Medieninformation Mittwoch, 06.08.2025, 16:25 Katzenkastration schützt vor Tierleid Verantwortung beginnt beim eigenen Tier
Bregenz (VLK) – Jedes Jahr kommen in Vorarlberg hunderte Katzenbabys zur Welt – viele davon ungeplant und unerwünscht. Gleichzeitig wächst die Zahl der Streunerkatzen, die ohne menschliche Versorgung nur ein kurzes, entbehrungsreiches Leben führen. Landesrätin Martina Rüscher und Tierschutzombudsfrau Ruth Sonnweber appellieren deshalb an alle KatzenhalterInnen, ihre Tiere rechtzeitig kastrieren zu lassen. Das schützt nicht nur das eigene Tier, sondern verhindert massives Katzenleid.
Katzen sind ab etwa vier bis sechs Monaten geschlechtsreif. Kätzinnen können mehrmals im Jahr rollig werden und bis zu drei Würfe jährlich bekommen. Ein Wurf umfasst durchschnittlich drei bis sechs Jungtiere. Kater wiederum streunen großflächig und können viele Kätzinnen decken. Wer seine Katze frei herumlaufen, aber nicht kastrieren lässt, trägt so unbewusst zur unkontrollierten Vermehrung der Streunerkatzen bei – und damit zu einem Tierleid, das für viele Menschen unsichtbar bleibt.
Rechnerisch kann ein einziges Katzenpaar in fünf Jahren bis zu 13.000 Nachkommen hervorbringen. In der Realität überlebt aufgrund von Krankheiten, Unterernährung und anderen Gefahren nur ein Bruchteil – dennoch entstehen so innerhalb weniger Jahre Hunderte Nachkommen. Streunerkatzen stammen ursprünglich von Hauskatzen ab und sind meist extrem scheu. Ohne menschliche Betreuung leiden sie unter Infektionskrankheiten, Parasiten, Hunger und Verletzungen. Ihre durchschnittliche Lebenserwartung liegt bei vier bis fünf Jahren, häufig endet ihr Leben jedoch früher und qualvoll. Die unkontrollierte Vermehrung verschärft dieses Problem von Generation zu Generation.
In Österreich gilt laut 2. Tierhaltungsverordnung die Kastrationspflicht für alle Katzen mit Zugang ins Freie – auch für Bauernhofkatzen. Ausgenommen sind nur Tiere, die kontrolliert zur Zucht verwendet werden. Wer dieser Kastrationspflicht nicht nachkommt, riskiert eine Geldstrafe bis zu 3.750 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 7.500 Euro.
Werden Katzen ungeplant trächtig und kommt es zu einem Wurf, dürfen die Jungtiere nicht einfach auf Online-Plattformen, Social Media oder Flohmärkten angeboten werden. Das öffentliche Anbieten und Verkaufen von Tieren ist gesetzlich streng geregelt: erlaubt ist dies nur registrierten ZüchterInnen, Tierheimen oder offiziell bewilligten Einrichtungen. Auch der Erwerb eines Tieres aus illegalen Angeboten ist verboten. Wer Tiere aus solchen Quellen kauft, macht sich ebenfalls strafbar.
Zur Reduktion der Population von Streunerkatzen und der Verringerung von Leid betreibt das Land Vorarlberg ein Kastrationsprojekt: Scheue Streunerkatzen werden eingefangen, kastriert und an ihrem Standort wieder freigelassen, denn Streunerkatzen gehören nicht ins Tierheim und eignen sich nicht als Haustier. Die Umsetzung des Projekts hängt von freiwilligem Engagement ab. Wer Streunerkatzen bemerkt, sollte diese bei der Tierschutzombudsstelle Vorarlberg oder der Gemeinde melden.
Klar ist: Nur eine konsequente Kastration von Freigängerkatzen sowie die gezielte Kastration von Streunern kann das Leid verringern. Deshalb gilt: Kastrieren statt ignorieren – für den Schutz aller Katzen.
- Redaktion
- Gerhard Wirth
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Katzenkastration schützt vor Tierleid
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