Medieninformation Freitag, 19.09.2025, 14:00 Land und Gemeinden verbessern ihre Energieeffizienz Neue EU-Richtlinie vor Umsetzung - LR Allgäuer: Stehen vor einer großen Herausforderung, sind aber gut gerüstet
Bregenz (VLK) – Die Energieeffizienzrichtlinie der EU sieht vor, dass der Gesamtendenergieverbrauch öffentlicher Einrichtungen gegenüber dem Basisjahr 2021 um jährlich 1,9 Prozent gesenkt werden muss. Zudem müssen jährlich 3 Prozent der Fläche von beheizten und/oder gekühlten Gebäuden und noch nicht sanierten Gebäuen saniert werden. Landesrat Daniel Allgäuer hat in den vergangenen Tagen die VertreterInnen der Gemeinden, davon überwiegend Bürgermeister, im Rahmen von drei Veranstaltungen in Dornbirn, Bludenz und Bezau umfassend über die neuen Vorgaben informiert. „Wir stehen vor einer großen Herausforderung, sind aber gut gerüstet“, sagt Allgäuer.
Die Veranstaltung stieß auf reges Interesse – 70 Prozent der Vorarlberger Gemeinden informierten sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen der neuen Richtlinie und des bis vor kurzem in Begutachtung befindlichen „Allgemeines Energiewendegesetz AEG“ des Landes.
„Gerade die 49 e5-Gemeinden, die sich schon viele Jahre als Vorreiter engagiert haben, haben bereits einen hohen Standard bei der Energiebuchhaltung“, führt der Landesrat aus, „sie haben damit eine gute Ausgangssituation bei der Datenerfassung und dem Gebäudeinventar. Alle Vorarlberger Gemeinden können bei der Umsetzung der Vorgaben auf ein - vom Land finanziertes - breites Angebot des Energieinstituts Vorarlberg zurückgreifen – Allgäuer: „Wir werden die Gemeinden bei der Umsetzung der Energieeffizienzvorgaben bestmöglich unterstützen.“
Konkrete Maßnahmen der Gemeinden sind:
energetische Sanierung von Schulen, Kindergärten, Amtsgebäuden und Sporthallen (Dämmung, Fenster, Haustechnik),
Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED mit intelligenter Steuerung,
Anschluss an Nah- oder Fernwärme, Nutzung erneuerbarer Wärmequellen (Biomasse, Solarthermie, Wärmepumpen),
Förderung und Ausbau erneuerbarer Energieversorgung vor Ort,
Installation von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Gebäuden, sowie
Ausbau von Radwegen und ÖPNV, Umstellung des kommunalen Fuhrparks auf E-Fahrzeuge.
Das Gebäudeinventar muss von allen Gemeinden bis Mitte Oktober erstellt werden. Ab diesem Zeitpunkt gilt auch für alle Gemeinden das Sanierungsziel. Die Regelungen zur Energieeinsparung treten gestaffelt nach Gemeindegröße in Kraft. Für das Land Vorarlberg und die Stadt Dornbirn ab 11. Oktober 2025. Für Kommunen von 5.000 bis 50.000 Einwohner treten die Regelungen mit Jahresbeginn 2027 in Kraft, für Gemeinden bis 5.000 Einwohner Anfang 2030.
- Redaktion
- Thomas Mair
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