Presseaussendung · 26.12.2023 LH Wallner: „Leistungsangebot des Landes wird 2024 deutlich erweitert“ 2024 bringt zahlreiche Verbesserungen – Übersicht über wesentliche Neuerungen

Veröffentlichung
Dienstag, 26.12.2023, 08:45 Uhr
Themen
Politik/Familien/Kinder/Wohnen/Wallner/Schöbi-Fink/Tittler/Wiesflecker/Zadra/Gantner
Redaktion
Mathias Bertsch

Bregenz (VLK) – „Die Bevölkerung entlasten, die Wirtschaft stärken und das Land voranbringen“, so fasst Landeshauptmann Markus Wallner die zahlreichen Neuerungen im Leistungsangebot des Landes zusammen, die mit Jahresbeginn in Kraft treten. Die gezielten Anpassungen und Verbesserungen kommen laut Wallner vor allem auch Familien und der jungen Generation zugute.

Eine Indexanpassung gibt es beispielsweise beim Vorarlberger Familienzuschuss. Das Wohnpaket des Landes sei nun auch durch Anpassungen bei der Wohnbeihilfe für die Bevölkerung spürbar, berichtete Wallner. Die Elementarpädagogik werde qualitativ und quantitativ weiter ausgebaut, der Strompreis sinke weiter und gezielte Förderungen würden Wirtschaft und Tourismus unterstützen.

Kinderbildung und Kinderbetreuung
„Der Ausbau der Kinderbildungs- und -betreuungsangebote in Vorarlberg schreitet rasant voran“, betonte Landeshauptmann Markus Wallner gemeinsam mit Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink. Für das Jahr 2024 sind bereits über 40 neue Gruppen bekannt. Mit dem Ausbau im heurigen Jahr sind es insgesamt circa 100 neue Gruppen. Der enorme Ausbau spiegelt sich auch in den Ausgaben wieder. Für 2024 steht für die Elementarpädagogik ein Budget in Höhe von rund 128,5 Mio. Euro zur Verfügung (Steigerung von 28 Prozent zum Vorjahr).

Ab 1. Jänner 2024 wird die Staffelungsstufe 1 der sozialen Staffelung der Betreuungstarife kostenlos sein. Anspruch haben Familien mit Kinder, die bis zu 25 Wochenstunden eine Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung (Kleinkindgruppe, Kindergartengruppe, Kinderspielgruppe) besuchen oder durch Tageseltern betreut werden. Dadurch sollen Familien finanziell entlastet und der Zugang zu den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen für diese Zielgruppe (Beziehende von Mindestsicherung, Wohnbeihilfe oder bei einem Familieneinkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle) attraktiver gestaltet werden. Die Bildungschancen der Kinder sollen durch diese Maßnahme verbessert werden. Außerdem wurden die Einkommensgrenzen der verschiedenen Stufen der sozialen Staffelung jeweils um den Lebenshaltungskostenindex (10 Prozent) angepasst.

Aus- und Weiterbildung
Ab 1. Jänner 2024 übernimmt das Land das Schulgeld der Ausbildung zum Elementarpädagogen/zur Elementarpädagogin an der BAfEP und den Kollegs und ist somit kostenlos. Davon profitieren alle jungen Menschen und deren Familien.  

Ab dem 1. Jänner 2024 wird in Österreich ein bedeutender Schritt in Richtung Bildungsförderung unternommen: Die Prüfungsgebühren für Erst- und Zweitantritte zur Meister- und Befähigungsprüfung werden vollständig erlassen. In Vorarlberg wird zudem die Vorbereitung auf die Meister- oder Befähigungsprüfung durch den Bildungszuschuss unterstützt. Diese Förderaktion ist eine gemeinsame Initiative von Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, AMS Vorarlberg und dem Land Vorarlberg. Aktuell beträgt die Förderung bis zu 40 Prozent der Kurs- und Prüfungsgebühren inklusive einer Pauschale für das Prüfungsmaterial, mit einem Maximalbetrag von 2.500 Euro. 

Strompreis
Ab 1. Jänner 2024 wird – durch die Erhöhung der Rabatte der illwerke vkw AG – eine Kilowattstunde nur mehr rund 12,7 Cent kosten. „Davon profitieren die Bevölkerung und die Wirtschaft gleichermaßen“, so Wallner. Zusätzlich wirke der Stromrabatt des Landes Vorarlberg (bis 30.6.2024), der durch die Dividende der illwerke vkw ermöglicht wird. Die Preise für die neuen Produkte für Haushalts- und Gewerbekunden sinken damit um rund 45 Prozent gegenüber dem Zeitraum vor dem 1. Juli 2023. Landeshauptmann Wallner betonte, dass man damit weiterhin den mit Abstand günstigsten Energiepreis aller Landesenergieversorger in Österreich anbiete. Der neu rabattierte Preis der illwerke vkw gilt automatisch für alle Verträge seit 1. Juli 2023. Wer noch nicht umgestiegen ist, kann dies bis 31. März 2024 nachholen.

