Medieninformation Sonntag, 30.07.2023, 10:00 Landes-Wohnbauförderung bietet attraktive Zinsen LR Tittler: Anpassung bei der KIM-Verordnung notwendig

Bregenz (VLK) – Die Landesregierung fördert im Rahmen der Wohnbauförderung die Schaffung von Eigentum. Landesrat Marco Tittler verweist insbesondere auf die im Vergleich mit dem Markt äußerst günstigen Zinskonditionen. „Mit einer Maximalverzinsung von 1,5 Prozent bietet das Land sehr attraktive Konditionen“, betont der Landesrat. Großen Handlungsbedarf sieht Tittler bei der KIM-Verordnung: „Die Verordnung wurde für eine völlig andere Zinssituation entworfen und ist in der derzeitigen Situation überschießend. Hier bedarf es rasch einer praxistauglichen Anpassung.“

„Um den Stellenwert der Wohnbauförderung weiter zu stärken, werden die sehr günstigen Konditionen bewusst beibehalten“, so Tittler. Der Zinssatz für den Förderungskredit startet bei 0,25 Prozent und steigt bis zum Ende des Tilgungszeitraumes (35 Jahre) bis auf 1,5 Prozent. Alternativ kann eine Fixverzinsung über die gesamte Laufzeit von 1,25 Prozent gewählt werden – ebenfalls eine sehr attraktive Möglichkeit. „Damit unterstützt die Landesregierung die Schaffung von privatem Wohneigentum“, betont Tittler.

Neben den Schritten, die das Land im eigenen Wirkungsbereich gesetzt hat, bedürfe es jedoch auch zusätzlicher Maßnahmen. „Die Abschaffung der Grunderwerbssteuer für den Ersterwerb wäre eine solche Maßnahme, die rasch umgesetz werden könnte“, sagt Tittler. Handlungsbedarf sieht der Landesrat auch bei der KIM (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen)-Verordnung. Diese sieht vor, dass für den Kauf einer Immobilie 20 Prozent des Gesamtkostenaufwands in Form von Eigenkapital nachgewiesen werden müssen und die monatliche Kreditrate höchstens 40 Prozent des verfügbaren Nettohaushaltseinkommens ausmachen darf. Weiters darf die Laufzeit einer Finanzierung maximal bei 35 Jahren liegen. „Das ist insbesondere für Jungfamilien und junge Menschen eine zu große Hürde. Hier ist der Bund aufgefordert, ensprechende Maßnahmen zu setzen, um die Schaffung von Wohnraum besser zu ermöglichen.“ Landesrat Tittler drängt insbesondere auf eine Lockerung oder bestenfalls ein Aussetzen der KIM-V für die Finanzierung von Wohnraum für den Eigenbedarf und für den Bereich der Sanierung: „Selbst bewohnter Wohnraum ist kein Spekulationsobjekt. Wer sich selbst Wohnraum schaffen oder diesen sanieren möchte, darf nicht durch diese Verordnung gebremst werden.“ 
 

Redaktion
Thomas Mair

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