Medieninformation Dienstag, 24.06.2025, 12:48 Budgetplan für Vorarlberg: Ein Schritt in die Zukunft Finanzielle Stabilität des Landes sichern: Zwischenbericht zeigt Einsparungen von 33 Mio. Euro

Das Land Vorarlberg setzt auf eine zukunftsorientierte Strategie, um den Haushalt mittelfristig auszugleichen und das finanzielle Fundament zu stärken: Landeshauptmann Markus Wallner und Landesstatthalter Christof Bitschi präsentierten heute einen Zwischenbericht mit Maßnahmen, um den Budgetplan des Landes nachhaltig abzusichern. Dieser Plan sei ein „bewusster und gemeinsamer Schritt nach vorne“, um langfristig Lebensqualität und Wohlstand im Land zu sichern, betonten Wallner und Bitschi: „Wir übernehmen zusammen Verantwortung, um Vorarlberg als lebenswerten Ort für uns und kommende Generationen zu erhalten.“ Bereits in einem ersten Schritt werden 33 Mio. Euro eingespart. Neben den kurzfristigen und sofort wirksamen Einsparungen, werden durch weitere Maßnahmen bestehende Strukturen weiterentwickelt und Spielräume für zukunftsfähige Investitionen geschaffen – das reicht von Reformen in der Verwaltung, die mit Aufgabenkritik und einer schlankeren Personalausstattung einhergehen bis zu Strukturprozessen in den großen Bereichen wie beispielsweise Spitäler, Rettungs- und Sozialfonds.

Landeshauptmann Markus Wallner erklärte: „Ein solides finanzielles Fundament ist die Grundlage für Stabilität und soziale Gerechtigkeit. Die globalen Entwicklungen der letzten Jahre – Pandemie, Inflation, internationale Krisen und steigende Kosten – belasten die öffentlichen Haushalte. Diese Herausforderungen sind nicht alleine hausgemacht, aber es ist unsere gemeinsame Verantwortung, mit Weitblick darauf zu reagieren. Wir müssen die Voraussetzungen für Gestaltungsräume schaffen, die nicht nur uns, sondern auch unseren Kindern und Enkelkindern zugutekommen werden.“ Der Plan umfasst eine Vielzahl von unterschiedlichen und zielgerichteten Maßnahmen in allen Bereichen. Da rund 70 Prozent aller Landesausgaben in die sensiblen Themengebiete Bildung, Gesundheit und Soziales fließen, werden hier mit strukturierten Prozessen nachhaltige Lösungen entwickelt, die vor allem langfristig Wirkung zeigen werden und sich über die Jahre voll entfalten werden. Dazu gehört etwa die Stabilisierung der gemeinsamen Fonds mit den Gemeinden, die Modernisierung des Spitalsystems und die Optimierung des Finanzierungssystems für den öffentlichen Nahverkehr. Weiters werden Projekte vorangetrieben, die darauf abzielen, die Effizienz der Verwaltung zu steigern, Bürokratie abzubauen, Doppelgleisigkeiten – etwa bei Förderungen – zu vermeiden und einiges mehr. Dazu gehört auch die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und die Optimierung von Organisationsstrukturen, um die Vorarlberger Landesverwaltung noch serviceorientierter und zukunftsfähiger zu gestalten.

Landesstatthalter Christof Bitschi ergänzte: „Wir wollen verantwortungsvoll und mit der notwendigen Entschlossenheit handeln und bestehende Strukturen überarbeiten. Dies erfordert vor allem eine enge Zusammenarbeit zwischen Politik und Verwaltung.“

Die Gemeinsamkeit wird auch dadurch unterstrichen, dass in allen Budgetgruppen Anstrengung zur Sparsamkeit vorgenommen wurden. Von Allgemeinen Angelegenheiten (Budgetgruppe 0) bis zur Finanzwirtschaft (Budgetgruppe 9) werden mit den nun im Zwischenbericht präsentierten Maßnahmen schon 33 Millionen Euro eingespart. Durch die Weiterführung des strukturierten Prozesses soll das laufende Budget 2025 in der Größenordnung von insgesamt 50 Millionen Euro verbessert werden.

