Medieninformation Dienstag, 28.01.2025, 13:16 Attraktive Konditionen für leistbaren Wohnraum Wohnbauförderung des Landes Vorarlberg 2025
Das Land Vorarlberg bietet auch im Jahr 2025 eine sehr attraktive Wohnbauförderung mit äußerst günstigen Zinskonditionen. Die im letzten Jahr eingeführte erleichterte Vorfinanzierung von geförderten Neubauwohnungen hat den Anreiz zusätzlich erhöht. Die Verbesserungen zeigen Wirkung, die Nachfrage hat sowohl im Neubau- als auch im Sanierungsbereich wieder angezogen. Die Förderrichtlinien werden daher auch 2025/26 weitergeführt, um den Stellenwert der Wohnbauförderung als Lenkungs- und Hilfsinstrument zu festigen, teilen Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrat Marco Tittler im Pressefoyer mit. Sie rechnen für heuer mit einem weiteren Anstieg der Förderanträge – dies insbesondere nach dem für Mitte des Jahres angekündigten Wegfall der KIM-Verordnung . Zudem wurde mit den gemeinnützigen Bauvereinigungen ein Bauprogramm für 2025/26 abgestimmt, das eine erhöhte Bauleistung vorsieht, um die Bundesmittel im gemeinnützigen Wohnbau abholen zu können. „Unser Ziel ist und bleibt es, leistbaren Wohnraum zu schaffen und Eigentum zu ermöglichen, um insbesondere jungen Menschen und Familien eine echte Perspektive zu bieten“, sagt Landeshauptmann Wallner.
Die gesamte Wohnbauförderung (Neubau, Sanierung, Wohnbeihilfe …) ist für das Budgetjahr 2025 mit 183,8 Millionen Euro (+14 Prozent gegenüber dem Budget 2024) veranschlagt, um den anhaltenden Herausforderungen am Wohnungsmarkt wirksam zu begegnen. Dabei sollen ökologische Bauweisen und qualitativ hochwertige Beratungsangebote beibehalten sowie weiterhin auch soziale Komponenten berücksichtigt werden. „Dafür bedarf es der Weiterführung unserer bewährten Förderungsmodelle“, so Wallner.
Nach den aktuellen Wohnbauförderungsrichtlinien 2025/2026 werden im privaten und öffentlichen Sektor sowohl Neubauten als auch Sanierungen mit hohen Förderkrediten, die zu sehr attraktiven Zinssätzen vergeben werden, unterstützt. Zudem werden im Sanierungsbereich Zuschüsse gewährt, etwa für eine Sanierungsberatung oder -begleitung, um die Anzahl von Gesamtsanierungen gegenüber Einzelbauteilsanierungen anzuheben.
Grundsätzlich wird gestaffelt nach Einkommen und sozialen Verhältnissen des Förderungswerbers gefördert. Insbesondere junge Familien mit Kindern erhalten eine höhere Förderung, die beim erstmaligen Erwerb von Eigentum zusätzlich erhöht wird. Ein besonderes Anliegen ist dem Land außerdem der ökologische Wohnbau. Gefördert wird, wer umweltschonend baut. Verdichtetes und kompaktes Bauen wird ebenso mit einer höheren Förderung belohnt, wie organisierte Baugruppen und Wohninitiativen. Thermische Sanierungen und Nachverdichtungen wie auch die Revitalisierung von Wohnobjekten unter Einsatz ökologischer Baumaterialien werden durch das besondere Anreizsystem der Sanierungsrichtlinie besonders stark gefördert.
Ende der KIM-Verordnung: Ein längst fälliger Schritt
Wenn, wie vom Finanzmarktstabilisierungsgremium verlautbart, die KIM-Verordnung mit 30. Juni 2025 ausläuft und nicht verlängert wird, dann erfüllt sich damit auch eine wiederholt vorgebrachte Forderung aus Vorarlberg. „Diese unsägliche Verordnung hat es insbesondere jungen Familien und HäuslebauerInnen massiv erschwert, den Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen. Denn die darin festgelegten hohen Anforderungen und starren Grenzen haben den Zugang zu Krediten unverhältnismäßig erschwert und die strikten Regelungen haben faktisch keinen Spielraum für unterschiedliche Voraussetzungen und Gegebenheiten gelassen. Das Ende dieser Verordnung ist ein längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung“, bekräftigt Landeshauptmann Wallner.
