Medieninformation Freitag, 22.09.2023, 14:31 Land nimmt seine Eigentümerrechte verantwortungsvoll wahr LH Wallner: Zahlreiche Instrumente sichern hohen Standard der Unternehmensführung
Bregenz (VLK) – Das Land Vorarlberg verwendet verschiedenste Instrumente, um seine Eigentümerrechte als Gesellschafter von Unternehmen wahrzunehmen, betont Landeshauptmann Markus Wallner im Rahmen einer aktuellen Anfragebeantwortung. „Der Vorarlberger Corporate Governance Kodex, das Korruptionspräventionskonzept und das Interne Kontrollsystem (IKS) sorgen dafür, dass hohe Standards bei der Leitung und Überwachung der Unternehmen zur Anwendung kommen“, betont Wallner.
Ein wesentliches Instrument stellt der bereits am 1. August 2017 bzw. in einer adaptierten Form am 3. Mai 2022 von der Vorarlberger Landesregierung beschlossene Vorarlberger Corporate Governance Kodex dar. Dieser Kodex enthält unter anderem wesentliche Grundzüge und anerkannte Standards verantwortungsvoller Unternehmensführung zur Leitung und Überwachung der Unternehmen an denen das Land Vorarlberg beteiligt ist. In den Jahren 2017 bzw. 2022 wurden alle Gesellschaften an denen das Land mit 50 Prozent oder mehr direkt oder indirekt beteiligt ist, angeschrieben, um eine rechtliche Verbindlichkeit dieses Kodex durch einen Beschluss der Generalversammlung herbeizuführen, was inzwischen geschehen ist. Bei Unternehmen, an denen das Land mit weniger als 50 Prozent beteiligt ist, hat das Land Vorarlberg auf die verbindliche Geltung des Kodex hingewirkt.
Die Regelungen des Kodex betreffen insbesondere die Generalversammlung (Aufgaben), die Geschäftsführung (Zusammensetzung und Vertretung nach Außen, Aufgaben und Zuständigkeiten, Ausschreibung, Auswahl und Bestellung der Geschäftsführer, Dienstverträge und Bezüge, Interessenskonflikte der Geschäftsführung) und den Aufsichtsrat (Auswahl der Mitglieder, Aufgaben, Vergütung, Interessenskonflikte). Weiters enthält der Kodex u.a. Regelungen zum Beteiligungs-Controlling und Berichtswesen sowie zum Rechnungswesen und zur Rechnungslegung (insbesondere zum IKS), zur Finanzgebarung, Kommunikation und Datenschutz, Transparenz- und Offenlegungspflicht sowie zur Vergabe von Aufträgen.
Diese Regelungen werden auch bei der KHBG angewendet. Dies wird jährlich vom Wirtschaftsprüfer geprüft und dezidiert auf die Funktionsfähigkeit des Internen Kontrollsystems (IKS) hingewiesen. Seitens des Wirtschaftsprüfers wird jedes Jahr das IKS bestätigt. Es wurden keinerlei Verdachtsmomente in Richtung Malversationen gefunden.
Korruptionspräventionskonzept
Die Vorarlberger Landesregierung hat zudem im Mai 2017 ein Korruptionspräventionskonzept für die Vorarlberger Landesverwaltung beschlossen. Die Gesellschaften des Landes, an denen das Land Vorarlberg 50 Prozent oder mehr direkt oder indirekt beteiligt ist, wurden über dieses Konzept informiert sowie eine Umsetzung empfohlen, insoweit nicht schon eigene Regelungen bestanden haben. Die Unternehmen haben im Rahmen ihres IKS auch adäquate und der Situation der jeweiligen Landesbeteiligung entsprechende Regelungen hinsichtlich Nebenbeschäftigungen bzw. Nebentätigkeiten ihrer Organe zu treffen.
- Redaktion
- Thomas Mair