Medieninformation Mittwoch, 11.12.2024, 10:30 Maßnahmen zur Unterbindung des Ausweichverkehrs im Bereich Bludenz/Klostertal im Winter 2024/2025 Maßnahmen werden an insgesamt sieben Reise-Samstagen umgesetzt
Bludenz (VLK) – Die Hauptrouten zu Schigebieten sind an Winterwochenenden, vor allem den Samstagen, häufig überlastet. Dies gilt auch für die Zufahrt über die A14 (Rheintal-Walgau Autobahn) und S16 (Arlberg-Schnellstraße) in Richtung Klostertal/Arlberg, Montafon und Tirol. Die Stauerscheinungen auf der A14 und S16 führten in der Vergangenheit zu Ausweichverkehr auf dem untergeordneten Straßennetz – zu Lasten der Siedlungsgebiete und Ortszentren im Raum Bludenz und in den Gemeinden im Klostertal. Aufbauend auf den Erkenntnissen der Pilotversuche im Februar 2023 und im Februar 2024 führt das Land Vorarlberg gemeinsam mit der Regio Klostertal-Arlberg und der Asfinag an insgesamt sieben Samstagen in der Wintersaison 2024/25 Maßnahmen zur Reduktion dieses Ausweichverkehrs durch.
Die Bürgermeister der Regio Klostertal-Arlberg haben sich bereits vor mehreren Jahren an das Land Vorarlberg mit dem Anliegen gewendet, angesichts des massiven Ausweichverkehrs durch die Ortszentren von Bludenz und der Gemeinden im Klostertal aufgrund des Winterreiseverkehrs geeignete Maßnahmen zur Unterbindung dieses Ausweichverkehrs zu entwickeln. Eine Analyse der Verkehrsdaten zeigte, dass in Folge des hohen Verkehrsaufkommens auf der S16 (bis zu ca. 15.000 Kfz/24h in Richtung Arlberg), an mehreren Samstagen im Winter auch ein großer Staufluchtverkehr auf der L97 im vorderen Klostertal von bis zu 5.000 Kfz/24h in Richtung Arlberg auftritt (im Vergleich zu durchschnittlich ca. 1.000 Kfz/24h samstags pro Richtung), und ebenso im Stadtgebiet von Bludenz, und den umliegenden Ortschaften. Dies führt zu negativen Auswirkungen für die BewohnerInnen in den durchfahrenen Orten, etwa erhöhte Lärm- und Schadstoffbelastungen, eine verringerte Verkehrssicherheit, oder eine beeinträchtigte Versorgungssicherheit infolge von Stauerscheinungen auf den überlasteten Straßenabschnitten.
In einer Kooperation des Landes Vorarlberg mit der Regio Klostertal-Arlberg, der Asfinag und der Bezirkshauptmannschaft Bludenz als zuständige straßenpolizeiliche Behörde wurden deshalb gemeinsam mit externen Experten verschiedene Varianten zur Unterbindung des Ausweichverkehrs entwickelt und nach deren Umsetzbarkeit bewertet. Anhand der Pilotversuche vom Februar 2023 und Februar 2024 konnten die Wirksamkeit und Akzeptanz verschiedener Maßnahmen evaluiert werden. Daraus wurde ein leicht adaptiertes Maßnahmenbündel für die kommende Wintersaison vorbereitet, um eine wirkungsvolle und effiziente Verkehrsorganisation an diesen reisestarken Samstagen zu finden.
Maßnahmen an insgesamt sieben Samstagen zu Weihnachten und im Februar/März 2025
Jahrelange Beobachtungen zeigen, welche Samstage aufgrund der Lage der Feiertage und der Ferienbeginne in Bayern, in den Niederlanden und in Österreich zu den verkehrsstärksten Reisetagen im Vorarlberger Wintertourismus zählen.
Deshalb soll in der kommenden Wintersaison an insgesamt sieben, voraussichtlich besonders verkehrsstarken Samstagen, jeweils von 08:00 – 18:00 Uhr ein Maßnahmenbündel mit Abfahrts- bzw. Durchfahrtsverboten und begleitenden Maßnahmen umgesetzt werden:
Samstag, 21. Dezember 2024
Samstag, 28. Dezember 2024
Samstag, 8. Februar 2025
Samstag, 15. Februar 2025
Samstag, 22. Februar 2025
Samstag, 1. März 2025
Samstag, 8. März 2025
Welche Maßnahmen werden umgesetzt?
