Medieninformation Montag, 12.05.2025, 17:28 Datenschutz bei Schuluntersuchungen Betroffene Eltern und Erziehungsberechtigte wurden über technisches Problem informiert – obwohl es keine Hinweise auf unberechtigten Zugriff gibt, wurden die Sicherheitsstandards unmittelbar erhöht
Bregenz (VLK) – Das Amt der Vorarlberger Landesregierung hat heute (12. Mai) die Eltern und Erziehungsberechtigten von 179 Schülerinnen und Schülern der Volksschulen Silbertal, St. Anton im Montafon und Tschagguns in einem Schreiben über einen kürzlich entdeckten Fehler in der internen Datenverarbeitung informiert. Gesundheitsdaten von Volksschülerinnen und Volksschülern zu den jährlichen schulärztlichen Untersuchungen waren irrtümlich intern theoretisch zugänglich. Es gibt jedoch keinerlei Hinweise darauf, dass es tatsächlich zu einem unberechtigten Zugriff auf die Daten gekommen ist. Der Fehler im Datenschutz wurde umgehend behoben und der Datenschutzbehörde gemeldet. Die Transparenz für die Betroffenen steht im Vordergrund, weshalb die Information erfolgt ist.
Das Amt der Vorarlberger Landesregierung organisiert die gesetzlich verankerten schulärztlichen Untersuchungen an den Pflichtschulen. In diesem Rahmen wird der Gesundheitszustand der Schülerinnen und Schüler untersucht, um gesundheitliche Probleme frühzeitig erkennen und entsprechende Maßnahmen setzen zu können. Diese entsprechenden Daten werden gemäß Statistikgesetz vom Amt der Landesregierung ohne Personenbezug statistisch ausgewertet – vor allem um die Gesundheitsförderung in Vorarlberg zu unterstützen.
Durch einen internen Fehler war es leider für einen begrenzten Zeitraum theoretisch möglich, dass neben den Zuständigen auch andere Mitarbeitende des Landes Vorarlberg auf die Daten zugreifen konnten. Dass tatsächlich ein solcher Zugriff auf die Daten der Schülerinnen und Schüler stattgefunden hat, konnte nicht festgestellt werden und gilt als unwahrscheinlich. Die Daten waren darüber hinaus zu keinem Zeitpunkt leicht zugänglich. Ein Zugriff von außerhalb der Landesverwaltung war nicht möglich. Alle Bediensteten der Landesverwaltung unterliegen gesetzlichen Verpflichtung zum sorgsamsten Umgang mit Daten. Unmittelbar nach Bekanntwerden des Fehlers wurden Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheitsstandards weiter zu erhöhen.
Obwohl ein unberechtigter Zugriff auf die Daten sehr unwahrscheinlich ist und der Fehler umgehend behoben wurde, hat das Amt der Vorarlberger Landesregierung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine Meldung an die Datenschutzbehörde erstattet und die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten transparent informiert.
- Redaktion
- Mathias Bertsch