Presseaussendung · 06.06.2024 LH Wallner: „Wahlrecht nutzen und Zukunft Europas mitbestimmen“ Appell zur Teilnahme – Wahlkarten werden bis 7. Juni 2024 von den Gemeindeämtern ausgestellt

Veröffentlichung
Donnerstag, 06.06.2024, 09:31 Uhr
Themen
Politik/Wahlen/Europa/Wallner
Redaktion
Mathias Bertsch

Bregenz (VLK) – Am Sonntag, 9. Juni 2024, wählt Österreich seine 20 von insgesamt 720 Abgeordneten des Europäischen Parlaments. „Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch“, ruft Landeshauptmann Markus Wallner die Vorarlberger Bevölkerung auf. Zur Wahl gehen und seine Stimme einbringen zu können sei ein wertvolles Gut unserer Demokratie. Wahlkarten können noch bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024 (mündlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt werden. Für Fragen zur Wahl ist eine Hotline im Amt der Vorarlberger Landesregierung eingerichtet (05574 511 21880).

Zwischen dem 6. und dem 9. Juni 2024 finden die Europawahlen in allen 27 EU-Mitgliedstaaten statt. Insgesamt werden 720 Abgeordnete gewählt, davon 20 aus Österreich. Rund 370 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger haben die Gelegenheit, an die Urne zu gehen.

Wahlrecht nutzen
Kurz vor der bevorstehenden Wahl appelliert Landeshauptmann Wallner an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Vorarlbergs: „Ihre Stimme ist entscheidend! Sie sagen, wer Ihre Interessen im Europäischen Parlament vertreten soll und damit wie sich die EU weiterentwickelt.“ Wer nicht wählt, verzichte auf ein grundlegendes demokratisches Recht, betonte Wallner. Angesichts der aktuellen Lage sei dieser Wahltag von großer Bedeutung: „Vorarlberg braucht ein starkes Europa. Wir haben mit dieser Wahl die Chance, aktiv den Kurs mitzubestimmen.“ Besonders richtete sich Wallner an die junge Generation ab 16 Jahren: „Lasst nicht andere über eure Zukunft entscheiden. Ihr habt es in der Hand, nutzt euer Wahlrecht!“

In Österreich sind die Wahlberechtigten seit dem EU-Beitritt zum bereits siebten Mal aufgerufen, über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments mitzuentscheiden.

Für die Wahl der von Österreich zu entsendenden Mitglieder des Europäischen Parlaments (Europawahl) am 9. Juni 2024 sind nach Auflage der Wählerverzeichnisse in Vorarlberg insgesamt 276.893 Personen wahlberechtigt. Gegenüber der Europawahl von 2019 ist die Zahl der nichtösterreichischen Unionsbürgerinnen und -bürger, welche in Vorarlberg ein Wahlrecht besitzen, von 2.231 Personen auf heuer 2.325 gestiegen. Zudem sind 3.492 Auslandsösterreicher mit letztem Wohnsitz in Vorarlberg wahlberechtigt.

Wahlwerbende Parteien
Für die Europawahl am 9. Juni 2024 kandidieren sieben wahlwerbende Parteien:

  1. Österreichische Volkspartei (ÖVP)
  2. Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ)
  3. Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) – Die Freiheitlichen (FPÖ)
  4. Die Grünen – Die Grüne Alternative (GRÜNE)
  5. NEOS – Das Neue Europa (NEOS)
  6. DNA – Demokratisch – Neutral – Authentisch (DNA)
  7. Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ)

Amtliche Wahlinformation
In den vergangenen Wochen wurde die amtliche Wahlinformation an jede wahlberechtigte Person in Vorarlberg versendet. In dieser Wahlinformation finden die Wählerinnen und Wähler Angaben zum zuständigen Wahllokal und dessen Öffnungszeit. Weiters enthält die amtliche Wahlinformation einen Antragscode für die Online-Beantragung einer Wahlkarte (www.meinewahlkarte.at) sowie einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert und eine detaillierte Anleitung. Wahlberechtigte Personen, welche am Wahltag nicht in ihrem Wahllokal wählen können, haben – neben der persönlichen Beantragung im Gemeindeamt – auch auf diesen Wegen die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen.

Die Mitnahme des personalisierten Abschnittes dieser Information in das Wahllokal stellt eine Erleichterung im Arbeitsablauf der Wahlbehörde dar. Sollte die amtliche Wahlinformation am Wahltag nicht mehr verfügbar sein, so kann sich die wahlberechtigte Person beim zuständigen Gemeindeamt über das zuständige Wahllokal und die Öffnungszeiten informieren und anschließend das Wahllokal mit dem für die Wahl notwendigen Lichtbildausweis aufsuchen.

Stimmabgabe im Wahllokal
Die örtlichen Wahlzeiten sind von den Gemeindewahlbehörden festgelegt worden. Die Wahllokale in den Vorarlberger Gemeinden öffnen in der Regel zwischen 7.00 und 8.00 Uhr und schließen zwischen 12.00 und 13.00 Uhr. Die Öffnungszeiten aller Wahllokale in Vorarlberg sind auf den Internetseiten des Landes unter https://vorarlberg.at/-/europawahlen-eu-wahlen zu finden.