Landeshauptmann Wallner und Landesstatthalter Bitschi betonten, dass es sich um einen Zwischenstand zu einem nachhaltigen Budgetplan für Vorarlberg handle. „Die gesetzten Maßnahmen sind notwendig und sinnvoll, um die finanzielle Stabilität des Landes zu sichern und gleichzeitig die Kerninvestitionen zu schützen. Durch die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten und die zweckgerichtete Nutzung der vorhandenen Ressourcen wird Vorarlberg auch in Zukunft ein Ort bleiben, an dem Menschen gerne leben, arbeiten und ihre Familien gründen“, so Wallner und Bitschi.


1. Ausgangslage

Die globalen Krisen der vergangenen Jahre haben auch in Vorarlberg besonderen Maßnahmen erfordert, die das Budget des Landes stark und mit nach wie vor spürbaren Folgen belastet haben. Die Landesregierung setzte zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie und zur Unterstützung der Wirtschaft verschiedene Maßnahmen um, die bis Mitte 2024 Kosten von 312 Mio. Euro verursachten. Nach Zahlungen durch den Bund verblieben dem Land 47,9 Mio. Euro an Kosten. Zusätzlich wurden Hilfsmaßnahmen gegen steigende Energiekosten und Preissteigerungen eingeführt, darunter der Landes-Stromkostenzuschuss und die Erhöhung der Wohn- und Heizkostenzuschüsse.

Insgesamt wurden bis 2024 rund 42 Mio. Euro an zusätzlichen Landesmitteln an Gemeinden ausgeschüttet, um die finanziellen Folgen der Pandemie und der Energiekrise abzufedern. Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft, den Sozialbereich und in der Bildung schlugen mit alleine bis Mitte 2022 mit 55,4 Mio. € zu Buche. Die Teuerung führte zu erheblichen Personalkostensteigerungen und einem höheren Sachaufwand im Landesbudget. Trotz der wirtschaftlichen Herausforderungen blieb die Investitionsquote hoch, um die Wirtschaft zu unterstützen.

Österreich erlebt seit drei Jahren einen Wirtschaftsrückgang, steuerliche Maßnahmen des Bundes in den letzten Jahren haben die Finanzen des Landes negativ beeinflusst. Die Ausgabendynamik auf Landes- und Gemeindeebene ist sehr hoch. Das gilt insbesondere für die Bereiche Gesundheit, Soziales und Bildung. Angesichts dieser Umstände ist die Finanzlage des Landes angespannt. Um die Investitionsquote zu halten und zukünftige Entwicklungsspielräume zu sichern, sind entsprechende Maßnahmen notwendig.

Darlehensaufnahme

Die erwähnten Rahmenbedingungen haben auch bei den liquiden Mitteln des Landes ihre Spuren hinterlassen. Während das Jahr 2024 noch ohne Aufnahme von neuen langfristigen Schulden abgeschlossen werden konnte, wird dieser Schritt nun notwendig. Das Land wird im heurigen Jahr – wie bereits im Budget vorgesehen – voraussichtlich 230 Millionen Euro an Darlehen aufnehmen, knapp über die Hälfte (120 Mio. Euro) werden nun zur Jahresmitte abgerufen, das hat die Regierung in ihrer heutigen Sitzung entschieden. Der Rest soll nach derzeitigem Planungsstand im Herbst folgen. Mit der Kreditaufnahme werden Zukunftsprojekte abgesichert. Sie unterstreicht gleichzeitig die Notwendigkeit, den Budgetplan nachhaltig anzupassen.


