Medieninformation Dienstag, 04.02.2025, 13:42 Für eine qualitätsvolle Zukunft der Kinderbildung und -betreuung Land und Gemeinden investieren massiv in Elementarpädagogik und richten Dialoggruppe ein
Auf dem Vorarlberger Weg zum chancenreichsten Lebensraum für Kinder bis 2035 markiert das Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (KBBG) einen zentralen Meilenstein. Seit dessen Inkrafttreten Anfang 2023 sind Kindergarten, Kleinkindbetreuung und außerschulische Schülerbetreuung erstmals gesetzlich vereint. Der im Gesetz verankerte Versorgungsauftrag erreicht seine vollständige Umsetzung mit der letzten Ausbaustufe im Herbst 2025. Im Jahr 2025 wird zudem der gesetzlich verankerte Dialog stattfinden. Dies nehmen Landeshauptmann Markus Wallner, Bildungslandesrätin Barbara Schöbi-Fink und Gemeindeverbandspräsidentin Andrea Kaufmann zum Anlass, Bilanz zu ziehen und einen Ausblick zu geben: „Das KBBG ist ein bedeutender Schritt für die frühkindliche Bildung und Betreuung in Vorarlberg. Gemeinsam arbeiten wir daran, bestmögliche Rahmenbedingungen für Kinder, Familien und pädagogisches Personal zu schaffen.“
In den letzten Jahren hat das Land erheblich in die Stärkung der Kinderbildung und -betreuung investiert. Durch die Einführung des KBBG und damit verbunden durch die Ausbildungsoffensive und den Ausbau der Betreuungsplätze konnten Entlastungen für die Familien und Verbesserungen für das elementarpädagogische Personal (etwa durch die Gehaltsreform) erzielt werden. Die von der Arbeiterkammer Vorarlberg durchgeführte und kürzlich vorgestellte Umfrage nehme man dennoch ernst und setze alles daran, gemeinsam mit den Gemeinden optimale Rahmenbedingungen für die wichtige Arbeit des Personals in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen zu schaffen, betonen Landeshauptmann Wallner und Landesrätin Schöbi-Fink.
Letzte Ausbaustufe des Versorgungsauftrages der Gemeinden
Mit dem zum Jahresbeginn 2023 in Kraft getretenen KBBG wurden die Bereiche Kindergarten, Kleinkindbetreuung und außerschulische Schülerbetreuung auf gesetzlicher Ebene zusammengeführt. „In den letzten beiden Jahren konnten auf dieser Basis die elementarpädagogischen Einrichtungen im Land ausgebaut und die Qualität der Angebote weiter verbessert werden“, fasst Wallner zusammen. Noch vor zehn Jahren waren rund 20 Prozent der einjährigen Kinder in Vorarlberg in Betreuung, im heurigen Jahr sind es bereits knapp 36 Prozent. Bei den Zweijährigen ist der Anteil von 52 auf 68 Prozent gestiegen, bei den Dreijährigen beträgt der Anteil seit zehn Jahren konstant um die 90 Prozent, wobei der Anteil der Dreijährigen im Kindergarten in den letzten zehn Jahren deutlich gestiegen ist. „Diese Steigerung der Bildungs- und Betreuungsquoten war nur durch den massiven Ausbau der Plätze möglich“, erklärt Schöbi-Fink. In den Jahren 2020 bis 2024 sind in den Gemeinden insgesamt über 180 neue Gruppen entstanden, für 2025 sind derzeit weit über 50 neue Gruppen geplant.
Der im KBBG verankerte Versorgungsauftrag für die Gemeinen besagt, dass Kindern je nach Alter ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen soll. Um die Gemeinden und privaten Träger dabei noch besser zu unterstützen, wurden im Jahr 2023 die Fördersätze für die Personalkosten von neuen Kleinkind- und Kindergartengruppen, Kleinkind- und Kindergartengruppen mit erweiterten Öffnungszeiten (mind. 15 Wochenstunden) und Kinderspielgruppen erhöht. Auch bei der Baukostenförderung wurden die Fördersätze für die Schaffung neuer Gruppen angehoben.
