Presseaussendung · 26.06.2024 Brücken schlagen – auch auf dem Arbeitsmarkt LR Tittler: „Vorarlbergs junge Generation auf dem Arbeitsmarkt bestmöglichst unterstützen“

Veröffentlichung
Mittwoch, 26.06.2024, 09:32 Uhr
Themen
Arbeitsmarkt/Jugendbeschäftigung/Tittler
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Junge Menschen mit Vermittlungshemmnissen finden nur schwer Möglichkeiten zum Einstieg in den Arbeitsmarkt. Die Qualifizierungsmaßnahme „Brücke zur Arbeit Unterland“ bietet Jugendlichen eine wertvolle Hilfe für den (Wieder-)Einstieg in das Berufsleben, informiert Landesrat Marco Tittler.

Mangelnde Berufsorientierungsfähigkeiten, geringe schulische Qualifikation oder soziale, körperliche oder psychische Problemstellungen behindern den Einstieg ins Berufsleben. Um die Chancen davon betroffener junger Menschen auf einen Arbeitsplatz zu verbessern, werden auch heuer von AMS und Land finanzierte Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt. Die Maßnahme „Brücke zur Arbeit Unterland“ bietet jungen Menschen die Möglichkeit, je nach individueller Problemlage, eine genaue persönliche und berufliche Standortbestimmung vorzunehmen, gemeinsam mit TrainerInnen berufliche Ziele zu erarbeiten und wichtige Schritte zur Arbeitsaufnahme zu setzen. Ziel der Maßnahme ist eine nachhaltige (Re)Integration von jungen arbeitslosen Menschen auf dem Arbeitsmarkt über betriebliche Praktika und Arbeitserprobungen. „Kein Jugendlicher wird zurückgelassen“, bekräftigt Landesrat Tittler: „Wir halten an der Beschäftigungs- und Ausbildungsgarantie fest, wonach jeder Jugendliche im Alter von 15 bis 25, der länger als drei Monate ohne Arbeit ist, innerhalb der nächsten drei Monate eine Beschäftigung oder eine Ausbildungsmöglichkeit erhält“.

Zielgruppe dieser Maßnahme sind beim AMS Vorarlberg arbeitslos vorgemerkte Jugendliche bzw. Schulabgänger/innen bis 25 Jahren mit Vermittlungshandicaps. Die Qualifizierungsmaßnahme dauert insgesamt 24 Wochen und wird im Unterland von ibis acam BildungsGesellschaft durchgeführt. Insgesamt 24 Personen können die Qualifizierungsmaßnahme in Anspruch nehmen. Für den Zeitraum April 2024 bis April 2025 stellt das Land ein Drittel der Kosten, das sind gut 33.000 Euro, zur Verfügung. 
 

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