Medieninformation Montag, 23.06.2025, 14:44 Anpassung der Wohnbauförderung – Übergangsregelung und umfassende Beratung Die Abteilung Wohnbauförderung bietet Beratung und Unterstützung

Bregenz (VLK) – Mit 1. Juli 2025 sollen die neuen Richtlinien der Vorarlberger Wohnbauförderung in Kraft treten. Diese Anpassungen erfolgen vor dem Hintergrund der sich verändernden Rahmenbedingungen und dienen dem Ziel, die Attraktivität und langfristige Finanzierbarkeit der Wohnbauförderung auch weiterhin zu sichern.

Für die aktuelle Phase wird dabei eine Übergangsregelung geschaffen: Alle Wohnbauprojekte, die sich nachweislich bereits in Umsetzung befinden, werden weiterhin nach den bisherigen Förderkriterien behandelt. Dies betrifft auch Fälle, bei denen ein Eigenmittelersatzkredit in die Finanzierung einkalkuliert wurde. Für all diese Projekte besteht eine Übergangsfrist bis Ende Dezember 2025. Die Kontinuität im Fördersystem bleibt dadurch gewahrt.

Konkret ist folgende Regelung vorgesehen 
Förderungsanträge bis 31. Dezember 2025 über Wohngebäude, für die bereits bis zum 15. Juli 2025
•    entsprechend den baurechtlichen Bestimmungen ein Bauantrag oder eine Bauanzeige bei der Baubehörde eingebracht wurde, und 
•    im Falle eines Ersterwerbs einer Wohnung ein verbindlicher Vorvertrag oder Kaufvertrag zwischen Errichter und Förderungswerber abgeschlossen wurde,
werden nach der bisherigen Neubauförderungsrichtlinie 2025/2026 für den privaten Wohnbau bearbeitet.

Bereits laufende oder vorbereitete Wohnbauvorhaben sollen durch diese Übergangsregelung abgesichert werden. Förderanträge werden in diesen Fällen auf Basis der aktuellen Richtlinien geprüft und behandelt. 

Beratungsangebot der Wohnbauförderung
Für weiterführende Fragen oder individuelle Anliegen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Wohnbauförderung unter der Mailadresse wohnen@vorarlberg.at sowie telefonisch unter 05574 511 8080 täglich zwischen 8:00 und 12:00 Uhr sowie nachmittags nach persönlicher Vereinbarung für Beratungen gerne zur Verfügung. 

Redaktion
Gerhard Wirth

Ihr Browser ist veraltet!
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser, um diese Website korrekt darzustellen!
www.outdatedbrowser.com