1) Sperre von Auf- und Abfahrtsrampen entlang der S16:
An den genannten Samstagen, an denen starker Reiseverkehr zu erwarten ist, werden Maßnahmen im Klostertal (S16, L97, L93) umgesetzt mit dem vorrangigen Ziel, die Leistungsfähigkeit auf der S16 voll auszunützen und damit Stauausweichverkehr idealerweise erst gar nicht aufkommen zu lassen bzw. in geringerem Ausmaß zu halten. Analysen haben nämlich gezeigt, dass an starken Reisetagen aufgrund von vielen Auf- und Abfahrten im Bereich der S16 mit nur einem Fahrstreifen je Richtung die Leistungsfähigkeit auf der Schnellstraße (Kfz/h) teilweise auf die Hälfte des möglichen Werts einbricht, was umfangreiche Stauerscheinungen auf der S16 und dadurch weiter zunehmenden Ausweichverkehr zur Folge hat. Deshalb soll an den Samstagen im Zeitraum von 8 bis 18 Uhr durch die Sperren
o der Einfahrts- und Ausfahrtsrampe in Fahrtrichtung Arlberg bei der Anschlussstelle Bings,
o der Ausfahrtsrampe der Halbanschlussstelle Braz-West,
o der Einfahrtsrampe in Fahrtrichtung Arlberg bei der Halbanschlussstelle Braz-Ost
o der Einfahrtsrampe in Fahrtrichtung Arlberg bei der Anschlussstelle Langen
ein ungehinderter Verkehrsfluss auf der S16 sichergestellt werden. Hinzu kommt, dass durch die derzeit noch in Umsetzung befindlichen Fahrstreifenzulegung auf der S16 von Bings bis Glasbühel die Kapazität in diesem Teilabschnitt ausgebaut wird. Durch den Umstand, dass die S16 dadurch eine größere Verkehrsmenge pro Stunde aufnehmen kann, wird der Bedarf zur Nutzung von Ausweichrouten im Bereich Bludenz geringer.
Für die lokale Bevölkerung können sich somit an den genannten Samstagen kleinräumige Umwege ergeben: Verkehre mit Ziel im vorderen Klostertal (Bings, Stallehr, Braz und Innerbraz) sind angehalten, die Anschlussstelle Bludenz-Ost und die L97 als Route zu wählen. Als Alternative zur Einfahrtsrampe bei Langen für den Verkehr in Richtung Tirol stehen die Anschlussstellen Wald a.A. oder St. Anton a.A. zur Verfügung.
Zur Vorankündigung der Maßnahmen sind entlang der A14, aber auch auf der L198 und der L197 Informationstafeln vorgesehen.
2) Begleitmaßnahmen
Als Begleitmaßnahme ist an den genannten Samstagen eine Dosierampel auf der L97 zur Bündelung des Verkehrs bei der Ortseinfahrt von Dalaas vorgesehen. Ebenfalls soll die Engstelle auf der L97 bei Braz-Ost durch wechselseitiges Anhalten des Verkehrs für die Durchfahrt von Lkw und Bussen Richtung Arlberg, verbunden mit einem Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit über 3,5t höchstzulässigem Gesamtgewicht (ausgenommen landwirtschaftliche Fahrzeuge) auf der L97 zwischen den Halbanschlussstellen Dallas und Braz Ost, entschärft werden. In Langen ist am Knoten ASt Langen/L97/L197 eine Regelung durch Handzeichen geplant, um das Einfahren von Klösterle kommend zu erleichtern.
In Bludenz wird von der Stadt Bludenz ein Einfahrtsverbot in die Klarenbrunnstraße in Fahrtrichtung Klarenbrunn/Moos umgesetzt, um Schleichwegverkehre auf dieser Achse zu unterbinden. Auch soll der Durchzugsverkehr auf der Brunnenfelderstraße in Bludenz durch das Anbringen von Sackgassenbeschilderungen unterbunden werden.
