Medieninformation Dienstag, 16.09.2025, 15:40 Sozialfonds: Neuberechnung der Beihilfen des Bundes
Bregenz (VLK) – Der Vorarlberger Sozialfonds bezieht vom Bund Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen. Das Amt der Landesregierung hat festgestellt, dass dabei in der Vergangenheit Kürzungsbeträge nicht vollständig berücksichtigt wurden. Eine Neuberechnung ist erfolgt und Überzahlungen wurden an die Beihilfenbehörde zurücküberwiesen.
Aufgabe des Vorarlberger Sozialfonds ist die Finanzierung der Bereiche Existenzsicherung, Senioren und Pflegevorsorge, Chancengleichheit sowie Kinder- und Jugendhilfe. Seine Geschäftsführung wird vom Amt der Vorarlberger Landesregierung wahrgenommen. Aufgrund des Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfengesetzes leistet der Bund Beihilfen in diesen Bereichen. Das Amt der Vorarlberger Landesregierung hat festgestellt, dass nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2014 Kostenersätze nicht vollständig erfasst und dadurch vom Beihilfenbezug nicht vollständig abgezogen worden sind.
Es wird derzeit davon ausgegangen, dass es in den letzten Jahren zu einem durchschnittlichen jährlichen Überbezug von rund EUR 300.000,- gekommen ist. Das entspricht durchschnittlich ca. 1,1 % der Beihilfen, die der Sozialfonds nach dem Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfengesetz von Bundesseite erhält. Diesen Umstand hat das Amt der Landesregierung gegenüber der Beihilfenbehörde richtiggestellt und die Beihilfen neu berechnet. Der Sozialfonds hat bereits die sich aus dieser Berechnung ergebenden Überzahlungen sowie Sicherheitszuschläge rücküberwiesen. Die genaue Höhe der Beihilfen ist jedoch noch festzusetzen.
Weitere Angaben können erst nach behördlicher Festsetzung der Beihilfenhöhe gemacht werden.
- Redaktion
- Landespressestelle