Familienzuschuss
Der Familienzuschuss ist im Landesvoranschlag 2024 mit 3,8 Millionen Euro dotiert – „ein wichtiger Beitrag im Rahmen der Unterstützung für Familien seitens des Landes Vorarlberg“, sagte Landeshauptmann Wallner. Für das Jahr 2024 wird der Zuschuss indexiert. Die Einkommensgrenzen für das gewichtete Pro-Kopf Einkommen werden um 6,43 Prozent angehoben. Diese wirken linear ansteigend. Das gewichtete Pro-Kopf Einkommen für den Mindestzuschuss steigt damit auf 1.079,79 Euro (Vorjahr: 1.014,55 Euro). Der Mindestzuschuss beträgt 150 Euro, der Höchstzuschuss 600 Euro.

Wohn- und Heizkostenzuschuss 
Der Wohn- und Heizkostenzuschuss wurde zuletzt von 330 Euro auf 500 Euro erhöht. Er kann noch bis 16. Februar 2024 bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Der Einfachheit halber müssen jene knapp 30.000 Haushalte, die im Frühjahr 2023 den Heizkostenzuschuss PLUS erhalten haben, keinen weiteren Antrag für den Bezug des Wohn- und Heizkostenzuschusses 2023/2024 stellen. Je nach EDV-technischen Möglichkeiten der einzelnen Gemeinden erfolgt für diese Gruppe eine automatisierte Überweisung des Förderbetrages. Haushalte/Personen mit einem laufenden Bezug einer Sozialhilfeleistung erhalten den Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 in voller Höhe automatisiert.

Wohnbeihilfe
Gerade unter den gegenwärtigen Umständen ist und bleibt die Wohnbeihilfe ein wichtiger Bestandteil der Vorarlberger Wohnbauförderung, wie Landeshauptmann Wallner festhielt. Mit der Wohnbeihilfe hilft das Land all jenen, die in eine Notlage geraten sind bzw. Probleme haben, die Miete oder die Kreditrückzahlung(en) für die Wohnraumschaffung bzw. Sanierung aus eigener Kraft zu stemmen. Angesichts stark steigender Wohnkosten hat die Landesregierung vor einem Jahr eine kräftige Anhebung der Mittel budgetiert und hält im Voranschlag 2024 das hohe Niveau. 40 Millionen Euro werden für die Wohnbeihilfe bereitgestellt. Mit der neuen Wohnbeihilferichtlinie 2024 wird erneut die Obergrenze des anzurechnenden Wohnungsaufwandes angehoben und die Einkommenstabelle angepasst. Informationen, Formulare und den neuen unverbindlichen „Wohnbeihilfe 2024“-Rechner (ab Jänner 2024) gibt es unter www.vorarlberg.at/wohnbeihilfe.

Wohnbauförderung 2024
Sowohl für den Neubau als auch für Sanierungen und Eigenmittelersatzkredite hat die Landesregierung für 2024 geltende Richtlinien beschlossen. „Wir halten bewusst an den sehr günstigen Konditionen der Förderungskredite fest, um den Stellenwert der Wohnbauförderung weiter zu stärken“, sagte Landesrat Tittler. Er verweist insbesondere auf die im Vergleich mit dem Markt äußerst günstigen Zinskonditionen. Der Zinssatz für den Förderungskredit startet bei 0,25 Prozent und steigt bis zum Ende des Tilgungszeitraumes (35 Jahre) bis auf 1,5 Prozent. Alternativ kann eine Fixverzinsung über die gesamte Laufzeit von 1,25 Prozent gewählt werden. In Verbindung mit der Anpassung von Kosten- und Preisobergrenzen sowie der für den Bezug der Förderung zulässigen Einkommensgrenzen solle die Nachfrage sowohl im Neubau- als auch im Sanierungsbereich weiter gefestigt werden.

Im privaten Wohnbau werden die Basisförderungssätze für verdichtete Bauvorhaben vereinheitlicht und auf 100.000 Euro für Wohneinheiten bzw. 120.000 Euro für Wohninitiativen erhöht (bisher 50.000 bis 100.000 Euro). Darüber hinaus werden zusätzliche Förderungsanreize durch die Erhöhung der Förderungszuschläge für soziale Maßnahmen und ökologisches Bauen geboten: Kinderzuschlag 15.000 Euro (bisher 10.000 Euro), Heizwärmebedarf 15.000 Euro (bisher 10.000 Euro) Klima-Aktiv-Gold-Zertifizierung 40.000 Euro (bisher 35.000 Euro).