Erste „WOHNEN550®“-Projekte in den Startlöchern
Großes Augenmerk gilt weiterhin dem gemeinnützigen Wohnbau. Dieser ist im Budget 2025 mit 55 Millionen Euro veranschlagt. Wesentliche Ansatzpunkte bleiben das Sonderwohnbauprogramm „WOHNEN550®“, die Sanierungsoffensive sowie Nachverdichtung und das neue Mietkauf-Modell.
Mit „WOHNEN550®“ haben das Land Vorarlberg und die VOGEWOSI als größter gemeinnütziger Bauträger ein nachhaltiges Konzept zur Errichtung innovativer Wohnanlagen für die Zukunft entwickelt. „Die Holzbauweise mit vorgefertigten Modulen und die Ausstattung mit einem Minimum an kostenintensiver Infrastruktur machen es möglich, die Projekte kostengünstig und in kurzer Bauzeit zu realisieren, um insbesondere jungen Menschen eine erschwingliche ‚Start-Wohnung‘ in ökologisch hochwertigem Standard zu bieten“, erläutert Landesrat Tittler.
Erste „WOHNEN550®“-Projekte stehen vor der Umsetzung bzw. sind in konkreter Vorbereitung:
- In Feldkirch-Nofels ist eine Wohnanlage mit 30 Wohnungen geplant. Der Baubescheid dazu wurde bereits erlassen, aber beeinsprucht, sodass derzeit mit dem Bau noch nicht begonnen werden kann.
- In Dornbirn soll eine Wohnanlage mit 26 Wohnungen entstehen. Anfang Februar wird die Baueingabe erfolgen, der Baubeginn ist im Herbst vorgesehen.
- In Hohenems ist eine Wohnanlage mit 18 Wohnungen geplant. Das Projekt steht direkt vor dem Beginn des Bauverfahrens, Anfang Februar wird die Baueingabe erfolgen.
- Für eine Wohnanlage mit 28 Wohnungen in Bludenz hat der Gestaltungsbeirat der Stadt bereits grünes Licht gegeben. Die Baueingabe, somit der Start des Bauverfahrens, wird gegen Ende Februar sein.
Wohnbauförderung wieder verstärkt gefragt
Die Wohnbauförderung des Landes Vorarlberg verzeichnete im letzten Jahr eine steigende Nachfrage in allen Bereichen. Im Neubau wurden 2024 für 1.065 Wohneinheiten – davon 479 gemeinnützige Wohnungen – Kredite und Zuschüsse von insgesamt 127,5 Millionen Euro zugesagt (2023: 917 Wohneinheiten).
In der Wohnhaussanierung gab es Förderzusagen für 2.127 Wohneinheiten und ein Heim (2023: 1.494 Wohneinheiten und zwei Heime). Die zugesagten Kredite und Einmalzuschüsse summieren sich auf 48,2 Millionen Euro.
Im Jahr 2024 wurden 667 Ansuchen um Gewährung eines Neubauförderungskredits (2023: 361), 220 Ansuchen um Härtezuschuss (2023: 197), 266 Ansuchen um einen Sanierungskredit (2023: 169), 944 Ansuchen um Ausschüttung eines einmaligen Geldbetrags nach den Wohnhaussanierungsrichtlinien (2023: 753) bewilligt. Weiters wurden 9.508 Ansuchen um Unterstützung durch Wohnbeihilfe bewilligt. Dazu kommen noch 58 Förderungen für Kinderspielplätze bzw. -räume (2023: 64) sowie 66 Kinderzuschüsse (2023: 55).
- Redaktion
- Gerhard Wirth