Medieninformation Freitag, 03.10.2025, 14:14 Schaffung von Wohnraumeigentum im Fokus LR Tittler bei der LandeswohnbaureferentInnenkonferenz in NÖ

Tulln (VLK) – Was ist zu tun, damit insbesondere junge Menschen und Familien leichter Haus- oder Wohnungseigentum erwerben können? Das war eine der zentralen Fragen bei der heutigen (Freitag, 3. Oktober) LandeswohnbaureferentInnenkonferenz in Tulln (NÖ). „Seitens der Länder wurden dazu konkrete Vorschläge diskutiert und einstimmig beschlossen. Diese werden nun an den Bund übermittelt“, sagte Vorarlbergs Wohnbaulandesrat Marco Tittler im Anschluss an die Tagung.

Einer der Anträge zielt auf eine Gebührenentlastung beim Erwerb von Wohnraum ab. Die im Rahmen des Wohn- und Baupakets des Bundes beschlossene temporäre Befreiung von den Eintragungsgebühren im Grundbuch für Eigentum und Pfandrecht bei Anschaffung einer Wohnimmobilie zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs, die zum 30. Juni 2026 ausläuft, soll dauerhaft verlängert werden. „Die Gebührenbefreiung ist vor allem für junge Menschen und Familien eine wertvolle unterstützende Maßnahme bei der Schaffung von Eigentum. Insgesamt kann dadurch eine Entlastung bis zu 11.500 Euro erzielt werden“, erläutert Landesrat Tittler das Ersuchen der Länder an den Bund.

Auch ein Antrag der LandeswohnbaureferentInnen an den Bund auf Einführung eines Zinsabsetzbetrages für Wohnbaukredite wurde einstimmig beschlossen. Die Zinsbelastung ist zwar zuletzt ein wenig gesunken, stellt aber trotzdem viele Kunden immer noch vor erhebliche finanzielle Herausforderungen. Im Rahmen des erstmaligen Erwerbs von Haus- oder Wohnungseigentum und der Sanierung sollte daher die Möglichkeit zur Absetzbarkeit von Kreditzinsen für Wohnimmobilien zur Eigennutzung, wie dies bis zur Steuerreform 2015 möglich war, geschaffen werden. „Eine solche steuerliche Absetzmöglichkeit von Kreditzinsen für eigene, als Hauptwohnsitz genutzte Wohnimmobilien würde für die Betroffenen eine echte Erleichterung bringen“, so Tittler.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt betraf die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und deren Auswirkungen auf die Wohnbauförderung. Vordringliches Ziel müsse kostengünstiges Bauen im Einklang mit der Verfügbarkeit von leistbarem Wohnraum bleiben, betonten die WohnbaureferentInnen einhellig. Die Umsetzung der EU-Vorgaben dürfe daher zu keiner über die Mindestanforderung hinausgehenden Belastung bei den Wohnkosten führen. In diesem Zusammenhang wurde auch die 2024 erhobene Forderung der Länder an den Bund, Landesförderungen bei der steuerlichen Abschreibung zu berücksichtigen, neuerlich hervorgehoben. 

Redaktion
Gerhard Wirth

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