Medieninformation Donnerstag, 06.03.2025, 17:06 Bodenfonds Vorarlberg nimmt Fahrt auf LR Tittler: Ausrichtung auf Basis von drei bis fünf Pilotprojekten

Bregenz (VLK) – Der 2024 eingerichtete Bodenfonds nimmt Fahrt auf, berichtet Landesrat Marco Tittler in einer Anfragebeantwortung: „Ziel des Bodenfonds ist es, strategisch wichtige Grundstücke für leistbares Wohnen, Betriebsansiedlungen und Infrastrukturprojekte zu sichern und zu verwerten“. Der Bodenfonds soll dabei in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden Grundstücke erwerben und diese unter möglichst günstigen Bedingungen weitergeben. „Auf Basis von drei bis fünf Pilotprojekten, die es nun umzusetzen gilt, wollen wir die zukünftige Ausrichtung des Bodenfonds festlegen“, so Tittler.

Der Landesrat verweist auch auf die Anfang Dezember erfolgte Bestellung von Jürgen Kuster zum neuen Geschäftsführer des Bodenfonds. Ziel des Bodenfonds ist es, Grundstücke zur entgeltlichen Weitergabe für leistbares Wohnen, Betriebsansiedlungen und strategisch wichtige Infrastrukturprojekte in Vorarlberg zu sichern, zu erwerben und zu verwerten. Der Bodenfonds soll dabei Grundstücke im Idealfall unter den aktuellen Marktpreisen erwerben und diese den BürgerInnen oder beispielsweise gemeinnützigen Bauvereinigungen zur Verfügung stellen. Durch den günstigen Einkauf und die enge Zusammenarbeit mit der jeweiligen Gemeinde, die zentraler Partner für die Beschaffung wie auch für die Verwertung und Entwicklung von Grundstücken ist, soll eine günstige Weitergabe ermöglicht werden. Dies müsse jedoch gut vorbereitet und geplant sein und sei ein langfristiger Prozess, führt der Landesrat aus. Deshalb werden zunächst drei bis fünf Pilotprojekte realisiert, um die finale Ausrichtung des Bodenfonds besser justieren zu können.

   Neben einer aktiven Bodenpolitik ist in Bezug auf die Siedlungsentwicklung die Ausgestaltung guter rechtlicher Rahmenbedingungen wichtig, um den Gemeinden die notwendigen Instrumente zur Verfügung stellen zu können. Aus diesem Grund erfolgt aktuell eine Evaluierung des Raumplanungsgesetzes, mit einer gezielten Erhebung bei den Gemeinden und ausgewählten Raumakteuren. Ziel dieser Evaluierung sind Verfahrensvereinfachungen, die auch der Siedlungsentwicklung zugutekommen sollen.

Redaktion
Thomas Mair

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