Von dem neuen KBBG profitieren Vorarlberger Familien mit kleinen Kindern, indem darin zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Unterstützung der Eltern in ihren Bildungs- und Erziehungsaufgaben ein Versorgungsauftrag für jede Gemeinde verankert ist. Dieser besagt, dass jedem dreijährigen Kind ab dem Betreuungsjahr 2023/24 ein Ganztagsplatz, jedem Volksschulkind ab dem Betreuungsjahr 2024/25 ein Nachmittagsplatz mit Ausnahme der Schulferien und jedem zweijährigen Kind ab dem Betreuungsjahr 2025/26 ein Halbtagsplatz bei Bedarf zur Verfügung stehen soll. Die Änderung ab 2025/26 stellt die letzte Ausbaustufe des Versorgungsauftrags im KBBG dar.
Seit 1. Jänner 2024 ist die Bildung und Betreuung von Kindern in elementarpädagogischen Einrichtungen und bei Tageseltern im Rahmen der sozialen Staffelung für Familien mit geringem Haushaltseinkommen im Umfang von 25 Wochenstunden kostenfrei. „Wir wollen möglichst allen einen leichteren und leistbaren Zugang zu den Angeboten ermöglichen“, betont Schöbi-Fink. Durch den Versorgungsauftrag der Gemeinden wurde der Zugang zu Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen auch für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf wesentlich erleichtert.
Elementarpädagogik nimmt auch 2025 zentralen Platz im Landesbudget ein
Die Maßnahmen des Landes und der enorme Ausbau an Betreuungsplätzen spiegelt sich in den Ausgaben des Landes im elementarpädagogischen Bereich wider: Wurden 2020 noch insgesamt rund 78,2 Millionen Euro ausgegeben, waren es 2024 über 125 Millionen Euro. Das ergibt eine Steigerung von 60 Prozent in den letzten fünf Jahren.
„Die Vorarlberger Gemeinden haben in den vergangenen Jahren ebenfalls massiv in die Qualität und den Ausbau des Kinderbetreuungsangebots investiert. Die operativen Auszahlungen stiegen von 2022 auf 2024 um rd. 46,3 Millionen Euro auf insgesamt 180 Millionen Euro. Das entspricht einem Plus von 35 Prozent in nur zwei Jahren“, stellt VGV-Präsidentin Andrea Kaufmann fest. Davon wurden 157,7 Millionen Euro durch verschiedene Töpfe des Landes und Bundesförderungen (z.B. für Personal, Infrastruktur, Strukturförderung und Bedarfszuweisungen) beigesteuert.
Von den 180 Millionen Euro entfallen rund 36 Millionen Euro auf Steigerungen bei den Personalkosten, die sich insgesamt auf 141 Millionen Euro erhöhten, was ebenfalls einer Steigerung von 35 Prozent entspricht. Die Personalkostenförderungen des Landes stiegen im selben Zeitraum um rund 25 Millionen Euro (36 Prozent). Lediglich durch die temporär erhöhten Personal- und Investitionskostenförderungen und die zusätzlichen Mittel aus dem Zukunftsfonds in Höhe von 22,3 Millionen Euro konnte der Abgang im operativen Ergebnis annähernd konstant gehalten werden. „Dieser jährliche Abgang muss aufgrund der stagnierenden Ertragsanteile aber zunehmend mit zusätzlichen Krediten finanziert werden“, verdeutlicht Kaufmann mit Blick auf die erdrückende finanzielle Lage in den Gemeinden. „Daher wird es im Dialog für die Zukunft aus Sicht der Gemeinden auch äußerst wichtig sein, die Finanzierung sowohl des Bestandes als auch der noch notwendigen neuen Gruppen langfristig sicherzustellen.“
„Unsere Gemeinden und die Mitarbeitenden in der Kinderbetreuung leisten tagtäglich einen enormen Beitrag zur Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitätsvollen Kinderbetreuung in Vorarlberg. Damit das auch künftig sichergestellt ist, müssen die Lehren aus den bisherigen Erfahrungen zum KBBG gezogen und im gemeinsamen Dialog die gesetzlichen und fördertechnischen Rahmenbedingungen hin zu einem grundlegend praxistauglicheren und einfacheren Vollzug verbessert werden“, betont Andrea Kaufmann, Präsidentin des Vorarlberger Gemeindeverbandes. „Zudem gilt es auch noch für die Eltern deutliche Verbesserungen durch das Forcieren von weiteren Digitalisierungsschritten hin zu einer zentralen Plattform für die Bedarfsmeldungen, die Platzsuche und die Anmeldungen herbeizuführen, die uns zudem auch noch in der Verwaltung helfen“, meint Andrea Kaufmann mit Blick auf andere Bundesländer.