Stimmabgabe per Wahlkarte
Die Stimmabgabe per Wahlkarte ist nicht nur im zuständigen Wahllokal möglich, sondern auch in jedem österreichischen Wahllokal sowie per Briefwahl. Die Ausstellung einer Wahlkarte war beim zuständigen Gemeindeamt schriftlich bis Mittwoch, 5. Juni 2024, möglich. Mündlich kann diese dort noch bis Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr, beantragt werden. Ebenfalls bis zum letztgenannten Zeitpunkt kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.

In der Mobilität eingeschränkte Wahlberechtigte können eine Wahlkarte verlangen und beantragen, dass sie von einer besonderen Wahlbehörde in ihrer Unterkunft zwecks Stimmabgabe besucht werden.

Bei einer Stimmabgabe per Briefwahl gibt es verschiedene Varianten der Retournierung: Wird die Wahlkarte persönlich ausgefolgt, kann diese direkt im Gemeindeamt in einer hiefür vorgesehenen Wahlzelle zur Stimmabgabe verwendet und anschließend übergeben werden. Auch kann die verschlossene Wahlkarte entweder in jedem Wahllokal während der Öffnungszeiten abgegeben oder im Postwege so rechtzeitig an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermittelt werden, dass sie dort spätestens um 17.00 Uhr am Wahltag einlangt. Weiters kann sie am Wahlsonntag bis 17.00 Uhr direkt bei jeder Bezirkswahlbehörde abgegeben werden.

Bei der Übermittlung der Wahlkarte fallen keine Portokosten an.

Stimmzettel, Vorzugsstimmen
Für die Europawahl gibt es bundesweit einen einheitlichen Stimmzettel. Die Größe des Stimmzettels für die Europawahl 2024 entspricht dem Format DIN A4. Der Stimmzettel wird – anders als bei der Landtagswahl – nicht nach Hause zugestellt, sondern am Wahltag im Wahllokal an die Wählerinnen und Wähler ausgehändigt.

Auf dem Stimmzettel sind die Parteibezeichnungen und die Kurzbezeichnungen – nicht aber die Namen der einzelnen Bewerber – abgedruckt. Für die Vergabe von Vorzugsstimmen an einzelne Bewerber ist ein freies Feld ausgewiesen.

Die Wählerin bzw. der Wähler kann eine Vorzugsstimme für eine Bewerberin/einen Bewerber der gewählten Partei vergeben. Dies geschieht durch die Eintragung des Namens oder der Reihungsnummer dieses Bewerbers im auf dem amtlichen Stimmzettel hiefür vorgesehenen freien Raum.

Die Namen der Bewerberinnen und Bewerber sind aus den vor dem Wahllokal sowie in der Wahlzelle angeschlagenen veröffentlichten Wahlvorschlägen zu ersehen. Es besteht auch die Möglichkeit, sich über die Bewerberinnen und Bewerber der verschiedenen Parteien über die Homepage des Landes Vorarlberg https://vorarlberg.at/-/europawahlen-eu-wahlen zu informieren.

Wirkung der Vergabe von Vorzugsstimmen
Die Vergabe von Vorzugsstimmen kann sich bei der Zuweisung der Mandate an die Wahlwerber auswirken. Es werden die zu vergebenden Mandate zunächst der Reihe nach jenen Bewerbern zugewiesen, die im Bundesgebiet Vorzugsstimmen im Ausmaß von mindestens fünf Prozent der Parteisumme erhalten haben. Mandate, die nicht auf Grund der Zahl der Vorzugsstimmen vergeben werden, werden nach der Reihenfolge der Parteiliste zugewiesen.

Keine Wahl ohne Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Die Durchführung einer allgemeinen Wahl ist nicht ohne aktive ehrenamtliche Mitwirkung denkbar. Landeshauptmann Wallner dankt in diesem Zusammenhang den mehr als 3.500 Mitgliedern von Gemeinde- und Sprengelwahlbehörden sowie den zahlreichen weiteren Helferinnen und Helfern für ihren Einsatz am Wahlsonntag in den Wahllokalen und bei der Ergebnisermittlung: „Die Durchführung einer allgemeinen Wahl ist ohne diese aktive ehrenamtliche Mitwirkung nicht denkbar.“

Wahl-Hotline des Landes
Für nähere Auskünfte zur Europawahl stehen die zuständige Wohnsitzgemeinde oder die von der Landeswahlbehörde eingerichtete Wahlhotline unter der Telefonnummer 05574/511-21880 zur Verfügung. Fragen zur Wahl werden auch per E-Mail an inneres@vorarlberg.at entgegengenommen und bearbeitet. Weitere Informationen sind unter https://vorarlberg.at/-/europawahlen-eu-wahlen abrufbar.

Ihr Browser ist veraltet!
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser, um diese Website korrekt darzustellen!
www.outdatedbrowser.com