2. Budgetplan und Zielvorgaben

Mitte Jänner 2025 wurden Vorarbeiten für die Entwicklung eines neuen nachhaltigen Budgetplans aufgenommen. Anfang März fasste die Landesregierung einstimmig den Grundsatzbeschluss, Einsparungen zu machen und nachhaltige Zielvorgaben zu setzen:

„Die Haushaltskonsolidierung erfolgt in den Jahren 2025 bis 2029 anhand eines Konsolidierungspfads mit dem budgetären Ziel einer Nettoneuverschuldung von Null. Dies soll durch Strukturreformen, Leistungs- und Aufgabenkritik sowie eine strenge Haushaltsdisziplin erreicht werden. Zur Koordinierung wird eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Landeshauptmann Mag. Markus Wallner und Landesrat Mag. Marco Tittler eingesetzt.“

Die eingesetzte Arbeitsgruppe tagt seither wöchentlich, koordiniert die Erstellung und Umsetzung des Budgetplans und überwacht den Fortschritt. Dabei werden Informationen zu potenziellen Einsparungen sowohl durch Strukturanpassungen als auch durch andere kurz- und mittelfristig wirksame Maßnahmen gesammelt, geprüft und einer Bewertung unterzogen.

Die langfristige finanzielle Stabilität des Landes ist Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit, eine hohe Lebensqualität und einen starken Standort. Um diese sicherzustellen, sind neben der üblichen sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Haushaltsführung auch systemische Anpassungen notwendig. Zudem werden sämtliche Förderungen auf weiterhin gegebene Zweckmäßigkeit und Einsparungspotenzial geprüft. Alle Leistungen und Aufgaben der Verwaltung werden kritisch hinterfragt, die Personalentwicklung wird angepasst.

Ziel ist es, einen Budgetplan für die nächsten Jahre zu erarbeiten, um langfristig bei einer Nettoneuverschuldung von Null anzukommen. Das Ziel lautet, im Vergleich zum Voranschlag 2025 Verbesserungen von 50 Mio. Euro zu erzielen. In einem ersten Schritt wurden bisher 33 Mio. Euro realisiert.


3. Moderne Verwaltung und Bürokratieabbau

Die Vorarlberger Landesregierung verfolgt eine umfassende Strategie zur Modernisierung der Verwaltung und zum Abbau von Bürokratie. Ein zentraler Aspekt davon ist die Digitalisierung, die sowohl interne Verwaltungsprozesse als auch bürgerorientierte Dienstleistungen umfasst. Diese reichen von der Digitalisierung von Prozessen über die Optimierung von Organisationsstrukturen bis hin zu serviceorientierten Angeboten für BürgerInnen und Unternehmen. Das gemeinsame Ziel ist, die Verwaltung effizienter, serviceorientierter und zukunftsfähiger zu gestalten.

 

Durch die Bündelung von Kompetenzen in den Bezirkshauptmannschaften (BH) wird die Effizienz gesteigert. So übernimmt beispielsweise die BH Feldkirch Aufgaben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, während die BH Bludenz für Adoptionen zuständig ist. Kompetenzzentren für Fachdienste wie im Forst-, Veterinär- und Gesundheitswesen wurden eingerichtet.

Hausinterne Umstrukturierungsprojekte sind ebenfalls Teil der Reformbemühungen. Diese Projekte zielen darauf ab, die Verwaltung angesichts begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen zu transformieren und die Serviceorientierung zu stärken. Dazu zählen z.B.:

  • Digitale Verwaltung: Serviceportal, digitale Akteneinsicht sowie KI-Plattform für die Landesverwaltung
  • Vorarlberg Transparent – Transparenzinitiative
  • Leitbildprozess
  • Programm #UnserLandesdienst
  • Organisationsentwicklung verschiedener Abteilungen, Dienststellen und weiterer Einheiten (Landwirtschaft und ländlicher Raum, Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten, Landespressestelle / Vorarlberger Landeskommunikation, Kinder- und Jugendhilfe, Büro für Freiwilliges Engagement und Beteiligung, …)
  • Reorganisation Arbeitspakete zwischen Abteilungen Sanitätsangelegenheiten und Gesundheit & Sport
  • Zusammenlegung Abfallwirtschaft und Natur- & Umweltschutz
  • Neues Arbeiten „Schaffa4Future"

