Medieninformation Freitag, 03.05.2024, 08:14 Gelebte Inklusion – auch am Spielplatz Landesrat Tittler und Landesrätin Rüscher: Spielraumförderung des Landes setzt klare Impulse zur Schaffung kinder- und jugendgerechter Lebensräume
Bregenz (VLK) – Im Rahmen des Spielraumgesetzes wurden bisher über 200 öffentliche Spiel- und Freiräume vom Land gefördert. Besonderes Augenmerk gilt dabei auch der Inklusion, das betrifft auch die Auswahl der Spielgeräte und der barrierefreie Zugang. „Öffentliche Spielräume sind für Kinder und Jugendliche sowie für die Begegnung unterschiedlicher Generationen sehr bedeutsam“, sagen Landesrat Marco Tittler und Landesrätin Martina Rüscher: „Die Spielraumförderung des Landes hat sich bewährt und wird fortgesetzt“.
Im Jahr 2009 setzte der Vorarlberger Landtag das zumindest im deutschsprachigen Raum einzigartige Spielraumgesetz in Kraft. Dieses Gesetz verfolgt das Ziel, Kindern verstärkt die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten durch das Spielen im Freien zu erproben und zu entwickeln. Dazu sind die Gemeinden angehalten, mit Beteiligung der Bevölkerung in einem sogenannten Spielraumkonzept die im Gemeindegebiet erforderlichen Spielplätze und Freiräume zum Spielen auszuweisen sowie notwendige öffentliche Spielräume zu schaffen und zu erhalten.
Bisher haben 72 Vorarlberger Gemeinden ein derartiges Spielraumkonzept erstellt. „Für die Sanierung und den Neubau von insgesamt über 200 öffentlichen Spiel- und Freiräumen, sei es in Form von Spielplätzen, Naturspielräumen, Jugendparks oder so genannter Spiel- und Aktionsnischen, hat das Land bisher Fördermittel in Höhe von 9 Millionen Euro ausgeschüttet“, teilt Landesrat Tittler mit.
Erhöhte Fördersätze bei Barrierefreiheit
Im Sinne einer inklusiven Gesellschaft, die niemanden aufgrund einer Behinderung ausschließt, wird bei der Spielraumförderung schon im Antragsformular abgefragt, inwieweit bei der Planung die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden. Erfahrungsgemäß lassen sich mit einer bewussten Planung unnötige Barrieren für Menschen mit Behinderungen vermeiden, ohne dass dadurch das Anregungspotenzial für Spiel und Abenteuer für alle Nutzungsgruppen verloren geht. Darüber hinaus bedarf es einer bewussten Auswahl an Spielgeräten, die auch für Menschen mit Gehbehinderung barrierefrei erreichbar sind. So wird bei der Spielraumförderung ein weiterer Zuschlag gewährt, wenn der Spielraum zumindest ein barrierefrei zugängliches und nutzbares Spielgerät aufweist; dies kann beispielsweise ein Sandspieltisch, eine breite Rutsche oder eine Rollstuhlschaukel sein.
Zudem wird den Gemeinden empfohlen, im Eingangsbereich eines Spielplatzes eine Kommunikationstafel aufzustellen, die eine sogenannte "Unterstützte Kommunikation" ermöglicht. „Diese Tafel hilft nicht nur Kindern mit Behinderungen, sondern auch Familien mit anderer Muttersprache, sich auf dem Spielplatz zu verständigen“, sagt Landesrätin Rüscher: „Sie ist ein sichtbares Zeichen für einen bewussten Umgang mit dem Thema Inklusion.“
Weitere Information zu Spielraumförderung unter: www.vorarlberg.at/raumplanung-spielraumförderung
- Redaktion
- Thomas Mair