Medieninformation Dienstag, 23.09.2025, 12:57 Anpassung des Heizkostenzuschusses: „Klare Priorität für einkommensschwache Haushalte“ Aktionszeitraum von 13.10.2025 bis 13.2.2026
Bregenz (VLK) – Am 13. Oktober 2025 startet die Vorarlberger Landesregierung mit der Auszahlung des Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2025/2026. Der einmalige Zuschuss beträgt heuer bis zu 250 Euro pro Haushalt. Personen, die Leistungen aus der offenen Sozialhilfe für den Lebensunterhalt und/oder Wohnbedarf beziehen und die während der Aktionsperiode einen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss haben, erhalten von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft einen reduzierten Heizkostenzuschuss in Höhe von 180 Euro.
Für die Heizperiode 2025/2026 wurde die Höhe des Heizkostenzuschusses neu festgelegt. Die Anpassung des Zuschusses – im Vorjahr lag dieser noch bei 330 Euro – erfolgt aus mehreren Gründen, die eine gerechte und gezielte Unterstützung sicherstellen. „Wir legen großen Wert darauf, dass die Unterstützung dort ankommt, wo sie am dringendsten gebraucht wird. Die Anpassung des Heizkostenzuschusses orientiert sich an den aktuellen Entwicklungen und sorgt für eine faire Verteilung der Mittel“, erklärt Landesrätin Martina Rüscher.
Mit dem neuen Auszahlungsbetrag wird der Heizkostenzuschuss an die Zuschusshöhen der westlichen Bundesländer Tirol und Salzburg angeglichen, die bei vergleichbaren Lebenshaltungskosten ebenfalls einen Heizkostenzuschuss von 250 Euro gewähren. Damit wird eine gerechtere und einheitlichere Unterstützung innerhalb der westlichen Bundesländer sichergestellt.
Die Höhe des Zuschusses wurde außerdem an die aktuelle Preisentwicklung angepasst. Die Energiepreise für Strom, Gas und Heizöl sind seit 2023/2024 spürbar gesunken. Die akute Preisbelastung für Haushalte ist damit geringer als in den vergangenen Krisenjahren. Sozial Schwächere würden weiterhin gezielt unterstützt, betont Landesrätin Rüscher. Ein hoher pauschaler Zuschuss fördert auch Haushalte, die nicht dringend auf finanzielle Hilfe angewiesen sind. Durch die Beibehaltung des Heizkostenzuschusses in Höhe von 180 Euro für SozialhilfeempfängerInnen wird sichergestellt, dass einkommensschwache Haushalte weiterhin besonders berücksichtigt werden.
Haushaltsbezogene Einkommensgrenzen
Der Heizkostenzuschuss ist ein Zuschuss des Landes für Personen bzw. Haushalte mit einem geringen Einkommen. Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses ist an folgende haushaltsbezogene Einkommensgrenzen gebunden:
Haushaltsgröße | Einkommensgrenze | "Einschleifregelung" zusätzlich bis € 200 |
1 Person | 1.410 Euro | 1.610 Euro |
2 Personen | 1.920 Euro | 2.120 Euro |
3 Personen | 2.360 Euro | 2.560 Euro |
4 Personen | 2.800 Euro | 3.000 Euro |
5 Personen | 3.240 Euro | 3.440 Euro |
6 Personen | 3.680 Euro | 3.880 Euro |
7 Personen | 4.120 Euro | 4.320 Euro |
Je weitere Person | plus 440 Euro | plus 200 Euro |
Darüber hinaus ist wieder eine Einschleifregelung vorgesehen. Der Aktionszeitraum für die Antragstellung für die Heizperiode 2025/26 läuft von 13. Oktober 2025 bis 13. Februar 2026. Die Ausbezahlung bzw. Überweisung wird wie bisher über die Vorarlberger Gemeinden und die Bezirkshauptmannschaften abgewickelt.
- Redaktion
- Martina Hämmerle