Presseaussendung · 09.10.2024 Landtagswahl: Stimmzettel ins Wahllokal mitnehmen Weitere Informationen zur Stimmabgabe

Veröffentlichung
Mittwoch, 09.10.2024, 13:10 Uhr
Themen
Politik/Wahlen/Landtagswahl
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Am Sonntag, 13. Oktober 2024, sind rund 272.000 Wahlberechtigte aufgerufen, die 36 Abgeordneten zum Vorarlberger Landtag zu wählen. Landeshauptmann Markus Wallner appelliert an die Bevölkerung, von ihrem Recht Gebrauch zu machen und zur Wahl zu gehen: "Die Möglichkeit, seine politische Vertretung selbst zu wählen, ist ein elementares Gut der Demokratie. In einer hohen Wahlbeteiligung zeigt sich das Interesse der Menschen, die Zukunft des Landes mitzugestalten." Für Fragen zur Wahl ist eine Hotline im Amt der Vorarlberger Landesregierung eingerichtet: Telefon 05574/511-21880.

In den an die Wahlberechtigten in den letzten Wochen versandten amtlichen Wahlunterlagen sind u.a. die amtliche Wahlinformation mit der Bezeichnung des zuständigen Wahllokales und dessen Öffnungszeit sowie der Stimmzettel des entsprechenden Wahlbezirkes enthalten. Mit der Zusendung des Stimmzettels vor dem Wahltag hat die wahlberechtigte Person Gelegenheit, in Ruhe und ohne dem in der Wahlzelle möglicherweise empfundenen Zeitdruck vor allem die Vergabe der Vorzugsstimmen zu überlegen.

Der Stimmzettel sowie die amtliche Wahlinformation sollten dann gemeinsam mit einem Identitätsnachweis in das Wahllokal mitgenommen werden. 

Ist der amtliche Stimmzettel nicht mehr vorhanden oder wurde vergessen, ihn in das Wahllokal mitzubringen, liegen in der Wahlzelle Stimmzettel zur Entnahme auf. Ist die amtliche Wahlinformation am Wahltag nicht verfügbar, können die Öffnungszeiten des zuständigen Wahllokals beim Gemeindeamt erfragt oder über die Internetseiten des Landes unter https://vorarlberg.at/-/landtagswahl-2024 abgerufen werden.


Stimmzettel: Wählerwille muss klar erkennbar sein

Für die Landtagswahl haben die Stimmbezirke unterschiedliche Stimmzettel. Darauf sind die Parteibezeichnungen und die Kurzbezeichnungen sowie die Namen der Wahlwerber der Bezirkswahlvorschläge abgedruckt. Die gewünschte Partei ist durch ein Kreuz oder ein sonstiges unmissverständliches Zeichen, aus dem der Wählerwille eindeutig hervorgeht, kenntlich zu machen.

Persönlichkeitswahlrecht: Vorzugsstimmen haben viel Gewicht

Einer kandidierenden Person können bis zu zwei Vorzugsstimmen vergeben werden. Insgesamt können die Wählerinnen und Wähler bis zu fünf Vorzugsstimmen an die Bewerberinnen und Bewerber ihrer gewählten Partei verteilen. Die Vergabe einer Vorzugsstimme geschieht durch das Einsetzen eines X in die Kästchen neben dem betreffenden Namen. 

Welche wahlwerbende Person einer Partei in den Landtag einziehen wird, entscheidet sich über die Wahlpunkte. Dieses Modell basiert auf Listen- und Vorzugsstimmenpunkten, deren Summe über die Reihung der KandidatInnen bestimmt. Mit der Vergabe von Vorzugsstimmen sind Umreihungen möglich. Die wahlberechtigte Person nimmt also direkten Einfluss darauf, welche Kandidierenden der von ihr bzw. ihm gewählten Partei ein Mandat erhalten. 

Zwölf Prozent der Wählerinnen und Wähler einer Partei können durch die Vergabe von je zwei Vorzugsstimmen an dieselbe wahlwerdende Person erreichen, dass diese ein sogenanntes Vorzugsstimmenmandat erhält, sofern diese Person die meisten Vorzugsstimmen der betreffenden Partei aufweist. Wird vom Recht der Vergabe von Vorzugsstimmen kein Gebrauch gemacht, wird die Listenreihung der gewählten Partei akzeptiert.

Keine Wahl ohne Wahlhelferinnen und -helfer

Die Durchführung einer allgemeinen Wahl ist nicht ohne aktive ehrenamtliche Mitwirkung denkbar. Am Wahltag sind ca. 5.000 Personen in Wahllokalen und bei der Ergebnisermittlung im Einsatz. 

Wahlhotline

Die von der Landeswahlbehörde eingerichtete Wahlhotline ist unter der Telefonnummer 05574/511-21880 werktags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr erreichbar. Fragen zur Wahl werden auch per E-Mail inneres@vorarlberg.at. Weitere Informationen sind unter www.vorarlberg.at abrufbar.
 

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