Presseaussendung · 26.06.2024 Konkrete finanzielle Hilfe für Geschädigte der Hangrutschung Hörbranz Grundlagen für die Gewährung von Mitteln aus dem Katastrophenfonds als Unterstützung bei der Ersatzbeschaffung von Grundstücken fixiert

Veröffentlichung
Mittwoch, 26.06.2024, 16:57 Uhr
Themen
Sicherheit/Katastrophenschutz
Redaktion
Mathias Bertsch

Bregenz (VLK) – Um den von der Hangrutschung Hochreute in Hörbranz betroffenen Grundeigentümern rasche Hilfe leisten zu können, hat das Land Vorarlberg im engen Zusammenwirken mit der Gemeinde Hörbranz, der Wildbach- und Lawinenverbauung sowie Fachleuten des Amtes der Vorarlberger Landesregierung und den Grundeigentümern die dazu notwendigen Grundlagen erhoben. Im Interesse der geschädigten Grundeigentümer wurde ihnen gestern (25. Juni) ein endgültiges Gutachten vorgelegt, welches Klarheit über den konkreten Wert dieser Flächen und damit über den Rahmen der finanziellen Unterstützung durch das Land schafft. Die Geschädigten können aus dem Katastrophenfonds je nach Wert 50 Prozent bzw. in besonderen Härtefällen bis zu 75 Prozent der Kosten für die Ersatzbeschaffung der Grundstücke erhalten. ExpertInnen der Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum stehen für persönliche Beratungen der Betroffenen weiterhin zur Verfügung.

Der im Gutachten für die jeweiligen EigentümerInnen ausgewiesene Betrag ist die maximale Bemessungsgrundlage. „Das heißt, das ist der maximale Wert, für den eine Beihilfe gewährt werden kann, wenn Ersatzgrundstücke erworben werden, um darauf bzw. in den Gebäuden wieder zu wohnen“, informierte Walter Vögel, Abteilungsvorstand-Stv. der Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum.

Eine Beihilfe aus dem Katastrophenfonds in Höhe von 50 Prozent ist nach den Richtlinien der Vorarlberger Landesregierung der Regelsatz. Daraus errechnet sich die Höhe der Beihilfe mit der Hälfte des Wiederbeschaffungswertes, wobei dieser Wert im Schätzgutachten angeführt ist. In besonderen Härtefällen kann die Beihilfe auf maximal 75 Prozent erhöht werden.

Darüber wurden die anwesenden Geschädigten bereits bei der gestrigen Präsentation des Gutachtens informiert. In jedem Fall werden sie auch schriftlich darüber und über die weiteren notwendigen Schritte in Kenntnis gesetzt. „Wir bitten die Geschädigten sich schnellstmöglich mit der Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum in Verbindung zu setzen, damit diese rasch die finanzielle Unterstützung aus dem Katastrophenfonds erhalten können. Wir stehen weiterhin gerne für persönliche Beratungen zur Verfügung“, betonte Walter Vögel.
 

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