Medieninformation Donnerstag, 07.12.2023, 09:00 LH Wallner: „Verlängerung der Schwellenwerteverordnung für zwei Jahre“ Landesregierung stimmt Verlängerung der Schwellenwertverordnung bei öffentlichen Vergaben bis Ende 2025 zu
Bregenz (VLK) – Die Erhöhungen im Rahmen der Schwellenwerteverordnung des Bundes sollen um weitere zwei Jahre verlängert werden. Die Landesregierung hat einen entsprechenden Regierungsantrag einstimmig beschlossen, wie Landeshauptmann Markus Wallner und Wirtschaftslandesrat Marco Tittler heute (7. Dezember) bestätigten: „Diese Verlängerung ist sinnvoll und wichtig.“ Die seit 2018 erhöhten Wertgrenzen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Unterschwellenbereich bleiben damit bis Ende 2025 bestehen. Wallner und Tittler sind sich einig: „Höhere Schwellenwerte wirken sich positiv auf die heimische Wirtschaft aus – das sichert und schafft Arbeitsplätze.“ Die Verlängerung um zwei Jahre bringe längerfristige Planungssicherheit, eine dauerhafte Anhebung der Werte sei aber weiterhin notwendig.
Die Vergabe öffentlicher Aufträge kann einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung leisten. Höhere Schwellenwerte in diesem Bereich bedeuten, dass mehr öffentliche Aufträge rasch, unkompliziert und ohne großen Verwaltungsaufwand von heimischen Klein- und Mittelbetrieben abgewickelt werden können. „Die Anhebung der Schwellenwerte hat sich in der Vergangenheit bewährt – die Wertschöpfung ist dadurch in vielen Fällen im Land geblieben“, so Landeshauptmann Wallner. Seit Inkrafttreten der Verordnung 2009 konnten bei Hochbauprojekten des Landes Direktvergaben im Umfang von 99,6 Millionen Euro an heimische Unternehmen vergeben werden. Aufträge aufgrund eines nicht-offenen Verfahrens wurden im Umfang von 70,1 Millionen Euro vergeben. Das macht in Summe 169,7 Millionen Euro an Aufträgen aus dem Hochbau für die heimische Wirtschaft, informierte Landesrat Tittler.
Mit der Kundmachung der nunmehrigen Verordnung wird die auslaufende Schwellenwerteverordnung 2023 – vorbehaltlich der Zustimmung aller weiteren Bundesländer, die in Kürze zu erwarten ist – bis 31. Dezember 2025 verlängert.
Die Schwellenwerteverordnung 2023 betrifft konkret folgende Werte im Unterschwellenbereich:
• Eine Direktvergabe im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich kann nun weiterhin bis zu einem Auftragswert in Höhe von 100.000 Euro exkl. USt (statt 50.000 Euro laut BVergG 2018) vergeben werden.
• Bauaufträge können bis zu einem Auftragswert in der Höhe von 1 Mio. Euro exkl. USt (statt 300.000 Euro laut BVergG 2018) im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden, Liefer- und Dienstleistungsaufträge bis zu einem Auftragswert von EUR 100.000 exkl. USt (statt 80.000 Euro laut BVergG 2018).
• Aufträge im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich dürfen im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung bis zu einem Auftragswert von EUR 100.000 (statt 80.000 Euro laut BVergG 2018) vergeben werden.
- Redaktion
- Mathias Bertsch