Medieninformation Donnerstag, 15.05.2025, 14:23 Impfwoche mit Schwerpunkt Masern-Mumps-Röteln

Bregenz/Dornbirn (VLK) – Im Zuge der Impfwochen-Kampagne des Landes Vorarlberg gemeinsam mit der Vorarlberger Ärztekammer und der Vorarlberger Apothekerkammer steht in der kommenden Woche der Schutz gegen Masern-Mumps-Röteln (MMR) im Fokus. In der Impfordination des Landes in Dornbirn, Lustenauerstraße 66, wird von Montag, 19., bis Freitag, 23. März, schwerpunktmäßig gegen MMR geimpft. Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher und Landessanitätsdirektor Wolfgang Grabher unterstreichen die Bedeutung einer hohen Durchimpfungsrate. Sie appellieren daher, das Angebot zu nützen und sich in der Impfordination (Anmeldung unter www.vorarlberg.at/vorarlbergimpft) oder beim Hausarzt/bei der Hausärztin impfen zu lassen.

Insbesondere die Masern sind keineswegs eine harmlose „Kinderkrankheit“. Allen Personen, die in Ihrer Kindheit nicht zweimal dagegen geimpft worden sind bzw. die Erkrankung nicht sicher durchgemacht haben, ist daher die MMR Dreifach-Kombinationsimpfung zu empfehlen. Auch Personen, die sich bezüglich ihres Impfstatus nicht sicher sind, können sich bedenkenlos impfen lassen – eine „Überimpfung“ ist nicht möglich. Zwei MMR-Impfungen (ab dem vollendeten 9. Lebensmonat) im Abstand von einem Monat bieten einen lebenslangen sicheren Schutz. Die MMR-Impfung ist sowohl für Kinder im Rahmen des Kinderimpfprogramms als auch für alle Erwachsenen in Österreich kostenlos. 

Die Übertragung der Masern erfolgt durch Tröpfchen, die sich beim Sprechen, Niesen und Husten bilden. Die hochansteckende Erkrankung beginnt nach acht bis zehn Tagen mit Fieber, Husten und Schnupfen, nach 14 Tagen tritt der typische Hautausschlag auf. Bei ungeschützten Personen führt der Kontakt mit einem Kranken praktisch immer zur Erkrankung. Besonders gefährdet sind Säuglinge und alte Menschen, hier kann es häufiger zu schwereren Komplikationen kommen. 

Auch die an der Impfwochen-Kampagne teilnehmenden Apotheken in Vorarlberg stehen gerne sowohl für Impfberatungen als auch für Umstellungen auf bzw. Nachtragungen in den e-Impfpass zur Verfügung. Es wird der Status des e-Impfpasses überprüft, auf etwaige Impflücken aufmerksam gemacht und in weiterer Folge werden die Betroffenen zur Abklärung der Impfung(en) zum Arzt/zur Ärztin weiterverwiesen. Gleichzeitig werden die Daten aus den analogen Impfpässen in den e-Impfpass neu eingetragen bzw. bei „digitalen Lücken“ auch umgetragen. 
 

Redaktion
Gerhard Wirth

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