Presseaussendung · 08.06.2024 Gesetz über begleitende Regelungen zur EU-Verordnung betreffend die allgemeine Produktsicherheit – Sammelnovelle geht in die Begutachtung Änderungsvorschläge bis 2. Juli möglich

Veröffentlichung
Samstag, 08.06.2024, 09:00 Uhr
Themen
Recht/Gesetzgebung/Begutachtung
Redaktion
Lucas Rührnschopf

Bregenz (VLK) – Die Landesregierung hat einen Gesetzesentwurf in die Begutachtungsphase geschickt: Das Gesetz über begleitende Regelungen zur EU-Verordnung betreffend die allgemeine Produktsicherheit – Sammelnovelle. Der Entwurf kann bis Dienstag, 2. Juli 2024 auf dem Veröffentlichungsportal des Landes (www.vorarlberg.at/gesetzesentwurf), bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Vorarlberger Landesregierung eingesehen werden. Jede Person hat während der Begutachtungsphase die Möglichkeit, über das im Veröffentlichungsportal des Landes abrufbare Online-Formular Änderungsvorschläge vorzubringen.

   Mit dem vorliegenden Gesetz über begleitende Regelungen zur EU-Verordnung betreffend die allgemeine Produktsicherheit – Sammelnovelle werden begleitende Regelungen zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit geschaffen, die in Teilbereichen auch auf Bauprodukte anzuwenden ist. Im Wesentlichen sieht der Entwurf Regelungen über die Aufgaben und Befugnisse des Österreichischen Instituts für Bautechnik als zuständiger Marktüberwachungsbehörde für Bauprodukte im Bauproduktegesetz vor. Darüber hinaus ist aufgrund der neuen EU-Verordnung ein Verweis im Notifikationsgesetz entsprechend anzupassen.

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