Weiterhin sollen förderbare KäuferInnen einer Neubauwohnung, welche die ökologischen Mindestanforderungen (kein Öl, Gas etc.) erfüllen und deren Kaufpreis eine gewisse Obergrenze nicht übersteigt, durch ein Wohnbauförderdarlehen des Landes unterstützt werden. Jungfamilien und der erstmalige Eigentumserwerb werden dabei im Rahmen der sozialen Kriterien besonders berücksichtigt. Die für die Neubauförderung zulässigen Einkommensgrenzen werden um zehn Prozent angehoben. Sie betragen monatlich netto bei Haushalten mit einer Person 4.000 Euro, zwei Personen 7.000 Euro, drei und mehr Personen 8.250 Euro 

Außerdem wird eine Klarstellung für den Erhalt des im letzten Jahr eingeführten Zuschlags beim erstmaligen Erwerb von Eigentum getroffen. Gerade dieser Bonus trägt dem weiterhin hohen Bedarf an günstigem Wohnraum Rechnung.

Zweitwohnsitzabgabe
Durch die Novellierung des Zweitwohnsitzabgabegesetzes werden ab 1. Jänner 2024 alle Zweitwohnungen im Land – nicht nur jene in Tourismusgebieten – und auch leerstehende bzw. unbewohnte Immobilien vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst. „Dadurch erhalten auch Gemeinden, die keine klassischen Tourismusgemeinden sind, aber einen hohen Zweitwohnungsanteil haben, ein Instrument, um ihren damit verbundenen Infrastrukturaufwand zu decken. Zugleich wird ein Anreiz zur Aktivierung von bereits vorhandenem Wohnraum geschaffen“, erläuterte Landesrat Tittler. Ob eine Zweitwohnungsabgabe eingehoben wird oder nicht, obliegt der jeweiligen Gemeinde. In bestimmten Fällen können Wohnungen von der Abgabepflicht ausgenommen sein, z.B. wenn sie für Pflege und Betreuung benötigt oder im Rahmen des Projekts „Sicher Vermieten“ angeboten werden. 

Energieförderung
Mit 1. Jänner 2024 setzt das Land Vorarlberg überarbeitete Photovoltaik-Förderungen in Kraft. „Eine der Förderungen zielt darauf ab, dass große PV-Anlagen auf bebauten Grundstücken und bereits versiegelten Flächen errichtet werden“, betonte Landesrat Daniel Zadra. Einreichen können alle Personen, Gemeinden oder Unternehmen, die Parkplätze oder sonstige versiegelte Flächen mit PV-Anlagen mit einer Mindestgröße von 20 kWp überdachen. Die Förderung beträgt nun bis zu 100.000 Euro pro Projekt. 

Bei der Förderung für versiegelte Flächen sind neu gegenüber dem Vorjahr:
•    die Förderbarkeit befahrbarer PV-Anlagen 
•    die Erhöhung des Begrünungszuschlags von 100 auf 250 Euro/kWp 
•    ein Zuschlag für Holzkonstruktionen in Höhe von 250 Euro/kWp
•    die Erhöhung der maximalen Förderung pro Standort von 50.000 Euro auf 100.000 Euro
Zusätzlich mit Jahresbeginn gibt es nun auch den Gebäudeeignungscheck für alle. Wer Dachflächen mit mindestens 400 m2 auf Eignung für Photovoltaik untersuchen lassen möchte, bekommt dafür bis zu 3.000 Euro Förderung.

Wirtschafts- und Tourismusförderungen
2024 werden mehrere Förderungen angepasst.

Landesrat Tittler führt zwei Beispiele aus dem Bereich Wirtschaft an:
•    Beratungsförderung für kleine Unternehmen: Als neuer Punkt soll auch für Beratungen zur Erstellung von Konzepten zur Nachhaltigkeitsoptimierung eine Förderung gewährt werden. Die Förderung beträgt 30 Prozent der Kosten, maximal jedoch 300 Euro (zuvor 250 Euro) pro Beratertag für max. 20 Beratertage.
•    Förderung von Wirtschafts- und Werbegemeinschaften: Die Zuschusshöhe wird von max. 15.000 Euro auf max. 16.500 Euro erhöht. Weiters wird der Zuschuss für Kooperationen von bisher max. 40.000 Euro auf max. 44.000 Euro erhöht.
Landesrat Gantner nennt folgendes Beispiel aus dem Bereich Tourismus:
•    Zuschüsse zur Qualitätsverbesserung von Privatzimmern: Hier werden qualitätsverbessernde Maßnahmen gefördert, welche der touristischen Privatzimmervermietung zugutekommen. Nun werden für alle Investitionen 10 prozentige Zuschüsse gewährt. Die förderbaren Kosten liegen zwischen 5.000 und 30.000 Euro.

