Medieninformation Freitag, 16.06.2023, 11:55 LH Wallner und LH Mattle: „Eigene vier Wände leistbarer machen“ Vorarlberg und Tirol: Schulterschlüsse bei Wohnfinanzierung sowie Energieversorgung und Großraubwild

Bregenz (VLK) – Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner und Tirols Landeshauptmann Anton Mattle haben beim heutigen (16. Juni) Arbeitsgespräch aktuelle Schwerpunktthemen und gemeinsame Initiativen der beiden Bundesländer besprochen. Ganz oben auf der Agenda stand die Wohnungspolitik: Diesbezüglich legten die beiden ein ambitioniertes Programm vor und forderten vom Bund u.a. eine „Verländerung“ – sprich „mehr Lösungsmöglichkeiten für die Länder“ in wesentlichen Bereichen der Wohnpolitik. Weiters sprachen sich die Regierungschefs für leistbares Wohn-Eigentum für junge Menschen aus: „Die Finanzierung der eigenen vier Wände muss wieder leistbar werden“, so Wallner und Mattle. Dazu sollen u.a. die zu hohen Kredithürden gesenkt werden, was wiederum Wohnbau und Wirtschaft insgesamt ankurbeln würde. Übereinstimmende Positionen gibt es in Vorarlberg und Tirol auch zur Energieversorgung und zur Beschleunigung von UVP-Verfahren.

   Die Herausforderungen der Bundesländer im Bereich des Wohnens unterscheiden sich zwischen Ost und West stark. „Die Rahmenbedingungen in Wien oder dem Burgenland sind andere als in Vorarlberg oder Tirol“, so Landeshauptmann Mattle. Diesen unterschiedlichen Voraussetzungen und Herausforderungen erfordern deshalb auch länderspezifische Lösungen. „Wohnpolitik verländern“, laute das Gebot der Stunde. Wallner und Mattle nannten dazu drei sinnvolle Ansätze, die parallel wirken:

  1. Die Verländerung Volkswohnungswesens: Mehr Handlungsspielraum beim Kampf gegen Leerstand und Zweitwohnsitzen
     
  2. Die Verländerung beim Wohnungseigentumsgesetz: Mehr Handlungsspielraum bei Sanierungen und Ausbau von Photovoltaik
     
  3. Ein Bundesrahmengesetz im Mietrecht und die Ausgestaltung durch die Länder: Mehr Handlungsspielraum um das Vermieten attraktiver zu machen und Leerstand zu mobilisieren

Absatzbarkeit von Ausgaben zur Wohnraum-Schaffung
   In der Fiskalpolitik des Bundes orten Wallner und Mattle Potenzial, die Finanzierbarkeit von Wohnraum zu steigern. Beide sprachen sich klar für eine Streichung der Grunderwerbsteuer bzw. den Entfall der Grundbucheintragungsgebühr auf das erste Eigenheim aus.

   Weiters befürwortete die zwei Landeshauptmänner die Wiedereinführung der Absatzbarkeit von Ausgaben zur Wohnraum-Schaffung in der Arbeitnehmerveranlagung. Mit der Steuerreform 15/16 wurden die sogenannten „Topfsonderausgaben“ abgeschafft. Diese abzugsfähigen Sonderausgaben betreffen einerseits Zahlungen für die Wohnraumsanierung, für die Errichtung eines Eigenheims oder für eine Eigentumswohnung. Zum anderen zählen dazu auch Prämien für private Personenversicherungen wie Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherungen. Diese konnten letztmals in der Steuererklärung 2020 abgesetzt werden. „Hier gibt es großes Potenzial, die Bevölkerung finanziell zu entlasten“, erklärte Landeshauptmann Wallner.

   Zudem nahmen die Landeshauptleute den Bund bei der Bereitstellung von Grundstücken, die etwa im Eigentum der Republik oder öffentlichen Unternehmen stehen, in die Pflicht und fordern für geförderten Wohnbau ein erhöhtes Interesse im Forstrecht, damit Wohnen am Waldrand erleichtert wird.

