Medieninformation Freitag, 04.07.2025, 10:03 LH Wallner: „Unsere Gemeinden treffsicher unterstützen und stärken“ Erste Auszahlung der strukturstärkenden Bedarfszuweisungen für das Jahr 2025 beschlossen
Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat die erste Tranche der strukturstärkenden Bedarfszuweisungen für das Jahr 2025 freigegeben. Anfang Juli erhalten 93 Gemeinden eine finanzielle und nicht projektgebundene Unterstützung von insgesamt 15,13 Millionen Euro, wie Landeshauptmann Markus Wallner heute (4. Juli) informierte: „Diese Mittel sind ein wichtiger Beitrag für die finanzielle Stabilität und Handlungsfähigkeit unserer Gemeinden.“
Die Gemeinden spielen eine wichtige Rolle für die gesellschaftliche und infrastrukturelle Entwicklung in Vorarlberg. Daher unterstützt die Landesregierung sie auch in diesem Jahr mit strukturstärkenden Bedarfszuweisungen. Diese Finanzmittel sind nicht an spezifische Projekte gebunden und sollen strukturschwache Gemeinden sowie Gemeinden mit besonderen Herausforderungen unterstützen. Zudem wird ein finanzieller Ausgleich zwischen den Kommunen angestrebt. Landeshauptmann Wallner betont: „Unsere Gemeinden sollen die notwendige Unterstützung erhalten, um ihre Aufgaben effektiv zu erfüllen und ihre Entwicklung voranzutreiben.“
Besondere Berücksichtigung für Kleingemeinden
Die Verteilung der Fördergelder erfolgt nach verschiedenen Kriterien, darunter die Größe der Gemeinden, die Einwohnerzahl und die Bevölkerungsentwicklung. So erhalten Kleingemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern beispielsweise einen Pauschalbetrag von 120.000 Euro. Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern und mehreren selbstständigen Ortsteilen erhalten einen Pauschalbetrag von 180.000 Euro, um die infrastrukturellen Aufwendungen in räumlich entfernten Ortsteilen auszugleichen.
Maßgeschneiderte finanzielle Unterstützungen gibt es darüber hinaus für Gemeinden mit unterdurchschnittlicher Bevölkerungsentwicklung, geringer Bevölkerungsdichte oder schwacher Finanzkraft sowie für Gemeinden ohne Nahversorger. Auch die Vorarlberger Städte erhalten einen Pauschalbetrag für die Übernahme zentralörtlicher Aufgaben, von denen die umliegenden Gemeinden indirekt profitieren.
Die endgültige Entscheidung über das Anteilsverhältnis zwischen den strukturstärkenden und den besonderen Bedarfszuweisungen wird Ende November 2025 getroffen, sobald die tatsächlichen Bedarfszuweisungseingänge feststehen.
- Redaktion
- Mathias Bertsch