Medieninformation Freitag, 06.10.2023, 15:02 Mietkauf attraktivieren, KIM-Verordnung revidieren, Gebühren abschaffen WohnbaureferentInnen der Länder tagten in Salzburg – LR Tittler: „Die Ermöglichung von Eigentum muss weiterhin unser Ziel bleiben“

Salzburg (VLK) – Bei der heutigen (Freitag) Tagung der WohnbaureferentInnen in Salzburg hob Landesrat Tittler aus Vorarlberger Sicht drei Punkte besonders hervor: „Das Mietkauf-Modell soll weiter attraktiviert werden.“ Die KIM-Verordnung stellt gerade für junge Familien eine Hürde bei der Schaffung von Wohnungseigentum dar. „Aus Vorarlberger Sicht sollten insbesondere Finanzierungen für selbst bewohnten Wohnraum bzw. dessen Sanierung von der Verordnung ausgenommen sein“, führte der Landesrat aus. Die LandeswohnbaureferentInnenkonferenz wiederholte ihre Forderung nach einer Gebührenbefreiung – „Im Bereich der Finanzierung braucht es endlich Entlastungen, die direkt wirken und ankommen“, so Tittler.

Das Mietkauf-Modell kann ein wesentlicher Beitrag zur Wohnraumversorgung leisten. In der Regel werden in Vorarlberg Mietwohnungen mit Kaufoption nach zehn Jahren zum Kauf angeboten. Die unterschiedlichen Regelungen für sofortigen und nachträglichen Eigentumserwerb sind unklar und lassen einen zu großen Spielraum zu, führt Tittler aus: „Hier mehr Rechtsklarheit zu schaffen, wäre wünschenswert.“ 

KIM-Verordnung

Die nunmehr seit August 2022 in Kraft befindliche Kreditinstitute-Immobilien-finanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) hat neben den gestiegenen Baukosten wesentlichen Anteil daran, dass die Neuvergabe von Krediten für Wohnzwecke jedenfalls seit Jänner 2023 im Vergleich zum Höchststand deutlich eingebrochen ist. Im Zusammenspiel mit Inflationsauswirkungen, Nachwirkungen der Pandemie und den seit 2022 ebenfalls erfolgten massiven Kreditzinsanhebungen stellt die KIM-V eine Belastung bzw. Barriere bei der Schaffung von Wohneigentum dar. Gleichzeitig heizen diese Rahmenbedingungen die Mieten an. 

Von der KIM-Verordnung sind auch Sanierungskredite betroffen: Damit werden auch die zur Erreichung der Klimaziele dringend notwendigen thermischen Sanierungen von alten Wohngebäuden bzw. die grundsätzliche verstärkte Nachnutzung anstatt Neuerrichtung von Wohnraum verhindert.

Zwar hat die FMA im Frühjahr 2023 bereits Erleichterungen für Zwischenfinanzierungen und Vorfinanzierungen von nicht rückzahlbaren Zuschüssen durch Gebietskörperschaften in die KIM-V aufgenommen und wurde damit zumindest zum Teil der Beschlussfassung der Landeswohnbaureferentenkonferenz 2022 Rechnung getragen, die Situation von (Jung)Familien wird dadurch bei der Wohneigentumschaffung aber kaum nachhaltig verbessert. Denn vor allem die Schuldendienstquote von maximal 40 Prozent des verfügbaren Einkommens blieb bisher unangetastet. Die LandeswohnbaureferentInnenkonferenz ersucht die Finanzmarktaufsicht (FMA) um Prüfung, ob aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen auch eine Anpassung der Schuldendienstquote in der KIM-V vorgenommen werden kann, berichtet Landesrat Tittler. 

Die LandeswohnbaureferentInnenkonferenz hat auch die Forderung nach Abschaffung der Gerichtsgebühren bei der Wohnraumfinanzierung wiederholt. 
 

Redaktion
Thomas Mair

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