Medieninformation Donnerstag, 21.08.2025, 20:12 LH Wallner und LSth. Bitschi: „Die Vorarlbergerinnen und Vorarlberger haben ein Recht auf faire Fahrprüfungen“ Landesregierung setzt Maßnahmen zur Verbesserung bei praktischen Führerscheinprüfungen

„Die Vorarlbergerinnen und Vorarlberger haben ein Recht auf faire Fahrprüfungen. Wir wollen mit einem Maßnahmenpaket im Rahmen unserer Möglichkeiten zum einen Verbesserungen umsetzen und zum anderen dafür sorgen, dass auch in Zukunft eine ausreichende Anzahl an Fahrprüferinnen und Fahrprüfer zur Verfügung steht“, stellen Landeshauptmann Markus Wallner und Landesstatthalter Christof Bitschi klar. Das Maßnahmenpaket umfasst fünf Punkte, die das Vertrauen stärken und die Objektivität sichern sollen.

Das Führerscheingesetz (FSG) ist grundsätzlich Kompetenz des Bundes, das Land ist mit der Durchführung beauftragt. „Über die rechtlichen Fragen hinaus, die von den zuständigen Stellen zu prüfen sind, setzen wir Maßnahmen zur Verbesserung der Organisation der praktischen Führerscheinprüfungen um“, so LH Markus Wallner und LSth. Christof Bitschi.  

Dieser Maßnahmenkatalog sieht jedenfalls die Einschränkung des Ausmaßes der Prüftätigkeit für die einzelnen Prüferinnen und Prüfer und somit der Nebenverdienste vor. Um die Objektivität der Fahrprüferinnen und Fahrprüfer sicherzustellen, wird das Land Vorarlberg zudem für die regelmäßige Auditierung der Vorarlberger Fahrprüferinnen und Fahrprüfer nur noch Auditorinnen oder Auditoren aus anderen Bundesländern einsetzen. Weiters soll künftig mit einer öffentlichen Ausschreibung nach Fahrprüferinnen und Fahrprüfern gesucht werden, um damit einerseits den kolportierten Vorwürfen zu begegnen und andererseits alles zu tun, um neue Fahrprüferinnen und Fahrprüfer zu gewinnen und so ein Fahrprüfungsangebot für die Vorarlbergerinnen und Vorarlberger aufrecht zu erhalten.

Factbox

Um Vertrauen und Objektivität zu sichern, setzen wir folgende Maßnahmen:
•    Die Anzahl der monatlichen Prüfungen pro Prüferin oder Prüfer wird auf 40 Prüfungen gedeckelt.    
(Eine FahrprüferIn erhält für eine ca. 30-minütige Fahrprüfung brutto 51,-€, Anfahrtskosten und Zeitaufwand für Vor- und Nachbereitung (Dokumentation) der Prüfungen sowie die verpflichtenden Weiterbildungen werden nicht gesondert abgegolten.)
•    Landesbedienstete dürfen in ihrer Freizeit nur noch durchschnittlich maximal zwei Tage pro Monat Fahrprüfungen abnehmen.
•    Für die regelmäßigen Audits der Fahrprüferinnen und Fahrprüfer werden bis auf weiteres nur noch Auditorinnen und Auditoren aus anderen Bundesländern eingesetzt.
•    Auch in der Prüfungskommission für neue Fahrprüferinnen und Fahrprüfer wird bis auf weiteres ein Mitglied aus einem anderen Bundesland vertreten sein.    
•    Künftig erfolgt die Suche nach Fahrprüferinnen und Fahrprüfern über eine öffentliche Ausschreibung, um Transparenz zu erhöhen und neue Prüfende zu gewinnen.


 

Redaktion
Landespressestelle

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