Medieninformation Donnerstag, 29.06.2023, 14:41 Mit Abstand mehr Sicherheit für den Radverkehr Verkehrssicherheitsaktion zu den gesetzlichen Regelungen beim Überholen von Radfahrenden und dem Start der Infokampagne des Landes

Dornbirn (VLK) – Heute (Donnerstag) fand eine Verkehrssicherheitsaktion mit SchülerInnen der LBS Dornbirn 1 in Dornbirn statt. Ziel der Aktion ist die Information von Autofahrenden zum Thema Überholabstand zu Radfahrenden, welcher seit Oktober 2022 gesetzlich geregelt ist.

„Mit der Radstrategie Vorarlberg haben wir uns zum Ziel gesetzt, den Fahrradanteil am Gesamtverkehrsaufkommen bis 2030 auf 21 Prozent zu steigern“, erklärte Mobilitätslandesrat Daniel Zadra: „Dabei zählt jeder Weg, der mit dem Rad zurückgelegt wird – egal ob zur Arbeit, zur Schule oder in der Freizeit. Dieser Weg soll aber auch sicher sein.“

Die im Oktober vergangenen Jahres in Kraft getretenen neuen Regelungen aus der STVO-Novelle soll für mehr Sicherheit gerade für Radfahrerinnen sorgen. Dies soll durch eine eigens konzipierte Informationskampagne des Landes unterstützt werden. Mit einer Illustration wird das richtige Verhalten im Straßenverkehr dargestellt und mit dem Zusatz „Jetzt gesetzt!“ auch die gesetzliche Verankerung verdeutlicht.

Überholabstand

Eine der wichtigsten Änderungen ist eben die gesetzliche Verankerung des Überholabstandes. So müssen Autos beim Überholen von Fahrrädern künftig einen gesetzlich festgelegten Abstand einhalten. Innerorts bedeutet dies einen Abstand von mindestens 1,5 Meter, außerorts mindestens 2 Meter. Diese Abstände gelten verpflichtend ab einer gefahrenen Geschwindigkeit von 30km/h. „Diese Regelung leistet einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit.“, sagte Martin Pfanner vom Kuratorium für Verkehrssicherheit. Das KFV hat 1.369 Überholvorgänge (Pkws und Schwerfahrzeuge) von RadfahrerInnen beobachtet und den Überholabstand detailliert gemessen. Diese Untersuchung zeigt, dass im Ortsgebiet bei 2 von 3 (66 Prozent) Überholvorgängen von Kraftfahrzeugen an Radfahrenden ein Seitenabstand von weniger als 1,5 Meter vorliegt.

Begleitpersonen

Ebenfalls Teil der Kampagne sind die beiden neuen Regelungen aus der StVO Novelle, dass das Fahren von Begleitpersonen neben Kindern (unter 12 Jahren) auf dem Fahrrad auf allen Straßen erlaubt ist (Ausnahme Schienenstraßen). „Dies ermöglicht ein sicheres und schützendes Radfahren mit Kindern, verbessert die Kommunikation zwischen der Begleitperson und dem Kind und stärkt auch das Selbstbewusstsein der Kinder im Straßenverkehr von klein auf“, so Landesrat Zadra. 

Nebeneinanderfahren

Eine dritte, wichtige Botschaft der Infokampagne des Landes betrifft auch das Nebeneinanderfahren - jenes in 30er Zonen bzw. auf Straßen mit einer 30km/h Beschränkung. Hier ist nicht nur das Radfahren neben Kindern erlaubt, sondern hier dürfen alle Radfahrenden nebeneinander fahren, sofern niemand gefährdet wird und andere Verkehrsteilnehmende nicht am Überholen gehindert werden. Diese Regelung erhöht die Attraktivität des Radverkehrs.

Verkehrssicherheitsaktion

Im Rahmen der Verkehrssicherheitsaktion schlüpfen Jugendliche mit Unterstützung der Polizei und der KFV-Aktionsbetreuung in die Rolle von VerkehrserzieherInnen. Gemeinsam führen sie Abstandsmessungen zwischen überholenden Autos und Radfahrenden durch. Jene die den gesetzlichen Abstand eingehalten haben, werden gelobt und erhalten eine Belohnung in Form einer süßen 1,5 Meter langen Fruchtschnur. Wer jedoch mit weniger Abstand überholt, bekommt ein Messband, mittels dem den LenkerInnen der gesetzliche Mindestabstand demonstriert wird. Ziel der Aktion ist es, die FahrzeuglenkerInnen auf die neuen gesetzlichen Regelungen aufmerksam zu machen.
 

Redaktion
Thomas Mair

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