Presseaussendung · 10.10.2023 Raumplanung mit Fokus auf Wohnraumsicherung und Klimaschutz Landesstatthalterin Schöbi-Fink und Landesrat Tittler präsentierten Gesetzesnovellen

Veröffentlichung
Dienstag, 10.10.2023, 14:09 Uhr
Themen
Raumplanung/Wohnen/Schöbi-Fink/Tittler
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Vor fünf Jahren kam es auf Initiative der Vorarlberger Landesregierung zu einer umfassenden Neuordnung der Raumplanung und des Grundverkehrs, um den sparsamen Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen, Baulandhortung einzudämmen, die Sicherung von Flächen für Wirtschaft und Landwirtschaft zu gewährleisten und gewidmete Bauflächen verstärkt der baulichen Nutzung zuzuführen. Gemeinsam mit Gemeinden, Bauverwaltungen und Regios sowie VertreterInnen der Wirtschaft wurden die vorgenommenen Änderungen evaluiert und im Zuge einer Überarbeitung des Raumplanungsgesetzes (RPG) und des Zweitwohnungsabgabegesetzes (ZAG) den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Insbesondere die Schaffung von Wohnraum und Klimaschutz werden dabei verstärkt in den Fokus gerückt, erläuterten Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink und Landesrat Marco Tittler im heutigen (Dienstag, 10. Oktober) Pressefoyer.

In den letzten Jahren ist die Bevölkerung Vorarlbergs auf mittlerweile über 400.000 Menschen angewachsen, damit hat auch der Bedarf an Wohnraum und Flächen für unterschiedliche Nutzungen weiter zugenommen, so Schöbi-Fink: „Diese Entwicklungen stellen uns vor beträchtliche Herausforderungen, denen es auch im Rahmen der Raumplanung zu begegnen gilt. Die Gesetzesnovellen wurden in einem sehr sachlich geprägten Prozess unter breiter Beteiligung und Berücksichtigung der im Begutachtungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen erarbeitet.“

Beide Gesetze sind wesentliche Bestandteile des Wohnbau-Pakets des Landes Vorarlberg, sagte Landesrat Tittler. Er hob insbesondere drei Neuerungen hervor. So gibt das RPG den Gemeinden die Möglichkeit, Vorbehaltsflächen künftig auch für den Zweck der Errichtung von förderbarem Wohnbau festzulegen. Weiters soll die Umgehung der bestehenden Ferienwohnungsregelungen verhindert werden, indem die Bestimmungen betreffend eine solche Nutzung von Wohnungen und Wohnräumen verschärft werden. Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen – also beispielsweise Stromversorger, Müllentsorgungsunternehmen usw. – werden verpflichtet, Auskünfte zu einem bestimmten Nutzerverhalten zu erteilen und verbrauchsbezogene Daten zu übermitteln, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen eine unzulässige Nutzung als Ferienwohnung anzunehmen ist.

Und schließlich wird die Bestandsregelung erweitert, sodass künftig bei ganzjährig bewohnten Wohngebäuden im Freihaltegebiet Zubauten unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind. Das soll die bessere Nutzung des Bestandes ermöglichen und einer Ausdehnung von Siedlungsgebieten entgegenwirken. Zugleich soll dadurch sichergestellt werden, dass in den Gemeinden eine flächendeckende Ausweisung von Freihaltegebieten weiterhin durchgeführt werden kann.
  
   Auch Klimaaspekte werden künftig im Raumplanungsgesetz stärker berücksichtigt. So wird etwa eine Photovoltaikanlagen-Pflicht für Einkaufszentren eingeführt, damit diese einen entsprechenden Beitrag zur Deckung ihres Energiebedarfes aus erneuerbaren Quellen leisten. Außerdem wird den Gemeinden mehr Spielraum im Bebauungsplan eingeräumt, indem sie künftig auch Festlegungen betreffend die Begrünung von Bauwerken treffen können. 

Durch die Novellierung des Zweitwohnsitzabgabegesetz werden künftig alle Zweitwohnungen im Land – nicht nur jene in Tourismusgebieten – und auch leerstehende bzw. unbewohnte Immobilien vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst. „Dadurch erhalten auch Gemeinden, die keine klassischen Tourismusgemeinden sind, aber einen hohen Zweitwohnungsanteil haben, ein Instrument, um ihren damit verbundenen Infrastrukturaufwand zu decken. Zugleich wird ein Anreiz zur Aktivierung von bereits vorhandenem Wohnraum geschaffen“, erläuterte Landesrat Tittler. Ob eine Zweitwohnungsabgabe eingehoben wird oder nicht, obliegt der jeweiligen Gemeinde. In bestimmten Fällen können Wohnungen von der Abgabepflicht ausgenommen sein, z.B. wenn sie für Pflege und Betreuung benötigt oder im Rahmen des Projekts „Sicher Vermieten“ angeboten werden. 

Die beiden Gesetze wurden kürzlich im Vorarlberger Landtag beschlossen. Die RPG-Novelle kann voraussichtlich noch im Dezember 2023 in Kraft treten, das neue ZAG mit 1. Jänner 2024.
 

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