Medieninformation Mittwoch, 26.02.2025, 11:41 Kandidierende Parteien für die Vorarlberger Gemeindewahlen stehen fest Wahlunterlagen werden in diesen Wochen an die Wahlberechtigten gesendet
Bregenz (VLK) – Die wahlwerbenden Parteien für die Vorarlberger Gemeindewahlen 2025 sowie die kandidierenden Personen für die Bürgermeister-Direktwahlen stehen nun fest: Insgesamt 198 Parteilisten (im Jahre 2020 waren es 220) treten in den 96 Vorarlberger Gemeinden zur Wahl an, 129 Personen stellen sich der Wahl zum Bürgermeister/zur Bürgermeisterin (im Jahre 2020 waren es 142 Personen). Die Wahlunterlagen werden spätestens in dieser Woche an die Wahlberechtigten versendet.
In den letzten Tagen wurden die eingebrachten Wahlvorschläge von den Gemeindewahlbehörden geprüft und abgeschlossen. Nun steht fest, welche Parteien und Kandidaten auf den Stimmzetteln für die Gemeindevertretungswahl und Bürgermeister-Direktwahl am 16. März 2025 stehen.
Gemeinden ohne Parteilisten (Mehrheitswahl) 13
Gemeinden mit einer Parteiliste ohne Bürgermeisterdirektwahl 19
Gemeinden mit mehreren Parteilisten ohne Bürgermeisterdirektwahl 3
Summe Gemeinden mit Parteiliste(n) ohne Bürgermeisterdirektwahl 22
Gemeinden mit nur einer Parteiliste und Bürgermeisterkandidat 20
Gemeinden mit mehreren Parteilisten und nur einem Bürgermeisterkandidat 9
Summe Gemeinden mit nur einem Bürgermeisterkandidaten 29
Gemeinden mit mehreren Parteilisten und mehreren Bürgermeisterkandidaten 32
Summe der Gemeinden mit Parteilisten und Bürgermeisterdirektwahl 61
Gesamtzahl der Parteilisten 198
Gesamtzahl der BürgermeisterkandidatInnen 129
Zusendung der Wahlinformation
Spätestens in dieser Woche werden die "amtlichen Wahlunterlagen" an die wahlberechtigten Personen versendet. Diese bestehen aus der amtlichen Wahlinformation sowie einem amtlichen Stimmzettel für die Wahl in die Gemeindevertretung bzw. zwei amtlichen Stimmzetteln bei Stattfinden einer Direktwahl des Bürgermeisters und weiteren Unterlagen zur Beantragung von Wahlkarten.
Mit der Zusendung der Stimmzettel vor dem Wahltag haben die Wahlberechtigten Gelegenheit, in Ruhe und ohne dem in der Wahlzelle möglicherweise empfundenen Zeitdruck, die Vergabe der Stimme für eine allfällige Bürgermeister-Direktwahl, der Stimme für eine Parteiliste und der hier bis zu fünf zu vergebenden Vorzugsstimmen zu überlegen.
Auf der amtlichen Wahlinformation sind die Bezeichnung des zuständigen Wahllokales und dessen Öffnungszeit sowie persönliche Angaben der wahlberechtigten Person angeführt. Neben dem bzw. den zugesandten Stimmzettel(n) und einem Identitätsnachweis sollte dieser Abschnitt zur Stimmabgabe in das Wahllokal mitgenommen werden. Die Vorlage der amtlichen Wahlinformation erleichtert den Arbeitsablauf der Wahlbehörde.
Sollte dieser Abschnitt am Wahltag jedoch nicht verfügbar sein, können die Öffnungszeiten des zuständigen Wahllokals beim Gemeindeamt erfragt oder über die Internetseiten des Landes unter www.vorarlberg.at abgerufen werden.
Beantragung einer Wahlkarte
Auf den Unterlagen ist ein persönlicher Code zur Online-Beantragung einer Wahlkarte (www.meinewahlkarte.at) aufgedruckt, ebenso sind ein schriftlicher Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert und eine detaillierte Anleitung enthalten. Wahlberechtigte Personen, welche am Wahltag nicht in ihrem Wahllokal wählen können, haben – neben der persönlichen Beantragung im Gemeindeamt – auch auf diese Arten die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen.
Wahl-Hotline des Landes
Für nähere Auskünfte zu den Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen kann das zuständige Wohnsitzgemeindeamt oder die Wahlhotline des Landes 05574/511-21880 kontaktiert werden. Auch können per E-Mail an inneres@vorarlberg.at Fragen zur Wahl gestellt werden. Weitere Informationen sind unter www.vorarlberg.at
- Redaktion
- Gerhard Wirth