Medieninformation Mittwoch, 09.07.2025, 15:31 LH Wallner: Weniger Bürokratie durch höhere Schwellenwerte Landesregierung stimmt Schwellenwerteverordnung 2025 zu – Gültigkeit bis März 2026
Bregenz (VLK) – Wie Landeshauptmann Markus Wallner und Wirtschaftslandesrat Marco Tittler heute (9. Juli) informierten, hat die Landesregierung ihre Zustimmung zur Schwellenwerteverordnung 2025 erteilt. Die Verordnung regelt, bis zu welchen Wertgrenzen welches Vergabeverfahren gewählt werden kann. Direktvergaben werden künftig unter gewissen Voraussetzungen bis zu einem Betrag von 143.000 Euro möglich sein (bisher 100.000 Euro). Das reduziert den bürokratischen Aufwand in den Unternehmen und in der Verwaltung. Landeshauptmann Markus Wallner betonte: „Die Anpassung der Schwellenwerte ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung unserer heimischen Wirtschaft.“ Die neue Verordnung soll bis März 2026 gelten.
„Die Erhöhung der Schwellenwerte ermöglicht es, öffentliche Aufträge effizienter und unbürokratischer zu vergeben – nicht zuletzt auch regionaler“, erinnerte Wallner: „Dies ist besonders für unsere Vorarlberger Klein- und Mittelbetriebe von Vorteil.“ Er fügte hinzu: „Die vorgesehenen Anhebungen sind somit ein sinnvoller und notwendiger Schritt nach vorne.“ Wirtschaftslandesrat Tittler unterstrich die Bedeutung dieser Maßnahme: „Höhere Schwellenwerte tragen dazu bei, die Wertschöpfung im Land zu halten und Arbeitsplätze zu sichern.“
Konkret gelten durch die Neuregelung folgende Grenzen:
• 143.000 Euro anstelle von bisher 100.000 Euro bei nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, bei Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung, bei Direktvergaben und Direktvergaben mit vorheriger Bekanntmachung
• 1 Million Euro (wie bisher) bei nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung bei Bauaufträgen
Wallner und Tittler sehen in der Anpassung der Schwellenwerte eine positive Entwicklung, auch wenn die Forderungen nach einer unbefristeten Verlängerung und weiteren Erhöhungen nicht vollständig erfüllt wurden. Beide bekräftigen jedenfalls die weiter aufrechte Forderung der Landesregierung nach einer dauerhaften Lösung, also der entsprechenden Verankerung im Bundesvergabegesetz.
Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung beschlossen, die Zustimmung zur Kundmachung der Schwellenwerteverordung 2025 zu erteilen. Die Schwellenwerteverordnung 2025 tritt – vorbehaltlich der Zustimmung aller weiteren Bundesländer, womit in Kürze zu rechnen ist – mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
- Redaktion
- Mathias Bertsch