Medieninformation Mittwoch, 13.12.2023, 10:00 Rheinbrücke Au–Lustenau unter ständiger Beobachtung und Überwachung

Bregenz (VLK) – Seit Juni 2023 wird die Rheinbrücke Au–Lustenau mittels eines Brückenmonitoring-Systems überwacht. Die erhobenen Daten zeigen, dass das Tragverhalten der Brücke intakt ist und keine Gefährdung besteht. Dank laufendem Monitoring können allfällige Veränderungen schnell entdeckt und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass jedenfalls bis 2027 keine Einschränkungen der Brücke notwendig sind.

Die Rheinbrücke Lustenau–Au wurde im Jahr 1957 als eine der ersten Spannbetonbrücken in Österreich und der Schweiz errichtet. Sie befindet sich zu 56 Prozent im Eigentum des Landes Vorarlberg und zu 44 Prozent im Eigentum des Kantons St. Gallen. Für den Überbau einer Brücke aus Spannbeton wird in der Fachliteratur eine theoretische Nutzungsdauer von 70 Jahren angegeben. Die mittlerweile 66 Jahre alte Brücke erreicht demnach in wenigen Jahren das Ende ihrer theoretischen Nutzungsdauer. 

Der Bericht der jüngsten Brückenprüfung aus dem Jahr 2021, in der eine statische Nachprüfung durchgeführt wurde, ergibt - wie bereits der Bericht von 2016 - einen ausreichenden Erhaltungszustand (Note 3). Auf Grundlage dieser Nachrechnung wurde dennoch die Überfahrt von Schwertransporten von maximal 120 Tonnen auf 80 Tonnen Gesamtgewicht reduziert, um das Schadenpotential am Mittelgelenk zu minimieren.

Im Juni 2023 wurde nun ein Brückenmonitoring-System in Betrieb genommen und mehrere Kalibrierungsfahrten fanden statt. Die darauffolgende statische Nachrechnung ergab eine Übereinstimmung der Verformungen aus den Kalibrierungsfahrten mit den berechneten Verformungen. Somit kann davon ausgegangen werden, dass das statische Tragverhalten der Rheinbrücke intakt und keine Gefährdung gegeben ist. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass voraussichtlich keine weiteren Einschränkungen bis zur Sonderprüfung des Mittelgelenkes im Jahr 2024 und der nächsten Brückenprüfung im Jahr 2027 notwendig sind.

In Anbetracht des hohen Alters wird das Brückenmonitoring-System fortgesetzt, damit allfällige Veränderungen und kritische Entwicklungen frühzeitig erkannt werden können. Somit ist die Situation des Brückentragwerks jederzeit unter Beobachtung und unter Kontrolle.

Dennoch ist das Ende der theoretischen Lebensdauer erreicht. Es kann nicht mit absoluter Sicherheit vorausgesagt werden, in welchem Zeitraum sich der Zustand des Brückentragwerks ändern wird. In Anbetracht des hohen Alters und der sehr großen Bedeutung der Grenzbrücke ist daher möglichst rasch ein Ersatzneubau anzustreben. Die Planungen im Rahmen der Zweckmäßigkeitsbeurteilung (ZMB) Lustenau-Au sind deshalb aus Sicht der Brückeneigentümer mit hoher Dringlichkeit weiter zu führen. Gleiches gilt für begleitende kurzfristige Maßnahmen entlang der Landesstraßen in Lustenau, für die durch das Land Vorarlberg eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet wurde.
 

Redaktion
Thomas Mair

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