Auch im Landesbudget 2025 stellt die Elementarpädagogik einen zentralen Schwerpunkt dar. 150,2 Millionen Euro fließen in die Elementarpädagogik, darunter auch Mittel aus dem Zukunftsfonds. „Wir nehmen viel Geld in die Hand, um den Kindern ein chancenreiches Aufwachsen zu ermöglichen und das elementarpädagogische Personal ebenso wie die Familien bestmöglich zu unterstützen“, bekräftigt Landeshauptmann Wallner.
Heuer sind Förderbeträge in Höhe von knapp 111 Millionen Euro allein nur für das Personal in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen vorgesehen. 60 bis 90 Prozent der Betreuungspersonalkosten der öffentlichen und privaten Erhalter von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen mit Kleinkindgruppen und Kindergartengruppen werden 2025 vom Land übernommen. Bei Bedarf fördert das Land in den Kleinkind- und Kindergartengruppen zusätzliches Personal über die Mindestvorgaben in der Gruppengrößen- und Betreuungsschlüsselverordnung hinaus. Dies ermöglicht den Einrichtungen die Umsetzung eines besseren Betreuungsperson-Kind-Verhältnisses. Durch das zusätzliche Personal wird im Kindergarten ein faktischer durchschnittlicher Bildungs- und Betreuungsschlüssel von 1:6 und in den Kleinkindgruppen von 1:3 umgesetzt, was im Bundesländervergleich einen Spitzenwert darstellt. Auch die Gruppengröße im Kindergarten ist in der Regel kleiner als maximal möglich. In rund 80 Prozent der Kindergartengruppen sind maximal 20 Kinder.
Neben der Personalkostenförderung bildet die Förderung von baulichen Maßnahmen betreffend Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen mit Kleinkindgruppen und Kindergartengruppen den zweitgrößten Budgetposten des Fachbereichs Elementarpädagogik. Heuer stehen für den Ausbau von neuen Betreuungsplätzen sowie die Sanierung und Adaptierung bestehender Betreuungsplätze rund 6,74 Millionen Euro aus dem Budget des Fachbereichs Elementarpädagogik zur Verfügung.
Hinzu kommen die Strukturförderungen des Landes an finanzschwache Gemeinden unter 5.000 EinwohnerInnen zu Investitionen in KBBG-Einrichtungen (rund 950.000 Euro), die besonderen Bedarfszuweisungen für finanzschwache Gemeinden (rund 10,3 Millionen Euro zum Personalaufwand der KBBG-Einrichtungen und rund 650.000 Euro zu Kostenbeiträgen an Dritte für die Kinderbetreuung) sowie die Finanzmittel aus dem Zukunftsfonds für Elementarpädagogik (22,315 Millionen Euro), die seit 2024 in voller Höhe vom Land an die Gemeinden weitergegeben werden. Insgesamt ergibt das für 2025 eine Gesamtsumme von voraussichtlich rund 35 Millionen Euro, 2024 waren es noch rund 33,5 Millionen Euro.
Gesetzlich verankerte Dialoggruppe startet noch vor dem Sommer
Die Weiterentwicklung des KBBG ist Teil des Regierungsprogrammes 2024 – 2029. 2025 wird der im Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (KBBG) verankerte Dialog durchgeführt. Hier werden Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Organisationen eingeladen, um die Situation in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen näher zu beleuchten und allfälligen Änderungsbedarf auszuloten. Dieser soll laut Landesrätin Schöbi-Fink noch vor dem Sommer starten. Mit dem Versorgungsauftrag für die Gemeinden sei man dem Bedarf der Familien nähergekommen. Man wisse aber auch, dass damit die Herausforderungen für das pädagogische Personal gestiegen seien. Die Dialoggruppe holt deshalb nochmals alle Beteiligten an einen gemeinsamen Tisch. Dieser Austausch sei von enormen Wert, ist sich Landesrätin Schöbi-Fink sicher: „Ich habe in den letzten zwei Jahren sehr viele Einrichtungen besucht, um mit den Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen vor Ort ins Gespräch zu kommen und zu erfahren, wo der Schuh drückt.“ Man sei manchen Forderungen auch schon nachgekommen. So wurde z.B. die Fortbildungszeit aus der Vorbereitungszeit herausgenommen. Auch die vorgezogene Gehaltsreform brachte höhere Einstiegsgehälter mit sich.
