Medieninformation Montag, 18.08.2025, 10:00 Drei Landesraumplanverfahren eingeleitet Landesraumpläne bis 15. September 2025 einsehbar

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat die Entwürfe für drei Landesraumpläne in Dornbirn, Hard und Fußach sowie Höchst in die Begutachtungsphase geschickt. Bis Montag, 15. September 2025, sind die Entwürfe auf dem Veröffentlichungsportal des Landes im Internet unter https://vorarlberg.at/veroeffentlichungsportal-land/veroeffentlichungen-nach-dem-raumplanungsgesetz einsehbar. In diesem Zeitraum kann jede Person zum Verordnungsentwurf schriftlich Stellung nehmen.

„Im Sinne einer nachhaltigen räumlichen Gesamtentwicklung des Landes gilt es, Regionen, Gemeinden und Quartiere als attraktive und zukunftsfähige Lebensräume zu gestalten. Dazu bedarf es einer qualitätsvollen und zeitgemäßen Raumplanung.“, erläutert Landesrat Marco Tittler. Die Landesregierung hat durch Verordnung Landesraumpläne zu erlassen, wenn im überörtlichen Interesse Regelungen zur Erreichung der Raumplanungsziele erforderlich sind. Landesraumpläne haben – in Abstimmung mit anderen Planungen des Landes – die angestrebten Raumplanungsziele im Einzelnen festzulegen und jene Maßnahmen vorzusehen, die zur Erreichung dieser Ziele im überörtlichen Interesse erforderlich sind. 

Für folgende Landesraumplanverfahren wird das Begutachtungsverfahren eingeleitet:

Entwurf einer Verordnung der Landesregierung über die Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Dornbirn (Untere Roßmähder 9 – Messeplatz, GST-NRN 1897, 1898, ehem. Bau Max). Es ist beabsichtigt die Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum mit einem Höchstausmaß der Verkaufsfläche von 1.800 m² für sonstige Waren (§ 15 Abs. 1 lit. a Z. 2 RPG), wobei eine Verkaufsfläche für Lebensmittel nicht zulässig ist, befristet bis zum Ablauf des 31. März 2031 für zulässig zu erklären. Zur Realisierung eines beabsichtigten Um- und Neubaus des Einkaufszentrums „Messepark“, der bis spätestens 31. März 2031 fertiggestellt werden soll, ist geplant, auf den angeführten Grundstücken ein Ausweichquartier zu errichten. 

Entwurf einer Verordnung der Landesregierung über eine Änderung der Verordnung über die Festlegung von überörtlichen Freiflächen in der Talsohle des Rheintales (Gemeinden Hard und Fußach, Lustenauerstraße, Teilflächen GST-NRN 2663/4, 2663/5, Erweiterung Spaltwerk). Es ist beabsichtigt Teilflächen der Grundstücke GST-NRN 2663/4 und 2663/5, GB Hard, sowie die Teilfläche des Grundstückes GST-NR 1735/4, GB Fußach, im Ausmaß von 8.354 m² aus dem Geltungsbereich der Verordnung herauszunehmen. Gleichzeitig soll eine Teilfläche des Grundstückes GST-NR 2497/2, GB Hard, sowie das Grundstück GST-NR 2497/41, im Ausmaß von ca. 2 ha in den Geltungsbereich der Verordnung einbezogen werden. Hintergrund des Landesraumplanverfahrens ist die beabsichtigte Zusammenlegung der Betriebsstandorte (des Produktionsstandorts und des Lagerstandorts) des Unternehmens Spaltwerk GmbH.

Entwurf einer Verordnung der Landesregierung über eine Änderung der Verordnung über die Festlegung von überörtlichen Freiflächen in der Talsohle des Rheintales (Höchst, Betriebsgebietsentwicklung Nordost / Birkenfeld). Es ist beabsichtigt Teilflächen der Grundstücke GST-NRN 1377/2, 1379/1, 1379/3, 1380/1, 1381/1, 1382/1, 1385/1, 1386/1, 1387/1, 1388/1, 1389/1, 1390/1 und 1391/1, GB Höchst, im Ausmaß von 2.624 m² aus dem Geltungsbereich der Verordnung herauszunehmen. Gleichzeitig soll das Grundstück GST-NR 1522, GB Höchst, im Ausmaß von 2.269 m² in den Geltungsbereich der Verordnung einbezogen werden. Hintergrund des Landesraumplanverfahrens ist die Weiterentwicklung des Betriebsgebietes Nordost/Birkenfeld.

Das Einbringen einer Stellungnahme und die Einsichtnahme (während der Amtsstunden) sind innerhalb der oben genannten Frist möglich bei:

Amt der Vorarlberger Landesregierung 
Abteilung Raumplanung und Baurecht
Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 27105
raumplanung@vorarlberg.at

Redaktion
Thomas Mair

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