Medieninformation Dienstag, 27.08.2024, 08:30 Landtagswahl 2024: Parteien über Details zu Wahlplakaten informiert Plakate der zuvor stattfindenden Nationalratswahl sollen zeitnah entfernt werden
Bregenz (VLK) – Anlässlich der Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 appellierte das Amt der Vorarlberger Landesregierung in einem Brief an alle wahlwerbenden Parteien, die Anzahl der aufgestellten Wahlplakate auf das notwendige Minimum zu reduzieren, indem Plakate der kurz davor stattfindenden Nationalratswahl möglichst wenige Tage nach der Wahl entfernt werden. Im Hinblick auf die Bestimmungen des Parteienförderungsgesetzes (PFG) seien außerdem die quantitativen und zeitlichen Beschränkungen der Wahlwerbung strikt einzuhalten.
Genau 271.878 Personen sind bei der Landtagswahl 2024 insgesamt wahlberechtigt – darüber informierte das Amt der Landesregierung die neun wahlwerbenden Parteien, auch im Zusammenhang mit der Beschränkung der Wahlwerbungsaufwendungen.
In diesem Zuge wurden die Parteien auch auf die mengenmäßige Beschränkung der Wahlplakate hingewiesen. Aufgrund der zeitlichen Nähe der Landtagswahl (13.10.2024) zur Nationalratswahl (29.9.2024) und der sich überschneidenden Zeiträume für die gesetzlich zulässige Plakatierung sei mit einer großen Anzahl von Wahlplakaten zu rechnen. Dies würde jedoch den Zielen des Parteienförderungsgesetzes, nämlich einer mengenmäßigen Beschränkung und damit Reduktion der Wahlplakate bei Landtagswahlen, widersprechen. Das Amt regte an, die Plakate nicht erst – wie gesetzlich maximal zulässig – zwei Wochen nach der Nationalratswahl, sondern bereits möglichst unmittelbar nach der Nationalratswahl zu entfernen.
Weiters wird erinnert, dass die Bezirkshauptmannschaften sowohl die zeitliche als auch die mengenmäßige Beschränkung der Wahlwerbung kontrollieren.
- Redaktion
- Mathias Bertsch