Presseaussendung · 30.09.2024 Landtagswahl: Wahlinformation und Stimmzettel werden ausgesendet Amtliche Wahlunterlagen für die Landtagswahl ergehen an die Wahlberechtigten

Veröffentlichung
Montag, 30.09.2024, 09:00 Uhr
Themen
Politik/Wahlen/Landtagswahl
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Ab heute (Montag, 30. September) werden die amtlichen Wahlunterlagen der Landtagswahl 2024 an alle wahlberechtigten Personen in Vorarlberg versendet. Zu diesen Unterlagen gehören die amtliche Wahlinformation sowie der amtliche Stimmzettel.

In den versendeten Unterlagen ist auch die amtliche Wahlinformation mit der Bezeichnung des zuständigen Wahllokales und dessen Öffnungszeit sowie die persönlichen Angaben der wahlberechtigten Person zu finden. Dieser Abschnitt sollte – gemeinsam mit dem zugesandten Stimmzettel und einem Identitätsnachweis – zur Stimmabgabe in das Wahllokal mitgenommen werden.

Die Vorlage der amtlichen Wahlinformation ist nicht zwingend notwendig, sie erleichert jedoch den Arbeitsablauf der Wahlbehörde. Ist die Wahlinformation am Wahltag nicht mehr verfügbar, können die Öffnungszeiten des zuständigen Wahllokals beim Gemeindeamt erfragt oder über die Internetseiten des Landes unter www.vorarlberg.at bgerufen werden. Solllte der amtliche Stimmzettel nicht mehr vorhanden sein oder es wurde vergessen, diesen ins Wahllokal mitzunehmen, liegen in jeder Wahlzelle Stimmzettel zur Entnahme auf. 

Mit der Zusendung des Stimmzettels vor dem Wahltag haben die Wahlberechtigten Gelegenheit, in Ruhe und ohne den in der Wahlzelle möglicherweise empfundenen Zeitdruck – vor allem bei der Vergabe von Vorzugsstimmen – den Stimmzettel auszufüllen.

Wahlkarte

In den zugesandten Wahlunterlagen findet sich neben dem Stimmzettel auch eine detaillierte Anleitung mit einem persönlichen Zahlencode zur Beantragung einer Wahlkarte im Internet (www.meinewahlkarte.at). Ebenso sind ein schriftlicher Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert enthalten. Wahlberechtigte Personen, welche am Wahltag verhindert sind oder infolge Krankheit oder aus ähnlichen Gründen nicht in ihrem Wahllokal wählen können, haben – neben der persönlichen Beantragung im Gemeindeamt – auch auf diese Arten die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen.

Die Ausstellung einer Wahlkarte kann bei der zuständigen Gemeinde noch bis zum 9. Oktober 2024 auf dem schriftlichen Wege beantragt werden, mündlich haben die Wahlberechtigten diese Möglichkeit noch bis zum 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr. Ebenfalls bis zum letztgenannten Zeitpunkt kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine bevollmächtigte Person möglich ist. Bei der Beantragung ist die Identität in allen Fällen nachzuweisen.

Gemeinsam mit der Wahlkarte werden der amtliche Stimmzettel, ein Wahlkuvert sowie eine in leicht lesbarer Form verfasste Information zur Stimmabgabe mittels Wahlkarte versendet. 

Wird die Wahlkarte nach der Beantragung persönlich ausgefolgt, kann diese direkt im Gemeindeamt in einer hiefür vorgesehenen Wahlzelle zur Stimmabgabe per Briefwahl verwendet werden.

Nach einer brieflichen Stimmabgabe durch die Wählerin bzw. den Wähler ist die verschlossene und unterschriebene Wahlkarte entweder im Postwege so rechtzeitig zu übermitteln, dass sie spätestens mit der letzten Postzustellung am Freitag vor dem Wahltag beim zuständigen Gemeindeamt einlangt. Auch kann die Wahlkarte beim Gemeindeamt bis zum Zeitpunkt des Schließens des letzten Wahllokales in dieser Gemeinde oder am Wahltag in einem Wahllokal während der Öffnungszeiten abgegeben werden.

Die bis Freitag vor dem Wahltag 12.00 Uhr, bei der Gemeinde eingelangten Wahlkarten werden am Wahltag in den Wahllokalen ausgewertet, die später einlangenden oder im Wahllokal abgegebenen Wahlkarten zählt die Bezirkswahlbehörden am Dienstag nach der Wahl aus. 

Mit einer Wahlkarte ist neben der Briefwahl die Stimmabgabe im ursprünglich zuständigen Wahllokal sowie in jedem für Wahlkartenwähler eingerichteten Wahllokal in Vorarlberg möglich.
 

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