Hürden für Kredite senken
   Vor allem für junge Menschen ist der Traum vom Eigenheim nur über langfristige Kredite finanzierbar. Die neue Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) hat hohe Hürden für die Kreditaufnahme eingeführt: 20 Prozent Eigenkapital muss aufgebracht werden, die Schuldenquote darf nicht mehr als 40 Prozent des jeweiligen Haushaltseinkommens übersteigen. Die Landeshauptmänner Wallner und Mattle forderten eine neuerliche Überarbeitung und damit Lockerung der KIM-V. Diese wurde zwar Ende März auf Wunsch der Landeshauptleute adaptiert, die Änderungen gehen aber nicht weit genug. Konkret fordern Wallner und Mattle:

  • Die Vorfinanzierungen der Wohnbauförderungskredite soll gänzlich aus der KIM-V ausgenommen werden. 
  • Als Eigenmittel sollen anerkannt werden: einerseits Zuschüsse, Haftungen und Darlehen im Rahmen der Wohnbauförderung, andererseits Kredite, für die ein Land garantiert oder eine Bürge- und Zahlerhaftung übernimmt. 
  • Sanierungskredite für bestehende Wohnimmobilien bis zu einem Betrag von 200.000 Euro sollen gänzlich aus der KIM-V ausgenommen werden können.

   Damit soll die Schaffung von Wohneigentum vor allem für junge Menschen unterstützt werden, sind sich Wallner und Mattle einig. Neue Projekte beleben den Wohnbau und die gesamte Wirtschaft. Sie sorgen auch für mehr verfügbaren Wohnraum und wirken sich damit positiv auf die Preisentwicklung am Immobilien-Markt aus.

Sicherung der Energieversorgung
  
Beim heutigen Arbeitsgespräch betonten Landeshauptmann Markus Wallner und Landeshauptmann Anton Mattle, dass im Energiebereich die Versorgungssicherheit für Vorarlberg und Tirol an erster Stelle steht. Beide begrüßten das heuer abgeschlossene bilaterale Abkommen über die gemeinsame Verantwortung für die Nutzung und Befüllung der Erdgasspeicher Haidach und 7-Fields sowie für den Transport dieser Gasmengen im Falle von Engpässen.

   Vorarlberg und Tirol treiben den Umstieg auf erneuerbare Energien weiter voran. Landeshauptmann Wallner verwies in diesem Zusammenhang auf das Ziel der Energieautonomie und den Bau des Lünerseewerks II von illwerke vkw: Das Kraftwerk hat das Potenzial, ein wichtiger Erfolgsfaktor für die europäische Energiewende zu werden. Mit einer Leistung von 1.000 Megawatt im Turbinen- und Pumpbetrieb fungiert das Kraftwerk als wichtiger Ausgleichsspeicher, um Energiespitzen aus Windkraft und Photovoltaik zu glätten und damit das Netz zu stabilisieren. So kann der stark wachsende Anteil erneuerbarer Energien kostengünstig integriert werden. Wallner unterstrich: „Jetzt kommt es darauf an, dieses für die Energiewende so wichtige Projekt – und weitere – zügig ohne unnötige Verzögerungen umzusetzen.“ Tirols Landeshauptmann Mattle sprach den Bau des Kraftwerkes Sellrain-Silz an, dessen Genehmigung im Vorfeld über zehn Jahre in Anspruch nahm.  Ausdrücklich begrüßten Wallner und Mattle deshalb die Novelle des UVP-Gesetzes im März: „Sie bringt eine dringend notwendige Straffung der Genehmigungsverfahren für energiewirtschaftliche Projekte, die wir für die Umsetzung der Energiewende brauchen. Damit werden die Verfahren für Wasserkraftprojekte deutlich verkürzt.“ Nun gelte es, auch auf europäischer Ebene im Rahmen des REPowerEU-Plans solche nachhaltigen Projekte entsprechend zu priorisieren, zu beschleunigen und entgegen anderslautender Tendenzen in Brüssel auch als „grün“ zu kategorisieren.

Redaktion
Mathias Bertsch

Pressebilder

Ihr Browser ist veraltet!
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser, um diese Website korrekt darzustellen!
www.outdatedbrowser.com