Die Landesregierung hat das klare Ziel gesetzt, den Standort zu stärken und Wohlstand zu schaffen, indem Bürokratie abgebaut wird. Eine neue Kompetenz- und Anlaufstelle wird eingerichtet, um den Bürokratieabbau voranzutreiben und unbürokratischen Vollzug zu gewährleisten. Eine Steuerungsgruppe der Landesregierung wird eingesetzt, ein Prozess initiiert und eine Roadmap mit Meilensteinen zur Umsetzung erarbeitet.

Die neue Stelle wird Kontaktpunkt für allerlei Interessenten, wenn es um bürokratische Belastungen und deren Abbau geht, soll in ständigem Austausch mit den Stakeholdern sein und hat u.a. das Ziel, Maßnahmen im Amt der Vorarlberger Landesregierung zu koordinieren, die Bürokratieabbau vorantreiben, Prozesse und Verfahren auf allen Verwaltungsebenen verbessern, und einheitliche Standards in Verfahren schaffen.

Die Digitalisierung ist ein zentraler Bestandteil der Modernisierung der Verwaltung. Seit 2019 verfolgt die Vorarlberger Landesregierung mit der „Digitalen Agenda Vorarlberg“ und „Verwaltung digital Vorarlberg“ einen strategischen Rahmen für die digitale Transformation. Akten werden grundsätzlich digital im Dokumentenmanagementsystem V-DOK geführt, Hybridakten sind nur in Ausnahmefällen gestattet.

Zahlreiche Fachsysteme tragen zur Digitalisierung bei und jedes Vorhaben wird nach Kriterien wie Strategie, Nutzen/Aufwand und Risiken bewertet, um die Priorisierung für die Umsetzung zu bestimmen. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Landesverwaltung wird ebenfalls vorangetrieben. Der rechtskonforme Umgang mit sensiblen und personenbezogenen Daten wird dabei sichergestellt. In der Buchhaltung werden beispielsweise Rechnungsposten KI-unterstützt übertragen, die Pressestelle nutzt in einem Pilotprojekt ein KI-Tool. Ein Konzept für den schrittweisen Einsatz von KI wurde erarbeitet, Seminare zur Nutzung von KI werden in den Bildungsprogrammen der Verwaltungsakademie Vorarlberg angeboten.


4. Personalplanung

Seit 2020 ist das Personalbudget der Vorarlberger Landesverwaltung um etwa 37 Prozent gestiegen. Dies resultiert aus einer Erhöhung der Monatsbezüge um kumulierte 24 Prozent und der Einsetzung von rund 115 zusätzlichen Stellen. Diese Erweiterung war notwendig, um den wachsenden Aufgaben und der steigenden Komplexität gerecht zu werden. Trotz der angespannten Budgetsituation wurden Gehaltsabschlüsse vereinbart, die die Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitenden unterstrichen.

Für eine nachhaltige Entwicklung des Personalbudgets sind in den kommenden Jahren maßvolle Gehaltsabschlüsse erforderlich. Bis Ende 2029 sollen 100 Planstellen durch natürliche Fluktuation eingespart werden, was alle Arten des Ausscheidens, insbesondere Pensionierungen, umfasst. In den nächsten fünf Jahren werden etwa 200 Mitarbeitende in den Ruhestand gehen, in den nächsten zehn Jahren etwa 580.


Anm.: Ein Vergleich mit Wien und Niederösterreich wäre aufgrund stark abweichender Personalstrukturen dieser beiden Bundesländer nur sehr eingeschränkt möglich.

Im Vergleich zu anderen Bundesländern arbeitet die Vorarlberger Landesverwaltung bereits mit weniger Personal pro 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Eine Reduktion des Beschäftigungsrahmenplans erfordert eine gleichzeitige Aufgabenreduktion und eine ernsthafte Leistungs- und Aufgabenkritik in allen Ressorts. Effizienzsteigerungen durch Digitalisierung wird dabei außerdem helfen.


