Medieninformation Mittwoch, 26.11.2025, 14:40 Landesförderung für Lebensmittel-Nahversorung LR Tittler: „Eine intakte Nahversorgung sichert Lebensqualität“

Bregenz (VLK) – Damit auch in kleineren, finanziell weniger stark ausgestatteten Gemeinden eine funktionierende Lebensmittel-Nahversorgung zur Verfügung steht, bietet die Landesregierung Jahr für Jahr verlässliche finanzielle Hilfestellung. „Diese Förderung ist ein klares Bekenntnis zur Nahversorgung und zur Herstellung möglichst gleichwertiger Lebensbedingungen in allen Teilen des Landes“, führt Wirtschaftslandesrat Marco Tittler aus. 43 Lebensmittel-Geschäfte erhalten heuer Betriebskostenzuschüsse in Höhe von insgesamt gut 880.000 Euro.

Die Landesregierung hat die Fördermittel in ihrer jüngsten Sitzung bewilligt. Es gehe darum, den Fortbestand unserer Lebensmittelgeschäfte und „Dorfläden“ in den Kleingemeinden sicherzustellen, sagt Tittler. Bis heute sei es gelungen, nahezu überall im Land eine intakte Nahversorgung zu erhalten. Dieses System könne allerdings nur funktionieren, wenn die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden auch weiterhin in ‚ihrem‘ Lebensmittelnahversorger einkaufen, führt der Landesrat an. Der vom Land ausbezahlte maximale Betriebskostenzuschuss beträgt 27.500 Euro und wird für das Jahr 2025 ausbezahlt. Er stellt einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung gleichwertiger Lebensbedingungen in allen Landesteilen dar.

Sicherung einer intakten Nahversorgung
 

   Jede dritte Gemeinde in Vorarlberg hat weniger als 1.000 EinwohnerInnen. Eine funktionierende kleinräumige Nahversorgung in der Nähe des Wohnorts ist von großer Bedeutung für die Lebensqualität in der Gemeinde. Sie erspart Mobilitätskosten durch kurze Wege beim Einkauf und ist dadurch essentiell vor allem für jene Menschen, die nicht uneingeschränkt mobil sind. Und sie bringt eine gute Absatzmöglichkeit für regionale und lokale Produkte, was heimischen Produzenten und der Landwirtschaft zugutekommt. „Neben der Bereitstellung von Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs sowie der Übernahme von bestimmten Dienstleistungen im Rahmen einer Dorfgemeinschaft gilt der ‚Dorfladen‘ auch als wichtiger sozialer Treffpunkt“, sagt Landesrat Tittler.
 

Redaktion
Thomas Mair

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