Verlässlicher Partner der Landwirtschaft
Das Land Vorarlberg wird auch 2024 ein verlässlicher Partner für die Bäuerinnen und Bauern sein. Das betrifft nicht nur die verlässliche und pünktliche Auszahlung der Förderungen und andere bewährte Instrumente, dazu trägt unter anderem auch das neu eingeführte System des „tierärztlichen Notdienstes“ bei, mit dem eine flächendeckende tierärztliche Versorgung auch an Wochenenden und Feiertagen sichergestellt wird. Landesrat Gantner: „Mit dem tierärztlichen Notdienst wird eine Rund-um-die-Uhr-Notfallbehandlung von Nutztieren langfristig und mit klaren und fairen Vereinbarungen abgesichert. Das ist wichtig für die Gesundheit der Tiere und deshalb von entscheidender Bedeutung für unsere Bäuerinnen und Bauern.“ Ein Netzwerk aus engagierten TierärztInnen deckt das in sieben Versorgungsregionen aufgeteilte Land ab.

In Vorarlbergs Schulen soll beim Mittagessen noch stärker auf Regionalität gesetzt werden. Dafür wurde das Programm „Kinder.Essen.Körig“ aus der Taufe gehoben. „Ein qualitativ hochwertiges, aus regionalen Produkten gekochtes und saisonal angepasstes Mittagessen ist mehr als ein ‚Wohlfühlfaktor‘ in der Mittagspause bevor es in einen lernintensiven Nachmittag geht, es vermittelt unseren Volksschulkindern auch die Vielfalt unserer Region“, weist Landesrat Christian Gantner auf die vielfältigen Vorteile der Initiative hin. Im laufenden Schuljahr 2023/24 können alle öffentlichen Volksschulen um Fördermittel ansuchen, für alle anderen Bildungseinrichtungen steht das Programm ab Herbst 2024 offen.

Persönliche Assistenz
Im Interesse einer bestmöglichen Unterstützung von Menschen mit Behinderung beteiligt sich das Land Vorarlberg am Pilotprojekt zur Ausweitung und Harmonisierung der Persönlichen Assistenz. Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher: „Die erweiterte Persönliche Assistenz kann ab Jänner 2024 beim Amt der Landesregierung oder beim Sozialministeriumsservice beantragt werden. Anträge stehen auf der Homepage des Landes zur Verfügung und werden direkt über die Persönliche Assistenz Vorarlberg bearbeitet. Gerne gibt die Persönliche Assistenz Vorarlberg Auskunft bei Fragen.“ Das neue Modell sieht die Zusammenführung der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz und im Privatbereich vor, sodass nur noch ein Antrag an einer Stelle nötig ist, um beide Leistungen zu bekommen. Mit der Ausweitung der Persönlichen Assistenz auf alle Lebensbereiche können Menschen von 15 bis 65 Jahre mit einem Behinderungsgrad von 50 Prozent diese Dienstleistung bis zu einem Umfang von 3.600 Stunden jährlich beantragen. Der bewilligte Hilfebedarf wird im Rahmen einer individuellen Bedarfsprüfung durch das Land Vorarlberg erhoben.

Suchportal der Landesbibliothek
Die Vorarlberger Landesbibliothek bietet aktuell das neue Suchportal v*Find an, wie Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink erklärte. Die Systemumstellung markiert einen Meilenstein für die Vorarlberger Landesbibliothek und ihre Benutzerinnen und Benutzer. Alle Ressourcen der Vorarlberger Landesbibliothek sind über das gemeinsame Suchportal recherchierbar und mithilfe neuer Filtermöglichkeiten übersichtlich dargestellt. Diese digitalen Werkzeuge ermöglichen ein schnelles und gezieltes Auffinden der relevanten Ressourcen. Das bestehende Bibliothekssystem war 25 Jahre im Einsatz, der Online-Katalog seit 2010 und das Suchportal elektronischer Ressourcen seit 2015. Um den funktionalen Betrieb zu sichern, erfolgte nun ein Migrationsprozess dieser Systeme (Bibliothekssystem und Suchportal). Damit kann die Vorarlberger Landesbibliothek zudem als Mitglied des Österreichischen Bibliothekenverbunds die enormen Vorteile und Synergien der Verbundarbeit nutzen.
 

Ihr Browser ist veraltet!
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser, um diese Website korrekt darzustellen!
www.outdatedbrowser.com