Medieninformation Freitag, 04.08.2023, 11:29 Verbesserte Wohnbeihilfe zeigt Wirkung LR Tittler: Unterstützung, die ankommt

Bregenz (VLK) – Die aktuelle Entwicklung der Wohnkosten und die Teuerung stellen viele Haushalte vor besondere Herausforderungen. Deshalb wurde die Wohnbeihilfe als eine wichtige Säule in der Wohnbaupolitik des Landes Vorarlberg nicht nur für Neuanträge, sondern auch für laufende Ansprüche wesentlich verbessert. „Diese Unterstützung wirkt direkt und sofort“, betont Landesrat Marco Tittler.

Die Wohnbeihilfe ist ein wichtiger Teil der Wohnbaupolitik in Vorarlberg. Wohnen ist ein wesentlicher Aspekt der Lebensqualität. Wenn das Haushaltseinkommen niedrig ist und die Voraussetzungen der Wohnbeihilferichtlinie erfüllt werden, unterstützt die Wohnbeihilfe. „In vielen Rückmeldungen und Gesprächen zeigt sich, wie wichtig die Unterstützung durch die Wohnbeihilfe zur Bewältigung der Wohnkostenbelastung ist“, sagt der Landesrat. 

Im vergangenen Jahr wurde von der Vorarlberger Landesregierung auf die Entwicklung der Wohnkosten und der Teuerung reagiert und die Wohnbeihilferichtlinie deutlich verbessert. Dadurch erhielten die anspruchsberechtigten Haushalte bereits seit Juli 2022 eine höhere monatliche Wohnbeihilfe. Die monatlichen Ausgaben für die Wohnbeihilfe sind von Juni 2022 auf Juli 2022 durch diese Erhöhung um ca. 30 Prozent gestiegen. Anfang 2023 erfolgte eine weitere Anpassung der Obergrenze des anzurechnenden Wohnungsaufwandes sowie der Einkommenstabelle. Budgetär wurde entsprechend vorgesorgt. Im Jahr 2023 wird mit Mehrausgaben in Höhe von zusätzlich rund zehn Millionen Euro – im Vergleich zum Jahr 2021 - gerechnet. Somit stehen heuer 39 Millionen Euro für die Wohnbeihilfe zur Verfügung.

Auswirkung der erhöhten Wohnbeihilfe


Beispiel 1:
Eine Familie mit zwei Erwachsenen und einem Kind wohnt in einer Eigentumswohnung mit einer Nutzfläche von 80 m². Das Haushaltseinkommen inklusive Sonderzahlungen beträgt 2.000 Euro, die monatlichen Kreditrückzahlungen 800 Euro. Der monatliche Anspruch auf Wohnbeihilfe erhöhte sich ab Juli 2022 um 260 Euro von 120 auf 380 Euro.


Wohnbeihilferichtlinie 2023: 460 Euro.

Beispiel 2:
Eine alleinerziehende Person mit zwei Kindern wohnt in einer Mietwohnung mit einer Nutzfläche von 80 m². Das Haushaltseinkommen inklusive Sonderzahlungen beträgt 2.000 Euro, die monatliche Miete 800 Euro. Der monatliche Anspruch auf Wohnbeihilfe erhöhte sich ab Juli 2022 um 260 Euro von 220 auf 480 Euro. 

Wohnbeihilferichtlinie 2023: 560 Euro.

Beispiel 3:
Eine Familie mit zwei Erwachsenen und drei Kindern wohnt in einer Mietwohnung mit einer Nutzfläche von 100 m². Das Haushaltseinkommen inklusive Sonderzahlungen beträgt 2.000 Euro, die monatliche Miete 1.000 Euro. Der monatliche Anspruch auf Wohnbeihilfe erhöhte sich ab Juli 2022 um 150 Euro von 830 auf 980 Euro.

Wohnbeihilferichtlinie 2023: 1.030 Euro.


Informationen, Formulare und einen unverbindlichen Wohnbeihilfe-Rechner gibt es auf der Homepage des Landes unter www.vorarlberg.at/wohnbeihilfe. 
 

Redaktion
Thomas Mair

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