantner die Position Vorarlbergs und verweist auf aktuelle Initiativen im Land.
 

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