5. Förderungen

Förderungen sind ein wichtiges Steuerungs- und Anreizinstrument. Sie müssen – um ihren Förderzweck zu erfüllen – zielgerichtet und wirkungsorientiert sein, Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit stehen dabei im Mittelpunkt. Um diese Prinzipien zu gewährleisten, werden alle Förderrichtlinien regelmäßig überprüft und bei Ineffizienz abgeschafft. Der Prozess zur Durchführung von Kosten-Nutzen-Analysen wird derzeit intensiviert, indem Förderrichtlinien überarbeitet, Fördersätze hinterfragt und eine umfassende Aufgabenkritik durchgeführt wird. Die Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung bildet die Grundlage für alle Förderungen. Neue Sonderrichtlinien sind zeitlich befristet, vor einer Verlängerung wird evaluiert, ob die Ziele erreicht wurden. Aktuelle Förderungen sind auf der Homepage des Landes unter „Vorarlberg transparent“ einsehbar.

Im derzeit laufenden Prozess wurde ein Einsparungsvolumen von 6 bis 8 Mio. Euro im laufenden Jahr 2025 identifiziert, der durch das Aussetzen oder Ändern von Förderungen erreicht werden soll. Die Maßnahmen sind ressortübergreifend abgestimmt und die Förderungsbereiche wurden von Expertinnen und Experten auf Potenziale geprüft. Dabei gibt es keine pauschalen Kürzungsvorgaben, sondern eine differenzierte Betrachtung, sodass einige Fachgebiete größere Beiträge zum Gesamtvolumen leisten können als andere.

Zu den ersten Schritten gehören die Überarbeitung der Sportförderungsrichtlinien, das Aussetzen der Richtlinie Kunst am Bau für drei Jahre und die Anpassung der Richtlinie zur Entwicklungs-zusammenarbeit. Beispielsweise trägt der Bereich Wirtschaft und Tourismus etwa 1,5 Mio. Euro bei, die Landwirtschaft etwa 700.000 Euro. Außerdem wurden ressortübergreifend rund 930.000 Euro im Bereich Öffentlichkeitsarbeit eingespart. In der vergangenen Regierungsperiode wurden fast 50 Förderungen abgeschafft.


6. Zwischenbericht zu Einsparungen in den Ressorts

Die Landesregierung zieht zusammen an einem Strang und übernimmt gemeinsam Verantwortung – auch beim Sparen. Daher leisten alle Ressorts ihren Anteil. Durch hohe Kraftanstrengung werden im aktuellen Schritt bereits 33 Mio. Euro im Vergleich zum Voranschlag eingespart. Im weiteren Jahresverlauf sind zusätzliche Fortschritte zu erwarten.

Sparen im System

Bei Einsparungen beginnt die Landesregierung bei sich selbst: In den Bereichen Repräsentation, Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit wird stark angesetzt. Das ressortübergreifende Budget für Kampagnen wird um ein ganzes Drittel reduziert. Durch Redimensionieren, Aussetzen oder Abschaffen von diversen Werbemaßnahmen werden 930.000 Euro eingespart. Events werden auf ihren Zweck, Regelmäßigkeit und finanzielles Potentiale geprüft, Veranstaltungsdesigns und Konzepte werden teilweise überarbeitet. Auch Reisebudgets der Regierungsmitglieder sowie weiterer Dienststellen und Institutionen werden reduziert.

Bei eigenen Bauprojekten des Landes werden Eigenplanungen und Eigenbauleitungen forciert, sämtliche Auftragsvergaben nochmals überprüft und bei den Direktvergaben noch strengere Maßstäbe angelegt. Alle haustechnisch betreuten Anlagen werden auf Einsparungspotentiale untersucht, dies betrifft sowohl den Instandhaltungs- als auch den Instandsetzungsbereich.

