Medieninformation Mittwoch, 23.07.2025, 09:51 Tierschutz ernst nehmen, Hitzestress bei Tieren vermeiden
Bregenz (VLK) – Sommerliche Hitze ist für Tiere sehr belastend und kann sogar schnell lebensgefährlich werden. Tierschutzombudsfrau Ruth Sonnweber verweist auf eine Reihe wichtiger Empfehlungen für den Umgang bzw. die Haltung von Tieren, wenn es heiß ist, und appelliert an alle TierhalterInnen, frühzeitig Vorsorge zu treffen. Hitzeschutz ist nicht nur eine Frage der Verantwortung, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben.
Viele Tiere regulieren ihre Körpertemperatur anders als Menschen. Hunde, Katzen, Kaninchen oder Meerschweinchen besitzen nur wenige Schweißdrüsen an den Pfoten. Sie kühlen sich primär über rasche, flache Atmung und Hecheln, wobei durch Verdunstung Wärme abgegeben wird. Auch Vögel regulieren Wärme durch Hecheln oder über unbefiederte Körperpartien. Doch bei großer Hitze oder hoher Luftfeuchtigkeit stößt dieser Mechanismus schnell an seine Grenzen. Im schlimmsten Fall drohen Hitzschlag, Organversagen und Tod.
Besonders gefährdet sind sehr junge und alte Tiere sowie Tiere mit bestimmten Qualzuchtmerkmalen, allen voran kurznasige Rassen wie Möpse, Französische Bulldoggen, oder Perserkatzen. Sie brauchen besonderen Schutz und Aufmerksamkeit, weil sie ihre Körpertemperatur noch schlechter regulieren können und daher besonders leicht überhitzen.
Auch Nutztiere leiden unter Hitze: Ausreichende, vom Sonnenstand unabhängige Schattenplätze, Wasser und Belüftung sind daher unerlässlich – im Stall und auf der Weide. Regelmäßige Kontrollen des Tierwohls sind unerlässlich.
Ganz besonders wichtig: Tiere dürfen niemals im Auto zurückgelassen werden – auch nicht für wenige Minuten oder bei vermeintlich moderaten Außentemperaturen. Schon bei 20 Grad heizt sich das Auto binnen 30 Minuten auf über 40 Grad auf. Das bedeutet akute Lebensgefahr. Wer ein Tier im Auto entdeckt, das stark hechelt, apathisch wirkt oder nicht mehr reagiert, sollte sofort handeln: Polizei verständigen, das Fahrzeug öffnen lassen, das Tier bergen und rasch kühlen – mit Wasser, Schatten und gegebenenfalls tierärztlicher Versorgung.
Zu Hause und unterwegs gilt: Tiere brauchen jederzeit Zugang zu frischem Wasser und schattige Rückzugsorte. Käfige von Kleintieren und Vögeln dürfen nie der Sonne ausgesetzt sein. Kühlmatten, feuchte Tücher oder umwickelte Kühlakkus können helfen – aber Tiere nie zum Kühlen zwingen. Vögel nehmen besonders bei Hitze Bademöglichkeiten gerne an. Spaziergänge mit Hunden gehören in die kühleren Morgen- oder Abendstunden. Heiße Asphaltflächen sind tabu, weil sie zu schmerzhaften Verbrennungen an den Pfoten führen können. Stadtspaziergänge bei Hitze sind für Hunde generell ungeeignet. Statt Bewegung bieten sich Denkspiele an. Für Hunde, die gerne schwimmen, ist der Sprung ins kühle Nass eine willkommene Abkühlung – allerdings nur vorsichtig, denn aufgeheizte Tiere dürfen nicht abrupt ins kalte Wasser. Besonders für Katzen muss Nassfutter in kleinen Portionen frisch angeboten werden, weil es schnell verdirbt.
Mit hohen Temperaturen einhergehend, kommen häufig auch Sommergewitter. Hier ist besonders bei Hunden, die unter Geräuschangst leiden, auf die richtige Sicherung zu achten.
Übrigens: Der Schutz vor Hitze ist gesetzlich verpflichtend. Das Tierschutzgesetz (§ 13 Abs. 2 TSchG) schreibt vor, dass Tiere so gehalten werden müssen, dass die Temperatur den physiologischen und verhaltensbiologischen Bedürfnissen des Tieres angemessen ist. Wer Tiere in der Hitze leiden lässt oder sie im Auto zurücklässt, kann sich der Tierquälerei strafbar machen und riskiert Verwaltungsstrafen von bis zu 7.500 Euro – im Wiederholungsfall sogar bis zu 15.000 Euro.
„Tierschutz bedeutet, auf die Bedürfnisse von Tieren bei Hitze zu achten. Wer Tiere hält, trägt Verantwortung – gerade in der heißen Jahreszeit. Ich danke Tierschutzombudsfrau Ruth Sonnweber für ihr unermüdliches Engagement und die wichtigen Hinweise zum Schutz unserer Tiere“, so Landesrätin Rüscher abschließend.
- Redaktion
- Thomas Mair
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