Medieninformation Freitag, 16.05.2025, 09:00 Vorarlberg Kodex: Volle Sozialleistung nur bei voller Integration LH Wallner, LRin Schöbi-Fink und LR Allgäuer: „Wer sich nicht an Vereinbarungen hält, muss mit Sanktionen rechnen“
Bregenz (VLK) – Die Landesregierung hat einen Gesetzes- und Verordnungsentwurf vorgelegt, der die angekündigte, vollständige Umsetzung des „Vorarlberg Kodex“ vorsieht. Zentraler Punkt der erweiterten Regelung: Bei Verweigerung der Integration wird das Taschengeld gekürzt. „Integration hat klare Spielregeln, an die sich alle zu halten haben. Wer sich der Integration verweigert, wird sanktioniert“, betont Landeshauptmann Markus Wallner.
„Man kann in unserem Land nicht gegen uns und auch nicht neben uns, sondern nur mit uns leben. Sprache, Werte und Arbeit sind die zentralen Säulen dafür“, führt der Landeshauptmann aus: „Wer sich bewusst der Integration verweigert, muss künftig mit Sanktionen rechnen. Das bedeutet konkret, dass das Taschengeld für Asylwerbende gekürzt wird, wenn sie sich nicht an die vereinbarten Integrationsmaßnahmen halten. Wir bleiben damit unserem Prinzip treu, dass Rechte und Pflichten untrennbar miteinander verbunden sind.“
„Beim Zusammenleben dulden wir keine Kompromisse. Wir wollen keine Parallelwelt in Vorarlberg,“ betont Integrationslandesrat Daniel Allgäuer.
„Wer bei uns leben will, muss sich an einen respektvollen Umgang, die Menschenrechte, die Verfassungswerte und unsere Gesetze halten“, sagt Gesetzgebungslandesrätin Barbara Schöbi-Fink.
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur Änderung des Sozialleistungsgesetzes werden die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen, dass die vollen Leistungen der Grundversorgung künftig nur mehr bei Bereitschaft zur Teilnahme an integrationsfördernden Maßnahmen gebühren („Vorarlberg Kodex“). Weiters wird die Ermächtigung der Landesregierung, in der Sozialleistungsverordnung gewisse Mittel von der Berücksichtigung bei der Berechnung der Sozialhilfe auszunehmen, erweitert.
In einer Verordnung der Landesregierung werden nähere Vorschriften über die Bereitschaft zur Teilnahme an integrationsfördernden Maßnahmen erlassen. Diese betreffen insbesondere den betroffenen Personenkreis, den Inhalt der Kodex-Vereinbarung, die Arten der integrationsfördernden Maßnahmen sowie die Einschränkung des Leistungsumfanges bei fehlender Bereitschaft zur Teilnahme.
Verweigert ein vom Anwendungsbereich der Verordnung erfasster hilfs- und schutzbedürftiger Fremder die Unterzeichnung der angebotenen Kodex-Vereinbarung, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass keine Bereitschaft zur Teilnahme an integrationsfördernden Maßnahmen vorliegt. Die neue Verordnung sieht eine Halbierung des Taschengeldes als Sanktion vor.
Die Landesregierung hat die Entwürfe des Gesetzes und der Verordnung heute, Freitag, in die Begutachtungsphase geschickt. Diese sind bis Freitag, 13. Juni 2025, auf dem Veröffentlichungsportal des Landes im Internet (www.vorarlberg.at/gesetzesentwurf) einsehbar. Auch bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und dem Amt der Landesregierung kann Einsicht genommen werden. Jede Person hat während der Begutachtungsfrist die Möglichkeit, Änderungsvorschläge über das im Veröffentlichungsportal des Landes abrufbare Online-Formular abzugeben.
- Redaktion
- Thomas Mair