Im Bereich der Sicherheit werden Projekte zum Katastrophenschutz, des Hilfs- und Rettungswesens und der Feuerpolizei evaluiert. Strukturell betrachtet bietet das größte Potential der Rettungsfonds, der seinen Anteil an den Einsparungsmaßnahmen leisten wird. Auch durch die Verschiebung von IT-Projekten und Instandhaltungstätigkeiten wird finanzielle Entlastung geschaffen.

Gezielter Einsatz von Ressourcen: Schwerpunkte für Bildung, Sport und Kultur

Bei der Elementarpädagogik werden Steuerungsinstrumente für den laufenden Vollzug erarbeitet. Einzelschulförderungen werden reduziert: Der Schwerpunkt liegt auf dem öffentlichen Bildungsauftrag zur Führung öffentlicher Schulen. In der Bildungsdirektion wird die Ressourcenzuteilung an die tatsächlichen Möglichkeiten angepasst bzw. in die SAF GmbH verlagert. Zudem werden Aufwandsentschädigungen evaluiert und – etwa bei JobTicket, Heimfahrten und Zimmerzuschüssen – reduziert oder gestrichen.

Im Sportreferat werden nachhaltige Maßnahmen durch die Änderung von zwei Förderrichtlinien zur Einsparung im laufenden Budget gesetzt. Zentral ist die Überarbeitung der Förderrichtlinie für Sportstätten. Der Fokus liegt darauf, bereits zugesagte Projekte finanziell abzusichern und abzuarbeiten, was derzeit rund 40 Vorhaben betrifft. Künftig werden daher ausschließlich Neuinvestitionen in zusätzliche Sportflächen gefördert. Die Sanierung bestehender Sportflächen und -hallen ist von der Förderung ausgeschlossen. Die Richtlinie zur Förderung von Mannschaftsspitzensport wurde überarbeitet. Im Bereich der Strukturförderung wurde eine Obergrenze für das maximale Fördervolumen eingeführt, Fahrkosten wurden nicht reduziert.

In der Abteilung Wissenschaft und Weiterbildung werden Rücklagen der Volkshochschulen in die Planung einbezogen und die Vereinbarung mit der Fachhochschule OST gekündigt. Die Förderung für Musikschulprojekte wird ausgesetzt und Fahrkostenvergütungen für Wandermusikschulen gedeckelt. Die FHV und die Schloss Hofen GmbH sparen im laufenden Betrieb Mittel ein. Die Abteilung Kultur evaluiert Förderinstrumente und richtet diese gegebenenfalls neu aus. Im Bereich Baukulturelles Erbe wird für zukünftige Projekte der Fördersatz reduziert.

Wohnbauförderung bleibt attraktiv

Die Förderrichtlinien für Wohnbaukredite wurde an die geänderte Markt- und Zinssituation angepasst. Bei der Überarbeitung wurde darauf geachtet, dass der effektive Zinssatz weiterhin deutlich unter dem allgemeinen Marktniveau liegt, um sowohl die Attraktivität der Wohnbauförderung zu erhalten als auch den Nutzen für die Förderwerber nicht zu gefährden. Im Bundesländervergleich zählt die Vorarlberger Wohnbauförderung auch nach den Anpassungen zu den attraktivsten Angeboten. Damit wird gewährleistet, dass Kreditnehmer weiterhin von attraktiven Konditionen profitieren können. Die Landesregierung hatte zur Stützung der Baukonjunktur in einer Hochzinsphase bewusst die maximale Fördersumme deutlich erhöht. Die Fördersumme pro Wohneinheit wird wieder auf ein Vorkrisenniveau zurückgeführt. Gleichzeitig bleibt die Wohnbeihilfe als sozialer Leistung unangetastet, um einkommensschwache Haushalte nicht zu belasten.

