Medieninformation Donnerstag, 10.07.2025, 10:45 Land setzt verbindliche Schritte zur Aufsicht und Qualität in der Langzeitpflege Landesrätin Rüscher: Wir nehmen die Anregungen des Landesvolksanwalts ernst, haben klare Regeln, stärken die Kontrolle und setzen damit ein deutliches Zeichen für mehr Qualität und Sicherheit in der Langzeitpflege.
Bregenz (VLK) – Der aktuelle Bericht des Landesvolksanwalts aufgrund eines Anlassfalls 2024 macht deutlich, dass es bei der Heimaufsicht strukturellen Verbesserungsbedarf gab. Das Land Vorarlberg hat bereits 2024 die Heimaufsicht personell verstärkt und verweist auf bereits umgesetzte sowie geplante Maßnahmen, mit denen die Qualität und Sicherheit in der Langzeitpflege systematisch weiterentwickelt wird.
Bereits im Jahr 2024 wurden die Abläufe der Pflegeheimaufsicht grundlegend überarbeitet und reorganisiert und die Heimaufsicht personell verstärkt. Im selben Jahr wurde eine umfassende pflegefachliche Evaluierung der aufsichtsbehördlichen Überprüfungen der letzten drei Jahre durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Analyse mündeten in ein neues Handbuch zur Pflegequalitätsentwicklung, das als praxisorientierte Grundlage für die Einrichtungen dient und allen Organisationen bereits zur Verfügung gestellt wurde.
Die Struktur der Heimprüfungen wurde 2025 wie bereits im Mai veröffentlicht neu geregelt: Künftig sind jährlich pflegefachliche Prüfungen mit umfassenden Qualitätskontrollen vor Ort vorgesehen und zweijährlich kommissionelle Heimeinschauen. Jedes Heim muss – bereits seit dem Jahr 2023 – monatliche Aufstellungen zum aktuellen Personaleinsatz an das Amt übermitteln, dies dient als „Frühwarnsystem“ für die Qualitätskontrolle. Zusätzlich erfolgen laufend Ad-hoc-Prüfungen durch pflegefachliche Sachverständige – insbesondere im Fall eingelangter Beschwerden. Zur nachhaltigen Qualitätssicherung wurden in den Einrichtungen zudem Schulungen durch die Heimaufsicht selbst durchgeführt. Themen wie Pflegeprozess, Delegation und Dokumentation standen dabei im Fokus und sollen zu einer weiteren Professionalisierung der täglichen Arbeit beitragen. Ebenso kann über das Bildungsangebot der connexia eine entsprechende In-Haus-Schulung in jeder Einrichtung in Anspruch genommen werden.
Die Personalvorgabe für die Vorarlberger Heime, auf die sich die Prüfungen bei der Qualitätskontrolle und komissionellen Einschau in ihrer Beurteilung stützen, sind den Heimbetreibern schriftlich kommuniziert.
Mit Einführung der neuen Tarifstruktur für stationäre Langzeiteinrichtungen, vorgesehen ab 01. Jänner 2026, wird auch die bisherige Personalvorgabe in der Tages- und Nachtpräsenz modernisiert. Diese zukünftige Personalvogabe wird bereits mit Juli 2025 als Kann-Vorgabe an die Heimbetreiber kommuniziert, um eine entsprechende Übergangsfrist bis Ende des Jahres zu ermöglichen. Damit wird auch die vom Landesvolksanwalt eingeforderte Transparenz hinsichtlich der Personalvorgabe für die Betroffenen und deren An- und Zugehörigen künftig erfüllt. Die Empfehlung des Landesvolkanwaltes, die Personalvorgaben über das Pflegeheimgesetz hinaus auch im Rahmen einer Verordnung oder in Richtlinien zu regeln wird bis Ende des Jahres erarbietet sein.
Die Vorwürfe betreffend dem SeneCura Pflegeheim Hard wurden sowohl durch den Landesvolksanwalt amtswegig als auch durch den Patientenanwalt im Auftrag der Angehörigen intensiv geprüft. Der ursprüngliche Vorschlag zur Einrichtung einer Kommission wurde daher durch offizielle Organe ersetzt.
„Mit all diesen Maßnahmen setzen wir ein klares Zeichen: Wir sorgen für mehr Transparenz, Verlässlichkeit und Qualität in unseren Pflegeheimen“, so Landesrätin Martina Rüscher. „Pflege braucht Vertrauen – für BewohnerInnen, Angehörige und das Personal gleichermaßen.“
- Redaktion
- Gerhard Wirth