Medieninformation Mittwoch, 18.06.2025, 09:00 LR Schöbi-Fink: „Schulen bei Verwaltungsaufgaben bestmöglich unterstützen“ Über 82.000 Verwaltungsstunden beschlossen: Land fördert administrative Entlastung an allgemeinbildenden Pflichtschulen

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung stellt den allgemeinbildenden Pflichtschulen in Vorarlberg im Schuljahr 2025/26 wieder Stunden für administrative Tätigkeiten zur Verfügung, um die Schulleiterinnen und Schulleiter zu entlasten. In der gestrigen (17. Juni) Regierungssitzung wurden umfassende Entlastungsstunden beschlossen. Konkret sind das 82.296 Verwaltungsstunden, informiert Landesrätin Barbara Schöbi-Fink: „Es ist uns ein Anliegen, die Qualität der administrativen Unterstützung unserer Schulen auf hohem Niveau zu halten – auch wenn die Förderung vom Bund leider nicht im zugesagten Ausmaß kommt. Wir starten dennoch mit der Umsetzung der pädagogisch-administrativen Assistenz und setzen die Unterstützung der SchulsekretärInnen fort, um unseren Schulen und den Gemeinden verlässliche Rahmenbedingungen zu bieten.“


Um die Schulleitungen von Verwaltungsaufgaben zu entlasten, werden den Schulen zusätzliche Stunden für administrative Tätigkeiten zur Verfügung gestellt. Diese werden von Schulsekretariaten übernommen. Angestellt sind die Sekretärinnen und Sekretäre grundsätzlich beim Schulerhalter der jeweiligen Schule oder der SAF GmbH. Das Land fördert die Kosten der Träger für die Sekretariatskräfte.

Pädagogisch-administrative Fachkräfte
Zusätzlich wird ab dem Schuljahr 2025/26 aufgrund einer Novelle des Bundes an Pflichtschulen eine pädagogisch-administrative Assistenz eingeführt. Dabei übernehmen Lehrpersonen administrative Aufgaben, die grundsätzlich der Schulleitung obliegen würden. Die pädagogisch-administrative Assistenz wird jedoch nicht im ursprünglich angekündigten Ausmaß vom Bund zur Verfügung gestellt. 

Daher führt das Land – zusätzlich zur pädagogisch administrativen Assistenz – die Förderung der Sekretariatskräfte provisorisch im bisherigen Gesamtausmaß fort. Die Verteilung der Stunden auf die Schulen erfolgt nach nachvollziehbaren Kriterien, die den Schulen durch die Bildungsdirektion mitgeteilt werden. „Uns ist es wichtig, dass die Unterstützung der Schulen im administrativen Bereich erhalten bleibt“, stellt Schöbi-Fink klar. 

Regelung gilt für ein Jahr
Für das Schuljahr 2025/26 steht sämtlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen ein Stundenkontingent in Höhe von 82.296 zur Verfügung, dies entspricht 46,34 Vollzeitäquivalenten. Die aktuelle Ressourcenzuteilung ist vorerst für ein Jahr beschlossen. „Wir hoffen, dass in den Jahren 2026/27 mehr Unterstützung vom Bund kommt, sodass wir die nächsten Schritte zur weiteren Entlastung der Schulen setzen können“, führt Schöbi-Fink aus.
 

Redaktion
Martina Hämmerle

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