In der Abteilung Soziales und Integration wurden bereits Ende 2024 einmalige Maßnahmen beschlossen, die im Voranschlag 2025 berücksichtigt sind. Diese kurzfristigen Maßnahmen zielten auf eine Kostendämpfung des Landesanteils in Höhe von 8 Mio. Euro ab. Durch diesen frühzeitigen Planungsschritt konnten Dämpfungen der laufenden Ausgabendynamik erreicht werden. Parallel zu diesen Maßnahmen wurde für den Sozialfonds ein umfassender Strukturprozess gemeinsam mit Gemeindeverband und Trägern gestartet, in den auch Rückmeldungen von Betroffenen und Angehörigenvertretungen einfließen. Zudem wurden in der Abteilung Soziales und Integration im Jahr 2025 kurzfristige Maßnahmen in allen Bereichen gesetzt, stets und Berücksichtigung von sozialer Treffsicherheit.

In der Entwicklungszusammenarbeit werden sowohl im laufenden Vollzug 2025 als auch in den Folgejahren Mittel eingespart – ohne dabei die Verantwortung des Landes Vorarlbergs im Zusammenhang mit der Entwicklungszusammenarbeit in Drittländern zu schwächen.

Im Zuge des laufenden Budgetprozesses wurden im Gesundheits- und Spitalsbereich umfassende Prüfungen sämtlicher Ausgaben vorgenommen. Auf Basis dieser Bewertungen werden im laufenden Vollzug fortlaufend Maßnahmen umgesetzt. Immer im Fokus: Zukunftsorientierung und Nachhaltigkeit. Aufgrund der Abrechnungsmodalitäten, die teilweise zeitlich verzögert erfolgen, wird ein Teil der entlastenden Wirkung erst ab dem Jahr 2026 budgetwirksam. Parallel dazu läuft seit mehreren Jahren ein Strukturprozess zur Spitalsversorgung („Spitalscampus Vorarlberg“), der entsprechende RSG 2030 soll bis Ende 2025 erarbeitet werden.

Investitionen in Straßen- und Wasserbau im vernünftigen Ausmaß

In der Abteilung Straßenbau werden im laufenden Vollzug 2025 Einsparungen in Höhe von 5,1 Mio. Euro lukriert. Bei den Investitionsbeiträgen an Gemeinden für Radwege besteht zum einen ein geringerer Bedarf, zum anderen wurden Förderzusagen und Auszahlungen vorerst zurückgestellt. Im Bereich Radverkehrsmanagement wurde das Auftragsvolumen reduziert. Im Bereich Bau und Instandsetzungen ergeben sich größere Verschiebungen: Einige Projekte können nicht umgesetzt werden, dafür wurden Ersatzbaulose beauftragt. Im Rahmen der Grundlagenerhebungen und strategischen Planungen werden einzelne Vergaben zurückgestellt. Auch beim Treibstoffbedarf werden Einsparungen erzielt.

Im Bereich Mobilitätsplanung wurden in Abstimmung mit den ÖBB Zuschüsse für Lärmschutz zeitlich geschoben.

Im Schutzwasserbau und bei Renaturierungen werden Förderzusicherungen auf einen längeren Zeitraum gestreckt. Die Umsetzung der Projekte erfolgt weiterhin, jedoch zeitlich gestaffelt und abhängig von verfügbaren Bundesmitteln. Beim Siedlungswasserbau bestehen umfangreiche laufende Förderverpflichtungen, die über mehrere Jahre ausbezahlt werden. Zusätzlich sind weitere Projekte in Vorbereitung, die künftig zusätzliche Annuitäten auslösen werden. Um diese Verpflichtungen langfristig erfüllen zu können, wird die Förderrichtlinie nun angepasst.

