Medieninformation Mittwoch, 11.06.2025, 17:00 LH Wallner: „Erfüllungsquote des Behinderteneinstellungsgesetzes deutlich gesteigert“ Einsatz des Landes zur Erfüllung der Vorgaben zeigt Wirkung

Bregenz (VLK) – In einer umfassenden Anfragebeantwortung zum Behinderteneinstellungsgesetzes hat Landeshauptmann Markus Wallner heute (11. Juni) hervorgehoben, dass das Land Vorarlberg seine Quoten im Verwaltungsbereich übererfüllt. In Schulen und Krankenhäusern konnte die Quote aus strukturellen Gründen nicht ganz erreicht, aber erheblich verbessert werden. „Wir haben die Zahl der besetzten Stellen um knapp 18 Prozent erhöht und werden weiter ein attraktiver Arbeitgeber für Menschen mit und ohne Beeinträchtigung sein“, so Wallner.

Im Jahr 2024 wurden im gesamtem Landesdienst inklusive Krankenhäuser und Schulen 348 der 454 Pflichtstellen besetzt, was einer Erfüllungsquote von 77 Prozent entspricht. Besonders bemerkenswert ist die Erfüllungsquote in der Verwaltung, die mit 173 Prozent deutlich über den Anforderungen liegt. In den Landeskrankenhäusern konnte die Quote von 75 Prozent im Jahr 2022 auf 88 Prozent im Jahr 2024 gesteigert werden.

Diese Zahlen belegen die Fortschritte und damit auch den Erfolg der Maßnahmen, die das Land Vorarlberg ergriffen hat, so Wallner. Er erinnerte an die zusätzlichen Herausforderungen bei der Einstellung von Menschen mit Beeinträchtigung während der COVID-Pandemie.

„Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst“, erklärte Landeshauptmann Wallner und unterstrich die Zielsetzung des Landes, die Anforderungen des Behinderteneinstellungsgesetzes weiterhin zu erfüllen und die Erfüllungsquote kontinuierlich zu steigern. Dabei komme den Schulen eine besondere Rolle zu, um die Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen zu fördern. Aktuell beträgt die Erfüllungsquote 22 Prozent, was bereits eine enorme Steigerung gegenüber 2022 (14 Prozent) bedeutet.

Wallner erinnerte daran, dass der Zugang zum Lehramtsstudium an der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg bereits erleichtert wurde, indem sportliche Eignungstests entfallen und sportbezogene Pflichtveranstaltungen in begründeten Fällen nicht mehr erforderlich sind. Diese Maßnahmen ermöglichen es Personen mit körperlichen Einschränkungen, das Lehramtsstudium aufzunehmen und als Lehrperson tätig zu sein. Allerdings müsse angemerkt werden, dass einige Bereiche, in denen eine Anstellung von Menschen mit Beeinträchtigungen an Schulen infrage käme, gar nicht in den Verantwortungsbereich des Landes, sondern in den der Schulerhalter fallen. Somit kann das Land Vorarlberg nicht besetzte Stellen in der Lehre nicht in anderen schulnahen Bereichen kompensieren.

Redaktion
Mathias Bertsch

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