Bei den Autobahn-Anschlussstellen Nüziders, Brandnertal, Bludenz-Bürs und Bludenz-Ost, und im untergeordneten Straßennetz von Nüziders und Bürs werden aufgrund der Erfahrungswerte des Vorjahres keine Maßnahmen gesetzt, dort ergeben sich keine Einschränkungen.
3) Zusätzliche Ad-hoc-Maßnahmen
Wenn trotz der Sperren von Auf- und Abfahrtsrampen entlang der S16 und der damit verbundenen höheren Leistungsfähigkeit auf der S16 im Klostertal im Tagesverlauf ein überregionaler Ausweichverkehr absehbar ist, werden zusätzliche Ad-Hoc-Maßnahmen zur Unterbindung dieses überregionalen Ausweichverkehrs auf den Landesstraßen L93 und L97 gesetzt:
Im Bedarfsfall kann die im Einsatz stehende Task Force (BH Bludenz, Asfinag und Land Vorarlberg) an den genannten Samstagen kurzfristig weitere Fahrverbote für den überregionalen Verkehr („ausgenommen Zielverkehr Bezirk Bludenz“) an folgenden Stellen aktivieren:
o auf der L97 in Bludenz, Kreuzung L190 - L97: in Fahrtrichtung Bings/Braz
o auf der L93 in Bludenz, Kreuzung L188 – L93: in Fahrtrichtung Stallehr
o auf der L97 in Bludenz, Kreuzung L92 – L97 (Bings) in Fahrtrichtung Braz-Dalaas
o auf der L97 in Wald a.A, Kreuzung L97 – Arlbergstraße: in Fahrtrichtung Klösterle
Ebenfalls kann bei großen Ausweichverkehr durch Dalaas die Ausfahrtsrampe der S16 bei Dalaas (in Fahrtrichtung Arlberg) kurzfristig gesperrt werden.
Diese Maßnahmen werden je nach Verkehrsaufkommen im Tagesverlauf nur solange aktiviert, als eine besonders hohe Belastung durch überregionalen Ausweichverkehr absehbar ist.
Der überregionale Verkehr ist somit angehalten, auf dem hochrangigen Straßennetz (A14, S16) zu verbleiben bzw. darauf zurückzukehren. Der lokale und regionale Verkehr ist von den temporär aktivierbaren Fahrverboten ausgenommen.
Umfassende Begleitung und Ankündigung
Die Umsetzung der Maßnahmen wird von der Exekutive, von externen Straßenaufsichtsorganen der Bezirkshauptmannschaft Bludenz als zuständiger Behörde für die Landestraßen, der Asfinag und den verantwortlichen Straßenerhaltern umfassend begleitet.
Die Maßnahmen werden von der Asfinag auf der Zulaufstrecke der A14 an mehreren Stellen angekündigt. Ebenfalls werden die Sperren der Auf- und Abfahrtsrampen an der S16 an die Navi-Anbieter und Verkehrsdienste gemeldet, damit die Informationen auch über diesen Weg bei den Kfz-LenkerInnen ankommen. Die lokale Bevölkerung und die Tourismusbetriebe werden auch über die Gemeinden informiert.
Die Maßnahmenbündel werden an den genannten Samstagen nur bei entsprechend guter Witterung umgesetzt. Bei sehr schlechten Wetterprognosen erfolgt eine Information im Vorfeld der einzelnen Samstage.
Nachdem an den betreffenden Samstagen im Raum Bludenz / Klostertal ein sehr hohes Verkehrsaufkommen zu erwarten ist, wird zudem appelliert, nicht notwendige Fahrten an diesen Tagen zu vermeiden.
Die Wirkung der Maßnahmen wird durch begleitende Beobachtungen vor Ort und mit Webcams, Verkehrszählungen und Auswertungen der Zählstellendaten wiederum evaluiert werden. Die organisatorischen Maßnahmen sollen dann auch in den Folgejahren in entsprechender Form implementiert werden, und parallel weitere infrastrukturelle Verbesserungen zur Unterbindung des Ausweichverkehrs im Raum Bludenz/Klostertal umgesetzt werden.
- Redaktion
- Thomas Mair