Medieninformation Freitag, 31.01.2025, 11:45 Obsorge: Jeder einzelne Fall wird ernst genommen Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe ist wichtig und wertvoll
Bregenz (VLK) – Die Kinder- und Jugendhilfe leistet wichtige und wertvolle Arbeit, betont Landesrätin Barbara Schöbi-Fink. Bei allen, aber insbesondere bei kritischen Obsorgefällen werde genau hingeschaut und nach Lösungen gesucht. Das Land hat nach Bekanntwerden eines kritischen Obsorgefalls Ende Dezember umgehend reagiert. Die Fachaufsicht hat den vorliegenden Fall sorgfältig geprüft. Auch der Kinder- und Jugendanwalt wurde Anfang Jänner um Stellungnahme gebeten.
„Wir nehmen jeden einzelnen Obsorgefall sehr ernst und prüfen sorgfältig. Für den vorliegenden Obsorgefall des 16-Jährigen ist uns wichtig, eine sachliche Aufarbeitung sicherzustellen. Gleichzeitig möchte ich betonen, dass einzelne Vorfälle nicht dazu führen sollten, die Kinder- und Jugendhilfe in Vorarlberg insgesamt in einem negativen Licht zu sehen. Die Kinder- und Jugendhilfe liegt erst seit wenigen Monaten in meinem Zuständigkeitsbereich. In dieser Zeit habe ich viele engagierte und sehr kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Bereich kennengelernt, deren wertvolle Arbeit keinesfalls in den Hintergrund rücken sollte. Mir ist es wichtig genau hinzuschauen und Lösungen zu finden.“ sagt Landesrätin Schöbi-Fink. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf das Gespräch mit den im Landtag vertretenen Parteien in der kommenden Woche.
Die Evaluierung der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2023 hat dem KJH-System Vorarlberg ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt. Die abgeleiteten Empfehlungen für die künftige weitere Qualitätsentwicklung werden sukzessive mit allen Systempartnerinnen und – partnern bearbeitet und in die Arbeit der Kinder-.und Jugendhilfe implementiert.
Durch die Kinder- und Jugendhilfeabteilungen wurden im Jahr 2024 in 2319 Fällen Hilfen zur Unterstützung zur Erziehung gewährt. In 397 Fällen wurde eine Volle Erziehung in Einrichtungen und in 267 Fällen eine Volle Erziehung in Pflegefamilien installiert. Von den 397 Kindern und Jugendlichen kommt es bei 6,5 Prozent zu einem Abbruch, entweder durch die Obsorgeberechtigten, die die Minderjährige bzw. den Minderjährigen wieder nach Hause übernommen haben, den/die Minderjährige selbst oder durch die Einrichtung. Wenn Jugendliche von Einrichtungen der privaten Kinder- und Jugendhilfe nicht mehr betreut werden können, werden dem oder der Jugendlichen im Rahmen von Hilfeplanungen so lange laufende Angebote außerhalb der Einrichtung gemacht, bis wieder eine Aufnahme in eine geeignete Einrichtung, und vor allem auch die Bereitschaft des oder der Jugendlichen das Angebot anzunehmen, vorhanden ist.
In äußerst seltenen Fällen – bei sogenannten „Grenzgängern“ - kann es zu Situationen kommen, bei denen das Hilfesystem an seine Grenzen stößt. Der Abbruch von Betreuungsverhältnissen durch Minderjährige selbst oder durch die Einrichtung ist nicht nur in Vorarlberg eine Herausforderung für das System der Kinder- und Jugendhilfe, sondern in ganz Österreich. „Grenzgänger“ – wie Minderjährige, die sowohl die Betreuungs- und Bildungssysteme als auch die Sicherheit und Gesundheitsysteme oft an die Grenzen bringen, genannt werden, gibt es also nicht nur in Vorarlberg. „Aber es gibt sie und es ist wichtig auf deren Lebenssituation zu reagieren und im Sinne der Kinder- und Jugendhilfe alles Mögliche zu versuchen, um die richtige Hilfestellung zu finden. Aus diesem Grund haben wir u.a. im Frühjahr 2025 ein Kamingespräch mit einem anerkannten Experten zum diesem Thema geplant.“, führt die Landesrätin aus. Eingeladen werden Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Polizei und Justiz.
Grundsätzlich kann mitgeteilt werden, dass die Kinder- und Jugendhilfe der Bezirkshauptmannschaften klar geregelte Vorgaben und Qualitätsanfordernisse für ihr Handeln hat, die laufend evaluiert werden. Obdachlosigkeit wird an keiner Kinder- und Jugendhilfe der Bezirkshauptmannschaften als Erziehungsmethode eingesetzt. Vielmehr sorgt die Kinder- und Jugendhilfe dafür, dass für Jugendliche, die nicht mehr zu Hause wohnen wollen oder können, alternative Betreuungssettings vorhanden sind, die sich um die Erziehung der Kinder und Jugendlichen kümmern. Leider ist es nicht immer möglich, Jugendliche aus vielfachen Gründen (eigenes Verhalten, Konflikte in den Einrichtungen mit anderen Jugendlichen, Widerstände mit Regeln umzugehen) in diesen Einrichtungen zu halten.
Schöbi-Fink zeigt sich erschüttert darüber wie medial berichtet wird, ohne genauere Hintergründe zu kennen. Das kompromitiert den Jugendlichen selbst, aber verunglimpft auch die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe. Die gesetzlichen Grundlagen schützen den Jugendlichen davor, dass personenbezogene Daten und Fakten in die Öffentlichkeit getragen werden – Schöbi-Fink: „Das ist auch richtig so.“ Das hindert die in der Kritik stehende Behörde aber auch daran, öffentlich in diesem konkreten Fall Stellung zu beziehen und die fachliche Arbeit und die Entscheidungen der Behörde zu erklären.
- Redaktion
- Thomas Mair