Medieninformation Freitag, 21.02.2025, 12:00 Landesgrünzone: VfGH-Erkenntnis wird umgesetzt Anpassung von Sondergebietswidmungen

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung nimmt Anpassungen der Landesgrünzone im Bereich bestehender betrieblich genutzter Sondergebietswidmungen vor, um das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) aus dem Jahr 2022 umzusetzen. Die rechtliche Bereinigung dieser Widmungen umfasst rund 0,07 Prozent der Landesgrünzone.

Im Zuge der Bereinigung der Landesgrünzone werden Anpassungen im Bereich bestehender betrieblich genutzter Sondergebietswidmungen vorgenommen, um die Änderung der jeweiligen Widmung in eine Baufläche zu ermöglichen. Dies betrifft zwölf Fälle, die einem Anteil der Landesgrünzone von rund 0,07 Prozent entsprechen. Diese Maßnahme dient der rechtlichen Anpassung an das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) aus dem Jahr 2022 und hat keine Auswirkungen auf die faktische Nutzung der jeweiligen Flächen.  
Redaktion
Thomas Mair

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