Presseaussendung · 26.06.2024 Herkulesaufgabe der Covid-19-Entschädigungen ist abgeschlossen Landeshauptmann Wallner und Landesrätin Rüscher danken für engagierte Arbeit des Entschädigungsteams

Veröffentlichung
Mittwoch, 26.06.2024, 10:32 Uhr
Themen
Gesundheit/Covid/Entschädigungsteam/Wallner/Rüscher
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Über vier Jahre lang hat das im Zuge der Covid-19-Pandemie eingerichtete Entschädigungsteam des Landes Vorarlberg sämtliche Anträge auf Vergütung des Verdienstentgangs nach dem Epidemiegesetz abgearbeitet. „Es war eine wahrhafte Herkulesaufgabe, die nun wie zugesagt innerhalb dieser Regierungsperiode erfolgreich abgeschlossen ist. Wir danken allen Mitarbeitenden der Landesverwaltung, die mit größter Flexibilität und einem Höchstmaß an Einsatzbereitschaft die herausfordernde Arbeit verrichtet haben, sowie der Personalabteilung des Landes, die während dieser intensiven Zeit mit hohem Einsatz flexible Lösungen ermöglichte“, sagen Landeshauptmann Markus Wallner und Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher.

Die im Entschädigungsteam Mitwirkenden haben 93.399 Akten mit teilweise zahlreichen Sammelanträgen bearbeitet. Es wurden 88.980 positive Bescheide erteilt und in Summe mehr als 155 Millionen Euro an Entschädigungen ausbezahlt.

Die Abwicklung der Covid-19-Entschädigungen war eine erhebliche Mehrbelastung für die Vorarlberger Landesverwaltung. In Spitzenzeiten waren über 70 Landesbedienstete der eigens für diese Aufgabe bei den vier Bezirkshauptmannschaften gegründeten Abteilungen XI zugeteilt. Landesrätin Rüscher unterstreicht nochmals die Komplexität der Antragsbearbeitung: „Ohne technische Weiterentwicklung wäre die Flut an Anträgen nicht zu bewältigen gewesen. Die Einführung eines Webformulars zur Beantragung und eines automatischen Berechnungsmodells haben die Abläufe beschleunigt, konnten aber nicht die inhaltliche Prüfung ersetzen, die jeder weiteren Bearbeitung vorangehen musste. Umso höher sind Engagement, Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein aller im Entschädigungsteam Mitwirkenden zu schätzen“, so Rüscher. 

Klare Lehre aus dieser Zeit ist laut Rüscher, dass solche Einzelfallprüfungen nach dem Epidemiegesetz künftig nicht mehr stattfinden sollen, sondern dass Entschädigungszahlungen auf Antragstellung ausgezahlt werden mit anschließenden Stichproben. „Dies haben wir auch dem Bund klar vermittelt. Wir erwarten eine entsprechende Anpassung im neuen Epidemiegesetz für Österreich, das derzeit in Ausarbeitug ist“, so Rüscher.
 

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