Medieninformation Donnerstag, 24.04.2025, 17:10 LH Wallner: „Alle Landesförderungen werden regelmäßig überprüft“ Landeshauptmann informiert über Entwicklung des Förderwesens im Land
Bregenz (VLK) –Im Rahmen einer Anfragebeantwortung hat Landeshauptmann Markus Wallner heute (24. April) über die Förderpolitik des Landes informiert. Besonders im Hinblick auf die laufenden Konsolidierungsmaßnahmen des Landesbudgets betonte er: „Alle Förderungen werden von den Abteilungen regelmäßig auf ihre Wirkung überprüft und evaluiert. Von 2019 bis 2024 wurden nach Auskunft der Fachabteilungen über alle Ressorts rund 50 verschiedene Förderungen eingestellt.“
Der Landeshauptmann erinnerte daran, dass Verwaltungshandeln nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu erfolgen habe. „Es ist auch Aufgabe der Fachabteilungen im Amt der Vorarlberger Landesregierung, die Förderrichtlinien regelmäßig zu hinterfragen, zu überarbeiten oder beim Erreichen eines Förderziels oder geänderten Rahmenbedingungen, Förderungen auslaufen zu lassen“, fügte er hinzu.
Seit Jänner 2025 tagt eine Arbeitsgruppe zur Budgetkonsolidierung, die alle Abteilungen des Hauses in diesen Prozess einbindet. „Dieser Prozess kann realistischerweise nicht kurzfristig abgeschlossen werden, sondern wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen“, so der Landeshauptmann weiter. „Derzeit sind im Rahmen der Budgetkonsolidierung alle Ressorts angehalten, Förderungen generell zu hinterfragen“, erklärte der Landeshauptmann.
Wallner verwies auf die Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung. Diese legt fest, dass Förderungen klar definierte Ziele verfolgen müssen, die im Einklang mit den politischen Strategien des Landes stehen. Gemäß § 11 der „Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL)“ haben neu erlassene Sonderrichtlinien die mit den Förderungen verfolgten Ziele zu enthalten und sind zu befristen. Vor einer allfälligen Verlängerung werde daher evaluiert, ob die Ziele erreicht wurden. „Andernfalls müssen Anpassungen vorgenommen oder die Förderungen eingestellt werden“, so der Landeshauptmann. Auf diese Weise stelle das Land sicher, dass Fördergelder nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilt werden oder als Mitnahmeeffekte verpuffen, sondern gezielt in zukunftsrelevante Bereiche fließen und den Menschen zugute kommen, die sie brauchen, betonte der Landeshauptmann abschließend: „Die Vorarlberger Landesregierung bleibt ihrem Bekenntnis zu einer verantwortungsvollen und zukunftsorientierten Finanzpolitik treu, die sowohl den wirtschaftlichen als auch den sozialen Fortschritt des Landes unterstützt.“
- Redaktion
- Mathias Bertsch