Förderung von Wirtschaft und Landwirtschaft mit zielgerichtetem Fokus

Im Wirtschaftsressort liegt der Fokus darauf, Fördermittel und Projekte so zu überarbeiten, dass Investitionen dort erhalten bleiben, wo eingesetzte Mittel höchste Multiplikatoreffekte erzielen. Dabei wurden alle Förderlinien einer kritischen Bewertung unterzogen: Förderprogramme, die in den vergangenen Jahren wenig beansprucht wurden oder deren Hebeleffekt auf die regionale Wirtschaft begrenzt war, werden zusammengeführt oder zurückgefahren, dies betrifft vor allem Investitionsförderungen. Gleichzeitig wurde bei Programmen, die Multiplikatoreffekte erzielen oder Innovationsprozesse anstoßen, keine Kürzung vorgenommen, um die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit heimischer Unternehmen zu stärken. Es wird somit sichergestellt, dass hohe Einsparungen erzielt werden können, ohne die Kerninvestitionen in wertschöpfungsstarke Wirtschaftsprojekte und den sozialen Wohnungsbau zu gefährden.

Gezielte Anpassungen gibt es auch im Bereich Landwirtschaft und ländlicher Raum. So werden Förderungen, wo möglich, in kofinanzierte Programme überführt, auf unmittelbar notwendige Vorhaben konzentriert oder zeitlich gestreckt.

Des Weiteren wurde die Abschaffung des Bäuerlichen Siedlungsgesetzes beschlossen – das bringt langfristige finanzielle und personelle Einsparungen bei gleichzeitigem Bürokratieabbau. Reduktionen gibt es außerdem bei der Landwirtschaftsstrategie „Landwirt.schafft.Leben“, wo Veranstaltungen und Werbemaßnahmen gezielt angepasst oder ausgesetzt wurden. Ziel ist es stets, mit weniger Mitteleinsatz mehr Wirkung zu erzielen und vorhandene Strukturen effizient zu nutzen.

All diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass der Budgetplan erfolgreich umgesetzt wird, während gleichzeitig wichtige Investitionen getätigt werden, um Fortschritt und Perspektiven aufrechtzuerhalten und um die Vorarlberger Wirtschaft in schwierigen Zeiten zu unterstützen.


7. Strukturmaßnahmen

Im Jahr 2024 wurden im Bereich des Rettungsfonds Maßnahmen zur Eindämmung der Kostensteigerungen beschlossen. Diese umfassen die Reduzierung der Transportfahrten und die Optimierung der Abläufe. Ziel ist es, die Entwicklung des Rettungsfonds zu stabilisieren. Zudem werden Prozesse zur Datenauswertung automatisiert und ein digitales Buchungsportal für Krankentransporte entwickelt. Die Patientenanmeldung in Krankenhäusern wird ebenfalls digitalisiert. Eine Arbeitsgruppe der ÖGK und des medizinischen Dienstes arbeitet an einem Indikationenkatalog für Gehunfähigkeit.

Das Projekt „Vorarlberger Spitalscampus“ zielt darauf ab, das Spitalsystem zukunftsfähig zu gestalten, um den demografischen, personellen und finanziellen Herausforderungen im Gesundheitssystem zu begegnen. Die erste Phase, die Mitarbeitenden-Entlastung und standortbezogene Maßnahmen umfasst, wurde 2024 abgeschlossen. Die Phasen zwei und drei, die fächerspezifische Strukturdialoge beinhalten, starteten im Mai 2025. Bis Ende des Jahres soll der Begutachtungsentwurf des Regionalen Strukturplans Gesundheit (RSG 2030) beschlossen werden.

Im Sozialfonds wurde ein Strukturprozess mit dem Vorarlberger Gemeindeverband initiiert, um die hohen Kostensteigerungen zu dämpfen. Eine Analyse des Mitteleinsatzes und der Priorisierung der Ausgabenfelder wird durchgeführt. Vertreterinnen und Vertreter des ArbeitgeberInnenverbandes erheben mögliche strukturelle Einsparungspotenziale.

Das Projekt zur Neuorganisation des Finanzierungssystems für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Vorarlberg wurde gestartet, um ein stabiles Finanzierungssystem für den Buslinienverkehr zu entwickeln. Es soll transparente Finanzierungskriterien und Anreize für einen bedarfsgerechten Angebotsausbau bieten.

Redaktion
Mathias Bertsch

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