Das Gehalt einer Elementarpädagogin oder eines Elementarpädagogen (Grundgehalt ohne Zulagen) beträgt beim Berufseinstieg nach der Schule und ohne Berufserfahrung derzeit 3.152,92 Euro. Nach weiteren Qualifikationen, Berufserfahrung und mit einer Leitungsfunktion kann das Gehalt auf bis zu 5.983,14 Euro steigen. Im Vergleich beträgt das Einstiegsgehalt ohne facheinschlägige Ausbildung und ohne Berufserfahrung bei einer Assistenzkraft 2.531,21 Euro und kann auf bis zu 3.960,22 Euro nach Qualifizierung und Berufserfahrung steigen.
Grundsätzlich besteht in Vorarlberg im Rahmen des Gemeindeangestelltengesetzes (GAG) 2005 ein sehr differenziertes Gehaltssystem, in welchem das Absolvieren von Assistenzausbildungen und Zusatzqualifikationen im pädagogischen Bereich (Inklusive Pädagogik, Leitungslehrgang etc.) auch durch ein höheres Gehalt honoriert wird. Es stehen unterschiedliche Modellstellen für Assistenzkräfte, Spezialkräfte, pädagogische Fachkräfte mit oder ohne Gruppenleitungsfunktion bis hin zu Leitungs- und Führungsfunktionen zur Verfügung.
Ausbildungsoffensive für qualitätsvolle Kinderbildung und -betreuung
Neben der Entlohnung setzt das Land bei der Ausbildung an, um dem steigenden Bedarf an qualifiziertem Personal gerecht zu werden und die qualitativ hochwertige Kinderbildung und -betreuung in Vorarlberg weiterhin zu sichern. In Zusammenarbeit mit dem Gemeindeverband, der Bildungsdirektion für Vorarlberg, der BAfEP, der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg (PH) und Schloss Hofen hat das Land dazu 2023 eine umfassende Ausbildungsoffensive gestartet, die sowohl die Attraktivität der Berufe als auch die Qualität der Ausbildung nachhaltig steigern soll.
Ein Ergebnis der Ausbildungsoffensive ist das neue zweijährige Tageskolleg für Elementarpädagogik, das seit Herbst 2023 am BORG Lauterach angeboten wird. Im Herbst 2024 startete zudem die dreijährige Fachschule für pädagogische Assistenzberufe an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik BAfEP Institut St. Joseph in Feldkirch. Bereits im Sommer 2025 werden die ersten Abschlüsse der neu geschaffenen Ausbildungsplätze erwartet. Seit dem 1. Jänner 2024 übernimmt das Land Vorarlberg vorübergehend das Schulgeld für die Ausbildung an der BAfEP am Institut St. Joseph in Feldkirch vollständig. Diese Maßnahme entlastet nicht nur junge Menschen und ihre Familien finanziell, sondern steigert auch die Attraktivität der Ausbildung. Das Land Vorarlberg tritt damit in Vorleistung zu einer angestrebten dauerhaften Übernahme des Schulgeldes durch den Bund. Die Gespräche zwischen der Bildungsdirektion für Vorarlberg und dem Schulträgerverein der Kreuzschwestern zur Abklärung der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen laufen derzeit noch.
Schloss Hofen bietet außerdem Weiterbildungen aus einer Hand für Pädagoginnen und Pädagogen und Assistentinnen und Assistenten der Pädagoginnen und Pädagogen an.
Seit dem Bildungs- und Betreuungsjahr 2024/25 wird außerdem erstmals die Möglichkeit geboten, ein freiwilliges soziales Jahr in einer elementarpädagogischen Einrichtung zu absolvieren. Es stehen bis zu 20 Einsatzstellen zur Verfügung. „Ziel ist es, vermehrt junge Menschen für den Beruf zu begeistern und damit den künftigen Personalbedarf zu decken“, erläutert Schöbi-Fink. Die Personalkosten der Personen, die das freiwillige soziale Jahr absolvieren, werden vom Land Vorarlberg übernommen.- Redaktion
- Martina Hämmerle